Mönchengladbach Bürgeranträge Restmülltonne mags AöR

In Mönchengladbach soll es bei der Beantwortung von Anregungen (§24 GO NRW) von Bürgerinnen und Bürgern an den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden zu Verletzungen des Petitionsrechts (24 § GO NRW) gekommen sein. Wie die Rheinische Post am 13. Mai dieses Jahres berichtete, soll die Beantwortung von Bürgeranregungen in einer Abfallangelegenheit nicht durch den Stadtrat selbst, sondern durch die örtliche Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe AöR (mags) erfolgt sein. Dazu sollen seitens des zuständigen Ratsausschusses, dem der Oberbürgermeister der Stadt vorsitzt, der mags die Namen und Adressen der betreffenden Bürgerinnen und Bürger übermittelt worden sein. Die AöR (mags) hätte die Petitionen nach § 24 GO NRW widerrechtlich beantwortet. Nach der Geschäftsordnung der Stadt Mönchengladbach hätte der Oberbürgermeister die Petitionen (Bürgeranträge § 24 GO NRW) beantworten müssen.

Wie bewertet die Landesregierung die geschilderten mutmaßlichen vielfachen unzulässigen Nichtbeantwortungen durch den Oberbürgermeister oder die Falschbeantwortungen der Petitionen (§ 24 GO NRW) durch die AöR (mags)?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. September 2019
  • Frist
    15. Oktober 2019
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Thomas Wasilewski
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Thomas Wasilewski
Betreff
Mönchengladbach Bürgeranträge Restmülltonne mags AöR [#166421]
Datum
11. September 2019 18:00
An
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Mönchengladbach soll es bei der Beantwortung von Anregungen (§24 GO NRW) von Bürgerinnen und Bürgern an den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden zu Verletzungen des Petitionsrechts (24 § GO NRW) gekommen sein. Wie die Rheinische Post am 13. Mai dieses Jahres berichtete, soll die Beantwortung von Bürgeranregungen in einer Abfallangelegenheit nicht durch den Stadtrat selbst, sondern durch die örtliche Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe AöR (mags) erfolgt sein. Dazu sollen seitens des zuständigen Ratsausschusses, dem der Oberbürgermeister der Stadt vorsitzt, der mags die Namen und Adressen der betreffenden Bürgerinnen und Bürger übermittelt worden sein. Die AöR (mags) hätte die Petitionen nach § 24 GO NRW widerrechtlich beantwortet. Nach der Geschäftsordnung der Stadt Mönchengladbach hätte der Oberbürgermeister die Petitionen (Bürgeranträge § 24 GO NRW) beantworten müssen. Wie bewertet die Landesregierung die geschilderten mutmaßlichen vielfachen unzulässigen Nichtbeantwortungen durch den Oberbürgermeister oder die Falschbeantwortungen der Petitionen (§ 24 GO NRW) durch die AöR (mags)?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Wasilewski <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Thomas Wasilewski << Adresse entfernt >>
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Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Wasilewski, Ihren unten stehenden Antrag habe ich erhalten. Meine Beantwortung befindet sich …
Von
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Mönchengladbach Bürgeranträge Restmülltonne mags AöR [#166421]
Datum
4. Oktober 2019 08:23
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Wasilewski, Ihren unten stehenden Antrag habe ich erhalten. Meine Beantwortung befindet sich auf dem Postweg zu Ihnen. Mit freundlichen Grüßen