"Monitoring der Beweidungsmaßnahme" Rheinaue Worringen

Ich bitte um Zusendung des "Monitoring der Beweidungsmaßnahme" Rheinaue Worringen, welches 2021 auf Antrag der Autobahn GmbH durch eine externe Firma durchgeführt und abgeschlossen wurde. Die Zahlen des speziellen Monitorings liegen dieser bereits seit Ende 2021 vor.

Ergebnis der Anfrage

Anfrage auf Einsichtnahme des speziellen "Monitoring der Beweidungsmaßnahme" wurde von Seiten der Autobahn GmbH abgelehnt. Ablehnung kam per Einschreiben/Rückschein mit Fristsetzung der Widerspruchsfrist von 4 Wochen. Es wurde eine Verlängerung der Widerspruchsfrist aufgrund Urlaubszeit und Corona beantragt, auf die wir bis heute keine Antwort erhalten haben und somit die Widerspruchsfrist abgelaufen ist.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. August 2022
  • Frist
    24. September 2022
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Manfred Ronkartz
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Zuse…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
Manfred Ronkartz
Betreff
"Monitoring der Beweidungsmaßnahme" Rheinaue Worringen [#257590]
Datum
22. August 2022 18:59
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Zusendung des "Monitoring der Beweidungsmaßnahme" Rheinaue Worringen, welches 2021 auf Antrag der Autobahn GmbH durch eine externe Firma durchgeführt und abgeschlossen wurde. Die Zahlen des speziellen Monitorings liegen dieser bereits seit Ende 2021 vor.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Manfred Ronkartz Anfragenr: 257590 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257590/ Postanschrift Manfred Ronkartz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Manfred Ronkartz

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Die Autobahn GmbH des Bundes
Monitoring der Beweidungsmaßnahme - Ihre Anfrage vom 22.08.2022 Eine Einsichtnahme in das Monitoring zur Beweidung…
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Via
Briefpost
Betreff
Monitoring der Beweidungsmaßnahme - Ihre Anfrage vom 22.08.2022
Datum
12. September 2022
Status
Warte auf Antwort
Eine Einsichtnahme in das Monitoring zur Beweidungsmaßnahme wird von Seiten der Autobahn GmbH abgelehnt, da das komplette Monitoring lt. Aussage der Autobahn GmbH über 5 Jahre geht. Das 1. Monitoring hiervon wurde 2021 durchgeführt - die Beweidung begann aber schon in 2019 -, dann kommt noch ein Monitoring in 2023 und 2025.