Monitoring-Maßnahmen im WASAG-Gebiet

Unterlagen zu den Monitoring-Maßnahmen im WASAG-Gelände:

Welche Monitoring Maßnahmen sind vorgesehen zum Grundwasser-Spiegel, zur Grundwasserfließrichtung und Grundwasserbelastung.
Welche Parameter sind in der Überwachung?
Wo genau (in welchen Stockwerken/ Horizonten) befinden sich die Grundwassermessstellen?
Wurde ein Status vor Beginn der Baumaßnahme erhoben (wann?), wie oft wird er während der Baumaßnahme erhoben und wie lange nach der Baumaßnahme?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Juni 2021
  • Frist
    30. Juli 2021
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Karla Angermann
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen zu…
An Regierungspräsidium Gießen Details
Von
Karla Angermann
Betreff
Monitoring-Maßnahmen im WASAG-Gebiet [#223985]
Datum
26. Juni 2021 08:32
An
Regierungspräsidium Gießen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen zu den Monitoring-Maßnahmen im WASAG-Gelände: Welche Monitoring Maßnahmen sind vorgesehen zum Grundwasser-Spiegel, zur Grundwasserfließrichtung und Grundwasserbelastung. Welche Parameter sind in der Überwachung? Wo genau (in welchen Stockwerken/ Horizonten) befinden sich die Grundwassermessstellen? Wurde ein Status vor Beginn der Baumaßnahme erhoben (wann?), wie oft wird er während der Baumaßnahme erhoben und wie lange nach der Baumaßnahme?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Karla Angermann Anfragenr: 223985 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223985/ Postanschrift Karla Angermann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Karla Angermann
Regierungspräsidium Gießen
Sehr geehrte Frau Angermann, ich bestätige den Eingang Ihres Antrages, den ich als Antrag nach § 3 Abs. 1 HUIG a…
Von
Regierungspräsidium Gießen
Betreff
AW: Monitoring-Maßnahmen im WASAG-Gebiet [#223985]
Datum
29. Juni 2021 07:46
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrte Frau Angermann, ich bestätige den Eingang Ihres Antrages, den ich als Antrag nach § 3 Abs. 1 HUIG auslege. Ich bitte um Beachtung der beigefügten Hinweise zum Datenschutz. In Ihrem Auskunftsersuchen fragen Sie auch nach eventuellen Kosten für die Auskunftserteilung. Gemäß § 11 Abs. 1 S. 2 HUIG sind u.a. einfache schriftliche Auskünfte kostenfrei. Die Bearbeitung Ihrer Anfrage wird diesen kostenfreien Rahmen jedoch übersteigen und ich bin daher gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 HUIG gehalten, Gebühren zu erheben. Diese Gebühren bewegen sich nach dem hierfür maßgeblichen Gebührenrahmen (Ziffer 111 der Anlage der Allgemeinen Verwaltungskostenordnung) zwischen 30 und 600 €, wobei sich die konkrete Höhe der Gebühr nach dem jeweils erforderlichen Verwaltungsaufwand richtet. Falls Sie vor diesem Hintergrund Ihren HUIG-Antrag nicht mehr in vollem Umfang aufrecht halten wollen, bitte ich Sie um entsprechende Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen
Karla Angermann
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin sehr überrascht, dass die Antworten auf die…
An Regierungspräsidium Gießen Details
Von
Karla Angermann
Betreff
AW: Monitoring-Maßnahmen im WASAG-Gebiet [#223985]
Datum
29. Juni 2021 16:47
An
Regierungspräsidium Gießen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin sehr überrascht, dass die Antworten auf diese Fragen nicht als einfache kostenfreie Antworten zählen, möchte die Anfrage aber trotzdem vollumfänglich aufrecht erhalten. Mit freundlichen Grüßen Karla Angermann Anfragenr: 223985 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223985/ Postanschrift Karla Angermann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Regierungspräsidium Gießen
Hessisches Umweltinformationsgesetz (HUIG) Ihre Anfrage vom 26.06.2021 Sehr geehrte Frau Angermann, Sie haben …
Von
Regierungspräsidium Gießen
Betreff
AW: Monitoring-Maßnahmen im WASAG-Gebiet [#223985]
Datum
20. Juli 2021 15:41
Status
Warte auf Antwort
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3,2 KB


Hessisches Umweltinformationsgesetz (HUIG) Ihre Anfrage vom 26.06.2021 Sehr geehrte Frau Angermann, Sie haben im Zusammenhang mit dem Weiterbau der BAB A49 einen Antrag nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz (HUIG) auf Zugang zu Umweltinformationen gestellt. Ihr Antrag hat mich über die Plattform „fragdenstaat.de“ erreicht. Neben einer automatisch generierten E-Mail-Adresse ist dort in Verbindung mit Ihrem Namen als Postanschrift Große Kirchstraße 67 in << Adresse entfernt >> angegeben. Allerdings findet sich genau diese Adressangabe in den ebenfalls durch „fragdenstaat.de“ übermittelten HUIG-Anfragen von einer weiteren Person. Zudem wird die angegebene Anschrift in Leverkusen von dem „Institut für schräges Denken“ verwendet. HUIG-Verfahren erfordern die Angabe von Name und Adresse der antragstellenden Person, um eine anonyme Antragstellung zu vermeiden. Eine solche ist nach HUIG nicht zulässig. Außerdem sind diese Angaben erforderlich, um etwa eine notwendige Beteiligung Dritter oder Gründe für eine (teilweise) Versagung der begehrten Auskunft nach §§ 7, 8 HUIG zu prüfen. Vor allem aber ist die Mitteilung Ihrer Adresse nötig, um gegebenenfalls eine verlässliche und nachweisbare Bekanntgabe meiner HUIG-Entscheidung (und auch eines eventuellen Kostenbescheides) an Sie als die antragstellende Person sicherzustellen. Bitte bestätigen Sie mir deshalb die Richtigkeit der Ihre Person betreffenden Angaben bzw. teilen Sie mir bitte die erforderlichen Daten vollständig mit. Den durch „fragdenstaat.de“ übermittelten Anfragen ist jeweils ein „Rechtshinweis“ beigefügt, demzufolge Antworten „ggf. im Auftrag der Antragstellenden“ auf dem Internet-Portal veröffentlicht werden. Mit den bisher von mir übermittelten Informationen wurde bereits so verfahren. Ich weise Sie darauf hin, dass die auf der Grundlage des HUIG zugänglich gemachten Umweltinformationen und Unterlagen ausschließlich für Ihren eigenen Gebrauch verwendet werden dürfen und dass Sie für die Rechtmäßigkeit einer etwaigen Datenweitergabe verantwortlich sind. Jede nach anderem Recht beschränkte Weiterverbreitung, Einarbeitung in eigene Werke, Verkauf oder andere Verwendungen, insbesondere die Einstellung ins Internet, die über Ihren Eigengebrauch hinausgeht, ist nicht gestattet. Daher bitte ich Sie um eine ausdrückliche Bestätigung, dass die von mir über die Plattform „fragdenstaat“ an Sie übermittelten Informationen und Unterlagen dort nicht für die breite Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Alternativ können Sie mir für die weitere Mail-Korrespondenz auch eine E-Mail-Adresse außerhalb der Plattform mitteilen. Mit freundlichen Grüßen