Monitoringbericht Edeka-Tengelmann

Den Monitoringbericht (als Teil der Nebenbestimmungen) von EDEKA an das BMWK, der die Nachwirkungen der EDEKA-Tengelmann-Fusion (B2-96/14) beleuchten soll.

Ich würde gerne wissen, ob die Auflagen seitens EDEKA eingehalten wurden, die im Zuge der Ministererlaubnis gestellt wurden. Das Bundeskartellamt und die Monopolkommission hatten den Zusammenschluss ja untersagt.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Februar 2023
  • Frist
    24. März 2023
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Julian Dayan
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Monitoringbericht (als Teil der N…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Julian Dayan
Betreff
Monitoringbericht Edeka-Tengelmann [#271098]
Datum
22. Februar 2023 12:00
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Monitoringbericht (als Teil der Nebenbestimmungen) von EDEKA an das BMWK, der die Nachwirkungen der EDEKA-Tengelmann-Fusion (B2-96/14) beleuchten soll. Ich würde gerne wissen, ob die Auflagen seitens EDEKA eingehalten wurden, die im Zuge der Ministererlaubnis gestellt wurden. Das Bundeskartellamt und die Monopolkommission hatten den Zusammenschluss ja untersagt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Dayan Anfragenr: 271098 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271098/
Mit freundlichen Grüßen Julian Dayan

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Dayan, mit Antrag vom 22.02.2023, dessen Eingang ich hiermit bestätige, begehren Sie Zugang z…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Monitoringbericht Edeka-Tengelmann [#271098]
Datum
24. Februar 2023 12:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Dayan, mit Antrag vom 22.02.2023, dessen Eingang ich hiermit bestätige, begehren Sie Zugang zu amtlichen Informationen, nämlich dem Statusbericht von EDEKA im Zuge der Überprüfung der Nebenbestimmungen der Ministererlaubnis an das BMWK, nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Wir verstehen Ihren Antrag so, dass Sie um Zusendung des letzten Berichts für das Jahr 2021 bitten. Die Bearbeitung Ihres Antrags ist mit einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand verbunden, weshalb voraussichtlich Gebühren anfallen werden. Die genaue Höhe der Gebühr richtet sich maßgeblich nach dem konkreten Verwaltungsaufwand, der zu diesem Zeitpunkt nicht abschließend mitgeteilt werden kann. Wie schon in der Beantwortung Ihrer Bürgeranfrage vom 16.02. dargelegt, handelt es sich bei den begehrten Informationen um solche, die möglicherweise Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten. Das IFG sieht die Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren vor, sofern diese Daten offengelegt werden (§ 8 IFG). Der Verwaltungsaufwand und folglich die Gebühren können sich reduzieren, wenn Sie mit entsprechenden Schwärzungen einverstanden sind, soweit dadurch ein Drittbeteiligungsverfahren entbehrlich wird. Zudem muss ein Antrag begründet werden, der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (§§ 6; 7 Abs. 1 S. 3 IFG) betrifft. Ich bitte Sie daher, die Begründung nachzuholen und Ihr Informationsinteresse darzulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag ohne Begründung bereits deswegen in der Sache keinen Erfolg haben kann, da weder die Behörde noch der betroffene Dritte die Interessen des Antragstellers im Rahmen der Abwägung berücksichtigen kann. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie Ihren Antrag trotz anfallender Gebühren aufrechterhalten möchten und ob Sie mit der Schwärzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen einverstanden sind oder stattdessen die Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren wünschen. Bitte teilen Sie mir zudem noch Ihre zustellungsfähige Adresse mit. Bis zu Ihrer Rückmeldung setze ich die Bearbeitung Ihres Antrags aus. Mit freundlichen Grüßen