Monitoringbericht Versorgungssicherheit 2017
Die auf Ihrer Website bereit gestellte Fassung dieser Datei ist gegenüber der Originalfassung stark verändert und wurde erst am 11. April 2019 online gestellt. Auf der Innenseite des Umschlags ist "Stand: Februar 2019" vermerkt.
Die Originalfassung ist dagegen auf unterschiedlichen Wegen nicht auffindbar. Damit bleibt es unmöglich, die Entwicklung der Position des Ministeriums nachzuvollziehen. Außerdem wird mit Jahresangabe 2017 ein falscher Eindruck erweckt. Die Änderungen sind mit Blick auf den aktuellen Diskurs um Flüssigerdgas relevant.
Bitte stellen Sie die Originalfassung der Datei bereit. Machen Sie die Änderungen dieser Art in Ihrer Webpräsenz regelmäßig klar kenntlich, wie dies auch in einem digitalen Repositorium der Fall wäre.
Anfrage erfolgreich
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Datum4. Juni 2019
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6. Juli 2019
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2 Follower:innen
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Der Zugang zu LNG für den deutschen Markt kann prinzipiell auch über Regasifizierungsterminals in den benachbarten Staaten Belgien (Zeebrügge), Niederlande (Rotterdam), Polen (Swinemünde) oder anderen europäischen Staaten sichergestellt werden.
In der Fassung vom Februar 2019, Bezugsjahr laut Dateiname 2017 heißt es dann: … ist … möglich. Das "kann" relativiert das "sichergestellt" in der vorigen Fassung in ähnlicher Weise wie hier das "möglich" den Indikativ "ist". Ich schätze die Änderung daher als redaktionelle Änderung ein, nicht als inhaltliche Neubewertung. Der Grund für die redaktionelle Änderung ist nicht ersichtlich, vielleicht will man bezeugen, dass man nicht nur copy und paste macht wie in weiten Strecken des restlichen Berichts. Eher sinnlos.
Angesichts dessen erübrigt sich die Frage, welches nun eigentlich die Fassung ist, auf die sich die Studie bezog, in der der Bericht als Referenz genannt war. Die Studienautorinnen habe ich angefragt, jedoch keine Auskunft erhalten. Da ich keinen Anhaltspunkt dafür habe, dass es noch eine andere Fassung gibt stufe ich die Anfrage hiermit als erfolgreich ein.
Die Fassung für das Berichtsjahr 2018 ist noch nicht online und damit überfällig. Aber auch für das Jahr 2017 hat man sich ja sieben Monate mehr Zeit gelassen als gesetzlich vorgeschrieben. Wozu noch mal sind solche Regeln da?
Unterm Strich zeigt sich, dass eine Bereitstellung von Dokumenten ohne persistente Identifier nach doi oder urn, handle oder ähnlich als unzureichend gelten muss. Es gibt schon Gründe, warum Bibliothekare sich so ein Zeug ausgedacht haben. Man könnte ja einfach mal das benutzen, was die Fachleute von der deutschen Nationalbibliothek empfehlen, schliesslich werden die genau dafür aus denselben Steuermitteln finanziert. Aber nein, das Wirtschaftsministerium ist sich selbst genug. Seine Weltsicht ist sowieso verdreht.