Motorradführerschein

Anfrage an: Landtag Niedersachsen

viele beschäftigen sich derzeit mit dem Thema "Wiederaufnahme des Fahrschulbetriebes". Ab wann ist mit einer Wiederaufnahme zu rechnen? Warum ist dies in NRW, einem stärker betroffenem Bundesland, bereits möglich und hier nicht? Was spricht gegen die Wiederaufnahme der Motorradausbildung (Abstandhalten möglich).

Ich bitte sie darum, uns darüber aufzuklären.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. April 2020
  • Frist
    23. Mai 2020
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Timo Schöttker
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: viele beschäft…
An Landtag Niedersachsen Details
Von
Timo Schöttker
Betreff
Motorradführerschein [#185182]
Datum
23. April 2020 11:55
An
Landtag Niedersachsen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
viele beschäftigen sich derzeit mit dem Thema "Wiederaufnahme des Fahrschulbetriebes". Ab wann ist mit einer Wiederaufnahme zu rechnen? Warum ist dies in NRW, einem stärker betroffenem Bundesland, bereits möglich und hier nicht? Was spricht gegen die Wiederaufnahme der Motorradausbildung (Abstandhalten möglich). Ich bitte sie darum, uns darüber aufzuklären.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Timo Schöttker Anfragenr: 185182 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185182 Postanschrift Timo Schöttker << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Timo Schöttker

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