Mountainbike-Trails in Siegburg

Wege/Routen, die offiziell als Trails zum Mountainbiken ausgeschildert oder bekannt sind.
Gibt es Bestrebungen der Stadt Siegburg Trails zu fördern oder entstehen zu lassen?

Wer ist für das Thema Ansprechpartner?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. Mai 2022
  • Frist
    21. Juni 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Siegburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mountainbike-Trails in Siegburg [#249384]
Datum
18. Mai 2022 09:33
An
Kommunalverwaltung Siegburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wege/Routen, die offiziell als Trails zum Mountainbiken ausgeschildert oder bekannt sind. Gibt es Bestrebungen der Stadt Siegburg Trails zu fördern oder entstehen zu lassen? Wer ist für das Thema Ansprechpartner?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249384 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249384/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Siegburg
Hallo << Antragsteller:in >> Der Verwaltung sind einzelne solcher Wege bekannt, hat aber nicht vor, e…
Von
Kommunalverwaltung Siegburg
Betreff
WG: Mountainbike-Trails in Siegburg [#249384]
Datum
18. Mai 2022 14:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Hallo << Antragsteller:in >> Der Verwaltung sind einzelne solcher Wege bekannt, hat aber nicht vor, ein entsprechendes Netz auszuweisen. Es gibt auch keine offiziellen ausgeschilderten Mountainbike Wege in Siegburg. Das ist aus Sicht der Verwaltung auch zum Teil ein Widerspruch in sich selbst. Es ist bekannt, dass der Reiz des Mountainbike Fahrens u.a. darin besteht, die nur teils befestigten oder schmalen Wege (Trails) zu nutzen. Das hingegen kann in Teilen der Nutzung des Waldes nach Landesforstgesetz (s.u.) widersprechen. Zu prüfen, welche Waldwege und Fahrweisen diese Kriterien (nicht feste Wege/abseits von Wegen/Störung für Waldgemeinschaft) erfüllen, ist weder leistbar noch kontrollierbar. Auch ist nicht absehbar, dass die Benennung/Ausweisung solcher Wege zu mehr Alltagsradverkehr dient. Zudem ist auch unwahrscheinlich, dass sich Mountainbiker im Wald an eine Beschilderung halten, vielmehr ist es üblich, seine Routenwahl an Vorschläge entsprechender Sport- und Freizeitapps zu knüpfen. Wer sich auch ohne Apps und Karten zuverlässig auf Radwegen überregional orientieren möchte, wird am Radverkehrsnetz NRW https://www.radverkehrsnetz.nrw.de/ fündig. Deshalb appelliert die Stadt Siegburg zum verantwortungsvollen Radfahren bzw. Mountainbiken im Wald, wird aber aus den genannten Gründen keine Mountainbike-Wege bzw. Trails ausschildern. Nach Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen ist Radfahren im Wald grundsätzlich erlaubt. Jedoch gibt es Einschränkungen, bspw.: (1) Ordnungswidrig handelt, wer 1a. entgegen § 2 Abs. 2 auf nicht festen Wegen oder abseits von Wegen Rad fährt, zudem gilt auch (3) Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, daß die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt sowie andere schutzwürdige Interessen der Waldbesitzer und die Erholung anderer nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Besten Gruß