Hallo
<< Antragsteller:in >>
Der Verwaltung sind einzelne solcher Wege bekannt, hat aber nicht vor, ein entsprechendes Netz auszuweisen. Es gibt auch keine offiziellen ausgeschilderten Mountainbike Wege in Siegburg. Das ist aus Sicht der Verwaltung auch zum Teil ein Widerspruch in sich selbst. Es ist bekannt, dass der Reiz des Mountainbike Fahrens u.a. darin besteht, die nur teils befestigten oder schmalen Wege (Trails) zu nutzen. Das hingegen kann in Teilen der Nutzung des Waldes nach Landesforstgesetz (s.u.) widersprechen. Zu prüfen, welche Waldwege und Fahrweisen diese Kriterien (nicht feste Wege/abseits von Wegen/Störung für Waldgemeinschaft) erfüllen, ist weder leistbar noch kontrollierbar. Auch ist nicht absehbar, dass die Benennung/Ausweisung solcher Wege zu mehr Alltagsradverkehr dient. Zudem ist auch unwahrscheinlich, dass sich Mountainbiker im Wald an eine Beschilderung halten, vielmehr ist es üblich, seine Routenwahl an Vorschläge entsprechender Sport- und Freizeitapps zu knüpfen. Wer sich auch ohne Apps und Karten zuverlässig auf Radwegen überregional orientieren möchte, wird am Radverkehrsnetz NRW
https://www.radverkehrsnetz.nrw.de/ fündig.
Deshalb appelliert die Stadt Siegburg zum verantwortungsvollen Radfahren bzw. Mountainbiken im Wald, wird aber aus den genannten Gründen keine Mountainbike-Wege bzw. Trails ausschildern.
Nach Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen ist Radfahren im Wald grundsätzlich erlaubt. Jedoch gibt es Einschränkungen, bspw.:
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
1a. entgegen § 2 Abs. 2 auf nicht festen Wegen oder abseits von Wegen Rad fährt,
zudem gilt auch
(3) Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, daß die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt sowie andere schutzwürdige Interessen der Waldbesitzer und die Erholung anderer nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
Besten Gruß