Standardvorlage

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „MPK´s Covid19-Krise

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Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 2. Dezember 2020 TOP 10 Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss: 1.   Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig. 2.   Sofern sich keine grundlegend neue Situation hinsichtlich der Entwicklung der COVID-19-Infektionszahlen in Deutschland ergibt, werden die Länder die bis zum 20. Dezember 2020 befristeten Maßnahmen im Rahmen der Anpassungen ihrer Landesverordnungen bis zum 10. Januar 2021 verlängern. Über die Maßnahmen ab dem 11. Januar 2021 soll in einer Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 4. Januar 2021 entschieden werden. Die Konferenz des Chefs des Bundeskanzleramtes und der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien tagt bis dahin weiter regelmäßig. 3.   Ergibt sich eine grundlegend neue Situation kann jederzeit eine Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder einberufen werden.
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