MPU-Anordnungen

Anfrage an: Stadt Leipzig

Wieviele MPU-Anordnungen sind in den Jahren 2015 bis 2020 seitens Ihrer Behörde ergangen? (Wenn möglich bitte nach Anlass aufschlüsseln.)

Wieviele Anträge auf Neuerteilung nach Entzug wurden im selben Zeitraum bewilligt und wieviele wurden abgelehnt? (Wenn möglich bitte nach Grund (z.B. nicht vorlegen eines Gutachtens; negatives Gutachten)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. September 2020
  • Frist
    30. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig, Umweltinformationsgesetz Sachsen (SächsUIG) Sehr …
An Stadt Leipzig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
MPU-Anordnungen [#197875]
Datum
26. September 2020 22:41
An
Stadt Leipzig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig, Umweltinformationsgesetz Sachsen (SächsUIG) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele MPU-Anordnungen sind in den Jahren 2015 bis 2020 seitens Ihrer Behörde ergangen? (Wenn möglich bitte nach Anlass aufschlüsseln.) Wieviele Anträge auf Neuerteilung nach Entzug wurden im selben Zeitraum bewilligt und wieviele wurden abgelehnt? (Wenn möglich bitte nach Grund (z.B. nicht vorlegen eines Gutachtens; negatives Gutachten)
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Leipzig (Informationsfreiheitssatzung Leipzig). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197875/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Leipzig
Ihr Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren Antrag auf Auskunft nach der…
Von
Stadt Leipzig
Betreff
MPU-Anordnungen [#197875] [Antwort]
Datum
28. September 2020 12:41
Status
Warte auf Antwort
Ihr Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren Antrag auf Auskunft nach der Informationsfreiheitssatzung zu MPU-Anordnungen haben wir an das Ordnungsamt zur Bearbeitung weitergeleitet. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für Amtshandlungen aufgrund der Informationsfreiheitssatzung Kosten (Gebühren und Auslagen) nach den entsprechenden Regelungen der Verwaltungskostensatzung der Stadt Leipzig erhoben werden können. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem bestehenden Kostenverzeichnis. Ansprechpartner für Ihren Antrag ist das Ordnungsamt Tel. 0341/ 123 8850 (Sekretariat). Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Leipzig
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Schreiben vom 26.09.2020 stellten Sie einen Antrag auf Auskunft über die MPU-Ano…
Von
Stadt Leipzig
Betreff
Antwort: MPU-Anordnungen [#197875]
Datum
5. Oktober 2020 15:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Schreiben vom 26.09.2020 stellten Sie einen Antrag auf Auskunft über die MPU-Anordnungen durch die Stadt Leipzig und die bewilligten bzw. abgelehnten Anträge auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug für die Jahre 2015 bis 2020. Hierfür beriefen Sie sich auf die Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Leipzig (Informationsfreiheitssatzung – IFS). Der Antrag wurde zuständigkeitshalber an das Ordnungsamt weitergeleitet. Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen wird abgelehnt. Aus der Informationsfreiheitssatzung ergibt sich kein Anspruch auf Zugang zu den von Ihnen begehrten Informationen. Nach § 1 Abs. 3 IFS sind von der Satzung ausschließlich weisungsfreie Angelegenheiten der Stadt Leipzig i. S. des § 2 Abs. 1 und 2 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) erfasst. Soweit die Stadt Leipzig als Fahrerlaubnisbehörde für die Ausführung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FEV) zuständig ist (§ 73 Abs. 1 S. 1 FEV i. V. m. §§ 6 Nr. 1, 7 Abs. 1 Sächsisches Straßenverkehrsrechtsgesetz), handelt es sich bei ihren Aufgaben jedoch gemäß § 73 Abs. 1 S. 2 FEV um Weisungsaufgaben. Des Weiteren setzt gemäß § 3 IFS ein Anspruch voraus, dass es sich beim Antragsteller um eine natürliche Person, die Einwohner/-in (i. S. v. § 10 Abs. 1 SächsGemO) der Stadt Leipzig ist und in dieser seine/ihre Hauptwohnung hat, oder eine juristische Person mit Sitz in Leipzig handelt. Ausweislich der von Ihnen angegebenen Adresse sind sie nicht Einwohner der Stadt Leipzig. Auch ein Anspruch aufgrund anderer Gesetze scheidet aus. Vorliegend ist weder der Anwendungsbereich des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes (SächsUIG) noch des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) eröffnet, da es sich bei den von Ihnen begehrten Informationen nicht um solche im Sinne der angeführten Gesetze handelt. Mit freundlichen Grüßen