mpu und den tüv

Warum wurde dem Tüv (Monopolist)das Geschäft mit der MPU 1997
von der BAST nicht entzogen als es zur Entscheidung stand ,
er ist als Aktienkonzern ja nicht ewig in der Lage die Verkehrssicherheit zu gewährleisten denn er muss ja stetiges Wachstum generieren um seinen Hauptaktionären gerecht zu werden,
den grossen Energiekonzernen denen er gehört Eon Enbw Vattenfall?
(Interressenskonflikt) gehört die Sicherheit im Strassenverkehr nicht in die Hand des Staates selbst.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Februar 2018
  • Frist
    20. März 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum wurde dem …
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
mpu und den tüv [#26616]
Datum
15. Februar 2018 23:17
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum wurde dem Tüv (Monopolist)das Geschäft mit der MPU 1997 von der BAST nicht entzogen als es zur Entscheidung stand , er ist als Aktienkonzern ja nicht ewig in der Lage die Verkehrssicherheit zu gewährleisten denn er muss ja stetiges Wachstum generieren um seinen Hauptaktionären gerecht zu werden, den grossen Energiekonzernen denen er gehört Eon Enbw Vattenfall? (Interressenskonflikt) gehört die Sicherheit im Strassenverkehr nicht in die Hand des Staates selbst.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Antwortbrief zur Anfrage der geöffnet in meinem Briefkasten lag.
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbrief zur Anfrage der geöffnet in meinem Briefkasten lag.
Datum
28. Februar 2018
Status
Anfrage abgeschlossen