MRI-Studie zu Nährwertkennzeichnung

Die dem BMEL vorliegenden Ergebnisse (auch vorläufige) der MRI-Studie zur wissenschaftlichen Bewertung verschiedener Nährwertkennzeichnungssysteme (ganz besonders aber nicht ausschließlich die sog. Nährwertampel oder auch Nutri-Score).

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Juli 2019
  • Frist
    31. August 2019
  • Kosten dieser Information:
    30,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die dem BME…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
MRI-Studie zu Nährwertkennzeichnung [#161360]
Datum
29. Juli 2019 21:18
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die dem BMEL vorliegenden Ergebnisse (auch vorläufige) der MRI-Studie zur wissenschaftlichen Bewertung verschiedener Nährwertkennzeichnungssysteme (ganz besonders aber nicht ausschließlich die sog. Nährwertampel oder auch Nutri-Score). Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alexander Jacubowsky <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Az. 114-05111/0052 Sehr geehrter Herr Jacubowsky, ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal „Fra…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
AW: MRI-Studie zu Nährwertkennzeichnung [#161360]
Datum
30. Juli 2019 18:12
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
04DatenschutzerklrungBMEL_IFGVIGUIG.pdf
188,6 KB
Az. 114-05111/0052 Sehr geehrter Herr Jacubowsky, ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal „Frag den Staat“ vom 29.07.2019 beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Hinweis zum Datenschutz Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der beigefügten Datenschutzerklärung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
IFG-Bescheid Sehr geehrter Herr Jacubowsky, das beigefügte Schreiben erhalten Sie mit der Bitte um Beachtung. Mi…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
IFG-Bescheid
Datum
12. August 2019 11:15
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,4 MB
Sehr geehrter Herr Jacubowsky, das beigefügte Schreiben erhalten Sie mit der Bitte um Beachtung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Bescheid 215-05111/0310 [#161360] Sehr geehrte<< Anrede >> ich widerspreche Ihrer Einschätzu…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Bescheid 215-05111/0310 [#161360]
Datum
12. August 2019 11:42
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich widerspreche Ihrer Einschätzung vom 12.8.2019, dass §2 Absatz 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht zutrifft. §2 Absatz 1 Satz 4 (die Kennzeichnung, die Herkunft, die Verwendung, das Herstellen und das Behandeln von Erzeugnissen und Verbraucherprodukten,) trifft sehr wohl zu! Es geht in der Studie offensichtlich um die Kennzeichnung von Lebensmitteln. Ich fordere Sie daher auf, mir entsprechend Auskunft zu erteilen, bzw. die ungekürzte Studie zu übermitteln. Mit freundlichen Grüßen Alexander Jacubowsky Anfragenr: 161360 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Alexander Jacubowsky << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
IFG-Bescheid 215-05111/0310 [#161360] Sehr geehrter Herr Jacubowsky, zu Ihrer Mail vom 12. August 2019 möchte ic…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
IFG-Bescheid 215-05111/0310 [#161360]
Datum
14. August 2019 16:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Jacubowsky, zu Ihrer Mail vom 12. August 2019 möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen: Gegen unseren Bescheid vom 12. August 2019 ist als Rechtsbehelf der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats seit Bekanntgabe des Bescheids gegenüber dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Rochusstr. 1, 53123 Bonn zu erheben. Die für die Einlegung des Widerspruchs erforderliche Form ist mit einer einfachen E-Mail nicht gewahrt. Einen Widerspruch können Sie formwirksam beispielsweise mittels eines Schreibens auf dem Postweg an die vorgenannte Adresse innerhalb der Widerspruchsfrist einlegen. Zu § 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) möchte ich Ihnen mitteilen, dass das VIG die Verbesserung des Schutzes vor gesundheitsgefährdenden oder sonst unsicheren Erzeugnissen und Verbraucherprodukten sowie vor Täuschungen beim Verkehr mit diesen bezweckt. Ein Anspruch auf Information auf Grundlage des § 2 Absatz 1 Nr. 4 VIG setzt daher - wie auch dem Wortlaut der Norm entnommen werden kann - einen konkreten Bezug zu einem der in § 1 VIG genannten Erzeugnisse und Verbraucherprodukte voraus. Daran fehlt es in Ihrem Fall. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „MRI-Studie zu Nährwertkennzeichnung“ [#161360] [#161360]
Datum
24. August 2019 11:00
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/161360 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil VIG Paragraph 2 Satz Absatz 3 (die Zusammensetzung von Erzeugnissen und Verbraucherprodukten, ihre Beschaffenheit, die physikalischen, chemischen und biologischen Eigenschaften einschließlich ihres Zusammenwirkens und ihrer Einwirkung auf den Körper, auch unter Berücksichtigung der bestimmungsgemäßen Verwendung oder vorhersehbaren Fehlanwendung,) hier zur Anwendung kommt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Alexander Jacubowsky Anhänge: - 161360.pdf - 2019-07-30_1-04DatenschutzerklrungBMEL_IFGVIGUIG.pdf - 2019-08-12_1-190812Bescheid.pdf Anfragenr: 161360 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-723/002 II#0072 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informati…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-723/002 II#0072
Datum
4. September 2019 14:43
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-723/002 II#0072 Sehr geehrter Herr Jacubowsky, anliegendes Schreiben erhalten Sie zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
IFG-Antrag vom 29.07.2019 Sehr geehrter Herr Jacubowsky, auch nach unserem Hinweis vom 14.08.2019 haben Sie keine…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
IFG-Antrag vom 29.07.2019
Datum
30. September 2019 09:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Jacubowsky, auch nach unserem Hinweis vom 14.08.2019 haben Sie keinen formwirksamen Widerspruch eingelegt. Wir sind daher gehalten, Ihren Widerspruch im Rahmen eines Widerspruchsbescheides als unzulässig zurückzuweisen. Hierfür ist grundsätzlich eine Widerspruchsgebühr in Höhe von 30,00 Euro gem. § 10 Absatz 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG), § 1 Absatz 1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz in Verbindung mit Teil A Nr. 5 der Anlage zu § 1 IFGGebV festzusetzen. Zur Vermeidung eines kostenpflichtigen Widerspruchsbescheides regen wir an, Ihren Widerspruch vom 12.8.2019 zurückzunehmen. Hierfür genügt beispielsweise eine E-Mail an die Unterzeichnerin. Sollte ich bis zum 14.10.2019 keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, wird Ihnen ein kostenpflichtiger Widerspruchsbescheid zugestellt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Antrag vom 29.07.2019 [#161360] Sehr geehrte<< Anrede >> Wollen Sie mich auf den Arm nehmen? …
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag vom 29.07.2019 [#161360]
Datum
30. September 2019 18:30
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Wollen Sie mich auf den Arm nehmen? Weil der Widerspruch angeblich nicht formvollendet ist, wollen Sie Ihn abweisen (Ähm haben Sie jetzt doch einen Wiederspruch erhalten?) und dafür auch noch Geld kassieren. Entweder haben Sie einen wirksamen Widerspruch erhalten oder nicht. Also entweder der Widerspruch ist unwirksam, dann können Sie Ihn nicht ablehnen, weil es gibt ja keinen wirksamen Widerspruch. Oder der Widerspruch ist wirksam, dann müssen Sie diesen beantworten. Also habe ich jetzt Widerspruch eingelegt, oder nicht? "IFG § 10 (1) Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach diesem Gesetz werden Gebühren und Auslagen erhoben. Dies gilt nicht für die Erteilung einfacher Auskünfte." Die Ablehnung eines unwirksamen Widerspruchs zählt ganz sicher zur Kategorie "einfache Auskünfte", denn dafür ist sicher keine besondere individuelle Arbeit nötig. "(2) Die Gebühren sind auch unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes so zu bemessen, dass der Informationszugang nach § 1 wirksam in Anspruch genommen werden kann." Mit Ihrer Gebührenforderung verstoßen Sie sicherlich auch gegen Absatz 2 denn wenn der Bürger bereits für die Ablehnung zahlen soll, läuft das dem Gesetz sicherlich zuwider! Eine einfache zurückweisung eines Widerspruchst zählt sicher zu "IFGGebV Anlage (zu § 1 Abs. 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis 1.1 - mündliche und einfache schriftliche Auskünfte auch bei Herausgabe von wenigen Abschriften gebührenfrei" Wenn Sie aus fadenscheinigen Gründen die Studie nicht herausgeben wollen, ist das einfach nur Bürgerunfreundlich. Sollten Sie mir einen kostenpflichtigen Bescheid zusenden, können Sie sich bereits überlegen, wie sie dem Verwaltungsrichter erklären warum eine einfach Ablehnung eines "nicht" wirksamen Widerspruches eine so komplizierte individuelle Arbeit ist, die deshalb mit Gebühren zu belegen ist. Sie können sicher sein, dass ich den Bescheid NICHT zahlen werde! Alexander Jacubowsky Anfragenr: 161360 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Alexander Jacubowsky << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Betreff versteckt
Datum
30. September 2019 18:30
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrter Herr Jacubowsky, das beigefügte…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
27. Januar 2020 09:02
Status
Sehr geehrter Herr Jacubowsky, das beigefügte Schreiben nebst Anlage erhalten Sie mit der Bitte um Beachtung. Mit freundlichen Grüßen

Dokumente