MRin Gerda Hofmann

Laut einer ZDF-Recherche tritt die Ministerialrätin Gerda Hofmann auf privaten Konferenzen der Steuerbranche auf und gibt Informationen aus dem Ministerium weiter.

Daher frage ich hiermit folgende Dokumente an:

1) Die vollständige Offenlegung des dienstlichen Kalenders der Beamtin seit Beginn der laufenden Legislaturperiode

2 ) Eine Auflistung ihrer Treffen mit registrierten Lobbyisten

3) Eine Auskunft über Honorare im Zusammenhang mit Auftritten der Beamtin

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. Dezember 2023
  • Frist
    13. Januar 2024
  • 463 Follower:innen
Martin Hengstenberg
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut einer ZDF-Recherche tritt die Mi…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Martin Hengstenberg
Betreff
MRin Gerda Hofmann [#294650]
Datum
11. Dezember 2023 20:57
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut einer ZDF-Recherche tritt die Ministerialrätin Gerda Hofmann auf privaten Konferenzen der Steuerbranche auf und gibt Informationen aus dem Ministerium weiter. Daher frage ich hiermit folgende Dokumente an: 1) Die vollständige Offenlegung des dienstlichen Kalenders der Beamtin seit Beginn der laufenden Legislaturperiode 2 ) Eine Auflistung ihrer Treffen mit registrierten Lobbyisten 3) Eine Auskunft über Honorare im Zusammenhang mit Auftritten der Beamtin
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Martin Hengstenberg Anfragenr: 294650 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294650/
Mit freundlichen Grüßen Martin Hengstenberg

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Bundesministerium der Finanzen
Ihr IFG-Antrag vom 11. Dezember 2023 - Ministerialrätin G. Hofmann (V B 3 - O 1319/23/10442) Sehr geehrter Herr He…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 11. Dezember 2023 - Ministerialrätin G. Hofmann (V B 3 - O 1319/23/10442)
Datum
10. Januar 2024 10:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hengstenberg, die beigefügte Nachricht nebst Anlage erhalten Sie zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen