Muezzinruf: Regelungen zum „Modellprojekt für Moscheegemeinden“ der Stadt Köln

1. Informationen (z.B. Konzeptpapier mit den Schritten des Genehmigungsverfahrens, Verwaltungsakte, Weisungen, Stellungnahmen, Gesprächsnotizen) zu dem „Modellprojekt für Moscheegemeinden“ (https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mitteilungen/23920/index.html), das die Stadt Köln am 7.10.2021 der Öffentlichkeit vorgestellt hat.

2. Liste der Kriterien, mit denen die Stadt Köln in zwei Jahren den Erfolg oder Misserfolg des „Modellprojekts für Moscheegemeinden“ (https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mitteilungen/23920/index.html) bewerten wird.

3. Mustervertrag, den die Stadt Köln mit den Moscheegemeinden als öffentlich-rechtlichen Vertrag nach VwVfG NRW abschließen will; bzw. Verträge, welche die Stadt Köln mit den Moscheegemeinden nach VwVfG NRW abgeschlossen hat.

4. Liste derjenigen Islamverbände und Moscheegemeinden (z.B. ATİB, IGMG, MB), deren verfassungsfeindliche Bestrebungen offen in den Berichten der Verfassungsschutzbehörden benannt sind und die von dem politischen Angebot der Stadt Köln zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages ausgenommen sind.

5. Konzept der Beschwerdestelle der Stadt Köln für „jede Gemeinde“. (https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mitteilungen/23920/index.html).

6. Wenn es sich bei #6 nicht um eine öffentliche Stelle der Stadt, sondern um eine private Stelle des jeweiligen Vertragspartners der Stadt Köln handelt: Konzept der Stadt Köln zum Datenschutz der Beschwerdeführenden. Hintergrund ist die Ankündigung: „Zudem ist für jede Gemeinde eine Ansprechperson für die Nachbarschaft zu benennen, die Fragen beantworten oder Beschwerden entgegennehmen kann.“ (https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mitteilungen/23920/index.html).

7. Konzept der Stadt Köln betreffend der Beschwerdeführenden mit besonderem Schutzbedürfnis. Hintergrund: zum Beispiel betreffend Ex-MuslimInnen (ihre Abkehr vom Islam wird laut wissenschaftlicher Untersuchungen von manchen Moscheegemeinden und ihren Anhängern als todeswürdiges Vergehen angesehen) oder betreffend der Menschen mit türkischem oder kurdischem Migrationshintergrund, die der türkischen Regierung und der von ihr vertretenen Ausrichtung des Islam oppositionell eingestellt sind (laut Medienberichten finden in Deutschland Nachstellungen und Repressionen durch die türkische Religionsbehörde und anderer Regierungsstellen statt).

8. Informationen (z.B. Konzeptpapier mit den Schritten des Genehmigungsverfahrens, Verwaltungsakte, Weisungen, Stellungnahmen, Gesprächsnotizen) betreffend anderer Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die ihre religiös und weltanschaulich motivierten Geräusche im öffentlichen Raum der Stadt Köln praktizieren möchten.

Ergebnis der Anfrage

Die Stadt Köln hat die Anfrage nach § 6 (b) IFG mit Schreiben vom 11. Januar 2022 abgelehnt, weil sich die Verfahrensregelungen noch in der verwaltungsinternen Abstimmung befänden.
Ablauf:
1. Die Stadt Köln hat die Anfrage nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet und erhielt von uns eine Mahnung am 14. Dezember 2021.
2. Am 21. Dezember 2021 ging ein Schreiben ein (abgesendet von "Ihr Diversity-Team, Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin, Amt für Integration und Vielfalt, Abteilung Vielfalt 161"), in dem ohne Bezug auf die konkreten Punkte des IFG-Antrages in unstrukturierter Form auf verschiedene, bereits bekannte, öffentlich zugängliche Informationen der Stadt Köln hingewiesen wird.
3. Am 22. Dezember 2021 haben wir geantwortet: "Sollte es sich bei Ihrem Schreiben vom 21. Dezember 2021 13:59 um die Antwort Ihrer Behörde auf meine Informationsfreiheitsanfrage handeln, erwarte ich umgehend Ihren rechtsmittelfähigen Bescheid."
4. Mit Schreiben vom 11. Januar 2022 wurde ein rechtsmittelfähiger Bescheid erteilt, nach dem die Anfrage mit Bezug auf § 6 (b) IFG abgelehnt wird, weil sich die Verfahrensregelungen noch in der verwaltungsinternen Abstimmung befänden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. November 2021
  • Frist
    14. Dezember 2021
  • 9 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Muezzinruf: Regelungen zum „Modellprojekt für Moscheegemeinden“ der Stadt Köln [#232843]
Datum
12. November 2021 14:14
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Informationen (z.B. Konzeptpapier mit den Schritten des Genehmigungsverfahrens, Verwaltungsakte, Weisungen, Stellungnahmen, Gesprächsnotizen) zu dem „Modellprojekt für Moscheegemeinden“ (https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mitteilungen/23920/index.html), das die Stadt Köln am 7.10.2021 der Öffentlichkeit vorgestellt hat. 2. Liste der Kriterien, mit denen die Stadt Köln in zwei Jahren den Erfolg oder Misserfolg des „Modellprojekts für Moscheegemeinden“ (https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mitteilungen/23920/index.html) bewerten wird. 3. Mustervertrag, den die Stadt Köln mit den Moscheegemeinden als öffentlich-rechtlichen Vertrag nach VwVfG NRW abschließen will; bzw. Verträge, welche die Stadt Köln mit den Moscheegemeinden nach VwVfG NRW abgeschlossen hat. 4. Liste derjenigen Islamverbände und Moscheegemeinden (z.B. ATİB, IGMG, MB), deren verfassungsfeindliche Bestrebungen offen in den Berichten der Verfassungsschutzbehörden benannt sind und die von dem politischen Angebot der Stadt Köln zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages ausgenommen sind. 5. Konzept der Beschwerdestelle der Stadt Köln für „jede Gemeinde“. (https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mitteilungen/23920/index.html). 6. Wenn es sich bei #6 nicht um eine öffentliche Stelle der Stadt, sondern um eine private Stelle des jeweiligen Vertragspartners der Stadt Köln handelt: Konzept der Stadt Köln zum Datenschutz der Beschwerdeführenden. Hintergrund ist die Ankündigung: „Zudem ist für jede Gemeinde eine Ansprechperson für die Nachbarschaft zu benennen, die Fragen beantworten oder Beschwerden entgegennehmen kann.“ (https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mitteilungen/23920/index.html). 7. Konzept der Stadt Köln betreffend der Beschwerdeführenden mit besonderem Schutzbedürfnis. Hintergrund: zum Beispiel betreffend Ex-MuslimInnen (ihre Abkehr vom Islam wird laut wissenschaftlicher Untersuchungen von manchen Moscheegemeinden und ihren Anhängern als todeswürdiges Vergehen angesehen) oder betreffend der Menschen mit türkischem oder kurdischem Migrationshintergrund, die der türkischen Regierung und der von ihr vertretenen Ausrichtung des Islam oppositionell eingestellt sind (laut Medienberichten finden in Deutschland Nachstellungen und Repressionen durch die türkische Religionsbehörde und anderer Regierungsstellen statt). 8. Informationen (z.B. Konzeptpapier mit den Schritten des Genehmigungsverfahrens, Verwaltungsakte, Weisungen, Stellungnahmen, Gesprächsnotizen) betreffend anderer Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die ihre religiös und weltanschaulich motivierten Geräusche im öffentlichen Raum der Stadt Köln praktizieren möchten.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232843 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232843/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Muezzinruf: Regelungen zum „Modellprojekt für …
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Muezzinruf: Regelungen zum „Modellprojekt für Moscheegemeinden“ der Stadt Köln [#232843]
Datum
14. Dezember 2021 11:06
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Muezzinruf: Regelungen zum „Modellprojekt für Moscheegemeinden“ der Stadt Köln“ vom 12.11.2021 (#232843) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232843 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232843/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Köln
Sehr Antragsteller/in Sie baten um Auskunft zum Modellprojekt für Moscheegemeinden der Stadt Köln, wonach auf Ant…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: Mü. / Muezzinruf: Regelungen zum „Modellprojekt für Moscheegemeinden“ der Stadt Köln [#232843]
Datum
21. Dezember 2021 13:59
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
1,8 KB


Sehr Antragsteller/in Sie baten um Auskunft zum Modellprojekt für Moscheegemeinden der Stadt Köln, wonach auf Antrag ein Gebetsruf am Freitag unter Einhaltung bestimmter Bedingungen zugelassen wird. Die Stadt Köln hat dazu ausführlich in der Presse (https://www.stadt-koeln.de/politik-un...) und auf der städtischen Homepage (https://www.stadt-koeln.de/artikel/71...) berichtet. Zudem können Sie die Details aus der Mitteilung der Verwaltung vom 07.10.2021 entnehmen, die im Ratsinformationssystem der Stadt unter dem Link https://ratsinformation.stadt-koeln.d...) einsehbar ist. Die Niederschrift der Ratssitzung vom 09.11.2021 finden Sie unter dem Link https://ratsinformation.stadt-koeln.d... und die entsprechenden Aufzeichnungen der Ratssitzung unter dem Link https://www.stadt-koeln.de/artikel/71.... Ich hoffe, dass Ihre Fragen durch die allgemein zugänglichen Informationen hinreichend beantwortet sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrem Schreiben (abgesendet von „Ihr Diversity-Team, Stadt Köln - Die Oberbürge…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mü. / Muezzinruf: Regelungen zum „Modellprojekt für Moscheegemeinden“ der Stadt Köln [#232843]
Datum
22. Dezember 2021 09:32
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrem Schreiben (abgesendet von „Ihr Diversity-Team, Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin, Amt für Integration und Vielfalt, Abteilung Vielfalt 161“) vom 21. Dezember 2021 13:59 haben Sie keinen Bezug auf meinen Antrag „Muezzinruf: Regelungen zum ‚Modellprojekt für Moscheegemeinden‘ der Stadt Köln“ nach Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG vom 12. November 2021 genommen. Sollte es sich bei Ihrem Schreiben vom 21. Dezember 2021 13:59 um die Antwort Ihrer Behörde auf meine Informationsfreiheitsanfrage handeln, erwarte ich umgehend Ihren rechtmittelfähigen Bescheid. Sollte hingegen meine Informationsfreiheitsanfrage bei Ihnen noch in Bearbeitung sein, informieren Sie mich bitte umgehend über den Stand meiner Anfrage, da Sie trotz Mahnung nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit geantwortet haben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232843 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232843/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Kommunalverwaltung Köln
Ablehnung IFG-Antrag Muezzinruf durch die Stadt Köln Ablehnung des IFG-Antrags nach § 6 (b) IFG, weil sich die Ver…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnung IFG-Antrag Muezzinruf durch die Stadt Köln
Datum
11. Januar 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Ablehnung des IFG-Antrags nach § 6 (b) IFG, weil sich die Verfahrensregelungen noch in der verwaltungsinternen Abstimmung befänden.