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Müggelseeroute alternativlos? 1.10. angefragt, bislang keine Auskunft

am 1. Oktober 2011 habe ich an Sie eine Anfrage zur Müggelseeroute gesandt:

"Sehr geehrte Damen und Herren, am 26.09.2011 tagte erneut die Fluglärmkommission zum BER. Auf dieser stellte Herr Niebergall die Müggelseeroute als alternativlos dar. Wie kann dies sein? Diesen Routenvorschlag gibt es erst seit 4.7.2011, war zuvor nie im Gespräch oder in Planungen. Bitte erläutern Sie mir diesen unvorhersehbaren Vorgang und die Aussage von Herrn Niebergall. Die Begründung zur Entlastung von Erkner ist vielfach widerlegt. Ich bitte darum, diese Falschaussage nicht zur Beantwortung der Frage zu nutzen."

Ihre Antwort steht aus bzw. die Antwortfrist ist bereits abgelaufen. Ich bitte Sie hiermit höflichst darum, mir zu antworten.

Des Weiteren ist publik geworden, dass Sie nachträglich nun Unterlagen verändern, damit die Müggelseeroute tatsächlich alternativlos wird. Zu diesem Vorgang bitte ich um eine Erklärung Ihrerseits.

Ergebnis der Anfrage

Nein, ich habe nicht die Information erhalten, wie angefragt. Es werden weiterhin inkorrekte Informationen verbreitet. Auf meine Anfrage wurde nicht speziell eingegangen. Eine Rückantwort von mir folgt noch.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. November 2011
  • Frist
    6. Dezember 2011
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Müggelseeroute alternativlos? 1.10. angefragt, bislang keine Auskunft
Datum
3. November 2011 19:38
An
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
am 1. Oktober 2011 habe ich an Sie eine Anfrage zur Müggelseeroute gesandt: "Sehr geehrte Damen und Herren, am 26.09.2011 tagte erneut die Fluglärmkommission zum BER. Auf dieser stellte Herr Niebergall die Müggelseeroute als alternativlos dar. Wie kann dies sein? Diesen Routenvorschlag gibt es erst seit 4.7.2011, war zuvor nie im Gespräch oder in Planungen. Bitte erläutern Sie mir diesen unvorhersehbaren Vorgang und die Aussage von Herrn Niebergall. Die Begründung zur Entlastung von Erkner ist vielfach widerlegt. Ich bitte darum, diese Falschaussage nicht zur Beantwortung der Frage zu nutzen." Ihre Antwort steht aus bzw. die Antwortfrist ist bereits abgelaufen. Ich bitte Sie hiermit höflichst darum, mir zu antworten. Des Weiteren ist publik geworden, dass Sie nachträglich nun Unterlagen verändern, damit die Müggelseeroute tatsächlich alternativlos wird. Zu diesem Vorgang bitte ich um eine Erklärung Ihrerseits.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Flugspuren aus 2010 und Anfrage nach UIG
Von
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Via
Briefpost
Betreff
Flugspuren aus 2010 und Anfrage nach UIG
Datum
10. November 2011
Status
Information nicht vorhanden
189,3 KB
511,9 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Flugspuren aus 2010 und Anfrage nach UIG Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Nachricht vom 08.11.2011 habe i…
An DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Flugspuren aus 2010 und Anfrage nach UIG
Datum
15. November 2011 09:07
An
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Nachricht vom 08.11.2011 habe ich erhalten. Sie schreiben, dass die Entscheidung der DFS der Beratungen der FLK gefolgt ist. Dem ist nicht so: Die Fluglärmkommission hat die Müggelseeroute NICHT empfohlen. Den Protokollen der FLK ist zu entnehmen, dass die Doppelbelastung von Erkner durch eine Südabkurvung vermieden werden sollte. Durch die Müggelseeroute kommen zudem NEUE DOPPELBELASTUNGEN, wie der Gemeinde Neuenhagen, hinzu. Es existieren Varianten, die sowohl die Müggelseeroute als auch die Doppelbelastung von Erkner überflüssig machen. Bitte prüfen Sie diese. In diesem Zusammenhang ist auch der Vorwurf aufgetaucht, dass die DFS Unterlagen derart verändert, dass die Müggelseeroute alternativlos wird. Können Sie diese Vorwürfe aufklären bzw. entkräften? Die Müggelseeroute ist die mit Abstand schlechteste Route für die Bevölkerung: Unverhältnismäßig viele Menschen werden auf einmal mit Lärm belastet. Zudem wird der Gleichheitsgrundsatz verletzt: Für die Abflüge im Südwesten (Wannseeroute) werden andere Kriterien angewendet als für die Müggelseeroute. Bitte erläutern Sie mir meine Anmerkungen. Bitte erlauben Sie mir zudem an dieser Stelle ebenfalls einen Hinweis: Laut Informationsfreiheitsgesetz ist die Deutsche Flugsicherung als Bundesbehörde zur Auskunft verpflichtet. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen

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DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Flugspuren aus 2010 und Anfrage nach UIG
Von
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Via
Briefpost
Betreff
Flugspuren aus 2010 und Anfrage nach UIG
Datum
18. November 2011
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
172,0 KB
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.