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Müggelseeroute alternativlos?

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 26.09.2011 tagte erneut die Fluglärmkommission zum BER. Auf dieser stellte Herr Niebergall die Müggelseeroute als alternativlos dar. Wie kann dies sein? Diesen Routenvorschlag gibt es erst seit 4.7.2011, war zuvor nie im Gespräch oder in Planungen.

Bitte erläutern Sie mir diesen unvorhersehbaren Vorgang und die Aussage von Herrn Niebergall. Die Begründung zur Entlastung von Erkner ist vielfach widerlegt. Ich bitte darum, diese Falschaussage nicht zur Beantwortung der Frage zu nutzen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. Oktober 2011
  • Frist
    2. November 2011
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Müggelseeroute alternativlos?
Datum
1. Oktober 2011 21:26
An
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Sehr geehrte Damen und Herren, am 26.09.2011 tagte erneut die Fluglärmkommission zum BER. Auf dieser stellte Herr Niebergall die Müggelseeroute als alternativlos dar. Wie kann dies sein? Diesen Routenvorschlag gibt es erst seit 4.7.2011, war zuvor nie im Gespräch oder in Planungen. Bitte erläutern Sie mir diesen unvorhersehbaren Vorgang und die Aussage von Herrn Niebergall. Die Begründung zur Entlastung von Erkner ist vielfach widerlegt. Ich bitte darum, diese Falschaussage nicht zur Beantwortung der Frage zu nutzen.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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