Mülldeponie Sachtleben in Duisburg-Rheinhausen

Anfrage an: Regionalverband Ruhr

Das Antragsschreiben und die Begründung von Sachtleben (bzw. Huntsman oder Venator) für die Aufnahme der "2 Feststoffdeponie Sachtleben" in Erläuterungskarte 19.

In den Unterlagen fand ich nichts dazu.

In Anhang E sind keine Informationen enthalten.

Für mich stellt sich die Frage warum der Bevölkerung eine Mülldeponie untergeschoben werden soll.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. Januar 2019
  • Frist
    26. Februar 2019
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Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Regionalverband Ruhr Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Mülldeponie Sachtleben in Duisburg-Rheinhausen [#48933]
Datum
24. Januar 2019 08:33
An
Regionalverband Ruhr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Antragsschreiben und die Begründung von Sachtleben (bzw. Huntsman oder Venator) für die Aufnahme der "2 Feststoffdeponie Sachtleben" in Erläuterungskarte 19. In den Unterlagen fand ich nichts dazu. In Anhang E sind keine Informationen enthalten. Für mich stellt sich die Frage warum der Bevölkerung eine Mülldeponie untergeschoben werden soll.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort

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Regionalverband Ruhr
Sehr geehrter Herr Scharfenort, anlässlich Ihrer Anfrage zur regionalplanerischen Darstellung der Deponie "F…
Von
Regionalverband Ruhr
Betreff
AW: Mülldeponie Sachtleben in Duisburg-Rheinhausen [#48933]
Datum
31. Januar 2019 10:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Scharfenort, anlässlich Ihrer Anfrage zur regionalplanerischen Darstellung der Deponie "Feststoffdeponie Sachtleben" in Duisburg-Rheinhausen kann ich Ihnen mit Verweis auf die Erläuterungen und Begründungen zum Entwurf des Regionalplans Ruhr Folgendes mitteilen: Die Deponie ist in Blatt 20 der zeichnerischen Festlegungen zum Regionalplan Ruhr als Freiraumbereich für die zweckgebundene Nutzung „Aufschüttungen und Ablagerungen“ mit der Zweckbindung „Abfalldeponie“ zeichnerisch festgelegt. Diese Festlegung erfolgte aufgrund der geltenden Erlasslage: In den Regionalplänen sind alle raumbedeutsamen Deponien der Deponieklassen I, II und III ab einer Größe von 10 ha bis zum Abschluss der Stilllegungsphase in der Regel zeichnerisch festzulegen (vgl. S. 172 ff, Regionalplan Ruhr, Textliche Festlegungen). Die von Ihnen erwähnte Erläuterungskarte 19 "Bestandssituation Abfallwirtschaft", die im Gegensatz zu den zeichnerischen Festlegungen keine Verbindlichkeit besitzt, gibt eine Übersicht der in der Planungsregion vorhandenen Deponiestandorte, deren Betriebsphase sowie der jeweils geltenden maximalen Deponieklasse (vgl. S. 172 ff, Regionalplan Ruhr, Textliche Festlegungen). Die Angaben beruhen u.a. auf Datengrundlagen des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (vgl. S. 227, Regionalplan Ruhr, Textliche Festlegungen; Abfallwirtschaftlicher Fachbeitrag zum Regionalplan Ruhr, S. 32). Ein Antragsschreiben für die Aufnahme der Deponie in den Regionalplan Ruhr liegt insofern nicht vor. Mit freundlichen Grüßen