Müller-Brot

Zitate aus http://www.n24.de/news/newsitem_7662496.html:

"21 Mal kontrollierten die Lebensmittelbehörden seit Juli 2009 die Hallen bei Müller-Brot in Neufahrn - stets unangemeldet. Was sie zu sehen bekamen: Kakerlaken, Motten und Mäusekot. Seit Herbst 2010 musste die Fabrik sechsmal Schmuddelware vernichten. In drei Fällen waren die Brezeln und Brote schon in den Läden. So beschreibt das Landratsamt Freising die Probleme des seit eineinhalb Wochen geschlossenen Unternehmens."
...
"Bei schon ausgelieferter Ware, die zurückgenommen werden musste, gab es keine öffentliche Rückrufaktion. "Die rechtlichen Voraussetzungen hierfür waren nicht gegeben", heißt es zur Begründung bei den Behörden. Die Rücknahme geschah heimlich. Seit Oktober 2009 wurden Buß- und Zwangsgelder in Höhe von zusammen fast 70.000 Euro verhängt. Die Staatsanwaltschaft Landshut ermittelt seit Mai 2011."

Wer hat im Zusammenhang mit der Affäre um Müller-Brot wann welche Entscheidungen auf welcher rechtlichen Grundlage getroffen? Was steht in den Protokollen zu den mindestens 21 Begehungen. Von besonderem Interesse ist hier, wer nach jeder einzelnen Begehung darüber entschieden hat, ob der Betrieb stillgelegt werden muss oder nicht.

Ergebnis der Anfrage

Zitat aus der Antwort: "Nach § 38 Abs. 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
(LFGB) sind die Länder für die Lebensmittelüberwachung zuständig."

Ich habe daher die Anfrage soeben an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit geschickt.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. Februar 2012
  • Frist
    14. März 2012
  • 0 Follower:innen
Peter Förster
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
Peter Förster
Betreff
Müller-Brot
Datum
11. Februar 2012 09:15
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Zitate aus http://www.n24.de/news/newsitem_7662496.html: "21 Mal kontrollierten die Lebensmittelbehörden seit Juli 2009 die Hallen bei Müller-Brot in Neufahrn - stets unangemeldet. Was sie zu sehen bekamen: Kakerlaken, Motten und Mäusekot. Seit Herbst 2010 musste die Fabrik sechsmal Schmuddelware vernichten. In drei Fällen waren die Brezeln und Brote schon in den Läden. So beschreibt das Landratsamt Freising die Probleme des seit eineinhalb Wochen geschlossenen Unternehmens." ... "Bei schon ausgelieferter Ware, die zurückgenommen werden musste, gab es keine öffentliche Rückrufaktion. "Die rechtlichen Voraussetzungen hierfür waren nicht gegeben", heißt es zur Begründung bei den Behörden. Die Rücknahme geschah heimlich. Seit Oktober 2009 wurden Buß- und Zwangsgelder in Höhe von zusammen fast 70.000 Euro verhängt. Die Staatsanwaltschaft Landshut ermittelt seit Mai 2011." Wer hat im Zusammenhang mit der Affäre um Müller-Brot wann welche Entscheidungen auf welcher rechtlichen Grundlage getroffen? Was steht in den Protokollen zu den mindestens 21 Begehungen. Von besonderem Interesse ist hier, wer nach jeder einzelnen Begehung darüber entschieden hat, ob der Betrieb stillgelegt werden muss oder nicht.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Peter Förster Postanschrift Peter Förster << Address removed >>
Mit freundlichen Grüßen Peter Förster

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr geehrter Herr Förster, Beigefügt übersende ich Ihnen ein Schreiben nebst Anlagen.
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
WG: Müller-Brot
Datum
15. Februar 2012 15:53
Status
Information nicht vorhanden
Sehr geehrter Herr Förster, Beigefügt übersende ich Ihnen ein Schreiben nebst Anlagen.