Müller-Brot
Zitate aus http://www.n24.de/news/newsitem_7662496.html:
"21 Mal kontrollierten die Lebensmittelbehörden seit Juli 2009 die Hallen bei Müller-Brot in Neufahrn - stets unangemeldet. Was sie zu sehen bekamen: Kakerlaken, Motten und Mäusekot. Seit Herbst 2010 musste die Fabrik sechsmal Schmuddelware vernichten. In drei Fällen waren die Brezeln und Brote schon in den Läden. So beschreibt das Landratsamt Freising die Probleme des seit eineinhalb Wochen geschlossenen Unternehmens."
...
"Bei schon ausgelieferter Ware, die zurückgenommen werden musste, gab es keine öffentliche Rückrufaktion. "Die rechtlichen Voraussetzungen hierfür waren nicht gegeben", heißt es zur Begründung bei den Behörden. Die Rücknahme geschah heimlich. Seit Oktober 2009 wurden Buß- und Zwangsgelder in Höhe von zusammen fast 70.000 Euro verhängt. Die Staatsanwaltschaft Landshut ermittelt seit Mai 2011."
Wer hat im Zusammenhang mit der Affäre um Müller-Brot wann welche Entscheidungen auf welcher rechtlichen Grundlage getroffen? Was steht in den Protokollen zu den mindestens 21 Begehungen. Von besonderem Interesse ist hier, wer nach jeder einzelnen Begehung darüber entschieden hat, ob der Betrieb stillgelegt werden muss oder nicht.
Ergebnis der Anfrage
Zitat aus der Antwort: "Nach § 38 Abs. 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
(LFGB) sind die Länder für die Lebensmittelüberwachung zuständig."
Ich habe daher die Anfrage soeben an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit geschickt.
Information nicht vorhanden
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Datum11. Februar 2012
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14. März 2012
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