Mund-Nase-Schutz an Schulen
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Stellungnahme bzw. Beantwortung meiner 4 Fragen:
In der PK zur Corona Pandemie am 05.05.2020 hat Prof. Dr. Michael Piazolo erwähnt:
[...]
dann halte ich es nicht nur für geboten, sondern für eine Pflicht, daß wir...außerhalb des Unterrichts, aber in der Schule oder im Pausenhof die Maske zur Pflicht machen
[...]
Quelle:
YouTube-Kanal "Bayern" der Bayerischen Staatsregierung
https://www.youtube.com/watch?v=cTrMSW6dwiE
ab 57:09
1. Wird ein einheitlicher MNS (Mund-Nase-Schutz) vom Staat organisiert und vor Ort kontrolliert ausgegeben?
z.B. Spender vor dem Eingang, kontrollierte Aus-/Abgabe an Schüler und Lehrer
2. Warum sollte das Tragen eines MNS im Pausenhof, d.h. Außenbereich verbindlich vorgeschrieben werden?
Bei großen Pausenhöfen und evtl. sogar angeschlossenen Grünflächen/Sportflächen kann bei Verteilung der Schüler sicher der Mindestabstand von 1,50 m eingehalten werden.
Die Schulen sollten das selbst entscheiden dürfen.
3. Wie und wo wird der MNS während des Unterrichts bzw. nicht-tragens verwahrt?
4. Wird es die Möglichkeit der sicheren (!) Entsorgung eines MNS auf dem Schulgelände geben?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum7. Mai 2020
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9. Juni 2020
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