Mündliche Prüfungen Abitur

Entscheidungsgrundlage, Kriterien und/oder Anweisungen nach denen Prüfungsvorsitzende des Abiturs an beruflichen Gymnasien entscheiden, welche Schüler eine zusätzliche mündliche Prüfung in den schriftlichen Prüfungsfächern absolvieren müssen. ("gesetzt werden")

Personenbezogene Daten dürfen geschwärzt werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Juni 2019
  • Frist
    23. Juli 2019
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Kevin Sieger
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Entscheid…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
Kevin Sieger
Betreff
Mündliche Prüfungen Abitur [#152199]
Datum
23. Juni 2019 13:48
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Entscheidungsgrundlage, Kriterien und/oder Anweisungen nach denen Prüfungsvorsitzende des Abiturs an beruflichen Gymnasien entscheiden, welche Schüler eine zusätzliche mündliche Prüfung in den schriftlichen Prüfungsfächern absolvieren müssen. ("gesetzt werden") Personenbezogene Daten dürfen geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Kevin Sieger <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Kevin Sieger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Mündliche Abiturprüfung Sehr geehrter Herr Sieger, die mündliche Abiturprüfung an beruflichen Gymnasien ist in de…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
Mündliche Abiturprüfung
Datum
25. Juni 2019 16:08
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Sieger, die mündliche Abiturprüfung an beruflichen Gymnasien ist in der für jedermann öffentlich zugänglichen Abiturverordnung berufliche Gymnasien - BGVO vom 12.03,2014 GBl. S.178; K.u.U. S. 58 geregelt. Weitere ergänzende Regelungen oder Hinweise des Kultusministeriums an die Prüfungsausschüsse gibt es nicht. Die Durchführung der mündlichen Prüfung ist in § 24 festgelegt. Danach kann jeder Prüfling in den Fächern seiner schriftlichen Prüfung auch mündlich geprüft werden. Die Entscheidung trifft der Prüfungsvorsitzende, Es liegt ausschließlich in seinem Ermessen, welche Prüflinge auf dieser Rechtsgrundlage in welchen Fächern mündlich geprüft werden. Gerne weise ich noch daraufhin, dass das Landesinformationsfreiheitsgesetz gem. § 2 Abs. 2 nicht gegenüber Schulen nach § 2 des Schulgesetzes und Ausbildungs- und Prüfungsbehörden gilt, soweit Leistungsbeurteilungen und Prüfungen betroffen sind. Mit freundlichen Grüßen