Mundschutz Pflicht in der Gastronomie Gemeinschaftsverpflegung

Hallo,
Ich möchte eine Information, da wir am 4.05 unsere Gemeinschaftsverpflegung öffnen. Müssen wir auch Mundschutz in der Produktion tragen? Wir haben genähte Stoffmasken zur Verfügung und haben mit Kochschwaden/Dämpfe zu tun.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. April 2020
  • Frist
    29. Mai 2020
  • 2 Follower:innen
Silvio Rachut
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Stadt Solingen - Stadtdienst Gesundheit Details
Von
Silvio Rachut
Betreff
Mundschutz Pflicht in der Gastronomie Gemeinschaftsverpflegung [#185395]
Datum
27. April 2020 08:50
An
Stadt Solingen - Stadtdienst Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hallo, Ich möchte eine Information, da wir am 4.05 unsere Gemeinschaftsverpflegung öffnen. Müssen wir auch Mundschutz in der Produktion tragen? Wir haben genähte Stoffmasken zur Verfügung und haben mit Kochschwaden/Dämpfe zu tun.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Silvio Rachut Anfragenr: 185395 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185395 Postanschrift Silvio Rachut << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Silvio Rachut

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Stadt Solingen - Stadtdienst Gesundheit
Sehr geehrter Herr Rachut, aus der derzeit gültigen CoronaSchutz-Verordnung gehen keine Hinweise auf die Verpfl…
Von
Stadt Solingen - Stadtdienst Gesundheit
Betreff
Antwort: Mundschutz Pflicht in der Gastronomie Gemeinschaftsverpflegung [#185395]
Datum
27. April 2020 16:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Rachut, aus der derzeit gültigen CoronaSchutz-Verordnung gehen keine Hinweise auf die Verpflichtung zum Tragen eines Mundschutzes bei der Zubereitung von Mahlzeiten hervor. Die Verantwortung zur Einhaltung hygienischer Vorgaben liegt beim Arbeitgeber (§ 12 b Coronaschutz-Verordnung). Eventuelle Änderungen der o. g. Bestimmungen können sich nach Inkrafttreten der ab 04.05.2020 gültigen CoronaschutzVO ergeben. Mit freundlichen Grüßen