Mundschutz selbstgenäht

kann ich den selbstgenähten Mundschutz aus kochbarer Baumwolle, (altes Bettlaken) für meine Arbeit in einem Altenwohnheim gebrauchen und schützt mich dieser?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. März 2020
  • Frist
    25. April 2020
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Ute Zimmermann
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Stadt Solingen - Stadtdienst Gesundheit Details
Von
Ute Zimmermann
Betreff
Mundschutz selbstgenäht [#183168]
Datum
23. März 2020 10:11
An
Stadt Solingen - Stadtdienst Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
kann ich den selbstgenähten Mundschutz aus kochbarer Baumwolle, (altes Bettlaken) für meine Arbeit in einem Altenwohnheim gebrauchen und schützt mich dieser?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ute Zimmermann Anfragenr: 183168 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183168 Postanschrift Ute Zimmermann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ute Zimmermann

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Stadt Solingen - Stadtdienst Gesundheit
Selbstgenähter Mundschutz: Das gilt es zu beachten! Im Internet kursieren verschiedene Informationen, dass Atemma…
Von
Stadt Solingen - Stadtdienst Gesundheit
Betreff
Mundschutz selbstgenäht
Datum
14. April 2020 09:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Selbstgenähter Mundschutz: Das gilt es zu beachten! Im Internet kursieren verschiedene Informationen, dass Atemmasken, sogenannter Mund-Nasen-Schutz (MNS, auch als Operationsmasken/OP-Masken, chirurgische Masken bezeichnet) knapp seien. Inzwischen werden daher verschiedene Anleitungen zum Selbernähen angeboten. Wichtig ist: Masken sollen schützen – nicht gefährden. Das Robert-Koch-Institut (RKI) weist explizit darauf hin, dass die wichtigsten und effektivsten Maßnahmen zum persönlichen Schutz sowie zum Schutz von anderen Personen vor der Ansteckung mit Erregern wie Corona eine gute Händehygiene, Einhalten von Husten- und Niesregeln und das Abstandhalten (ca. 1 bis 2 Meter) von krankheitsverdächtigen Personen ist. Es gibt nach wie vor keine hinreichenden Belege dafür, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes das Risiko einer Ansteckung für eine gesunde Person, die ihn trägt, mindert. Für an Corona erkrankte Personen kann das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sinnvoll sein, um andere Personen vor Ansteckung zu schützen. Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes dient dazu, Erreger, die vom Träger der Maske durch Tröpfchen verteilt werden, nicht in die Umgebung gelangen zu lassen. Sie dienen insbesondere dem Schutz Dritter. Bevor Sie anfangen, einen Behelf-Mund-Nasen-Schutz selber zu nähen bzw. zu tragen, beachten Sie dabei bitte folgende Hinweise:  Nicht in falscher Sicherheit wiegen: Nach Angaben der WHO kann das Tragen einer Maske in Situationen, in denen dies nicht empfohlen ist, ein falsches Sicherheitsgefühl erzeugen, durch das zentrale Hygienemaßnamen wie eine gute Händehygiene vernachlässigt werden können.  Vor der ersten Benutzung: Bedenken Sie, dass sie schon selber erkrankt sein können, ohne es zu merken: Wenn Sie den Behelf-Mund-Nasen-Schutz genäht haben, muss dieser unbedingt vor dem ersten Tragen gewaschen sein. Ansonsten ist die Gefahr einer Ansteckung sehr hoch, da dieser direkt mit dem Gesicht in Kontakt kommt. Daher gilt: Vor der ersten Benutzung waschen! Behelf-Mund-Nasen-Schutz können entweder bei 90°C in der Waschmaschine gewaschen oder auf dem Herd in einem Wasserbad (5 Minuten) ausgekocht werden. Anschließend ist der Behelf-Mund-Nasen-Schutz zu trocknen.  Nach der / jeder Benutzung: Nach Benutzung ist der Behelf-Mund-Nase-Schutz vorsichtig auszuziehen. Möglichst ist dabei die Außenfläche nicht zu berühren. Nach dem Ausziehen die Hände gründlich waschen.  Vor erneuter Benutzung: Vor erneuter Benutzung muss der Behelf-Mund-Nasen-Schutz wiederum entweder bei 90°C in der Waschmaschine gewaschen oder auf dem Herd in einem Wasserbad (5 Minuten) ausgekocht werden und anschließend getrocknet werden.  Auf das richtige Material kommt es an: Wenn Sie einen Behelf-Mund-Nasen-Schutz nähen: Verwenden Sie nur kochfesten Baumwollstoff (z.B. T-Shirts aus entsprechendem Stoff).  Verschenken Sie keinen ungewaschenen Behelf-Mund-Nasen-Schutz.  Auf das richtige Tragen kommt es an: Achten Sie darauf, dass der Behelf-Mund-Nasen-Schutz möglichst dicht anliegt, was bei Bart- und Koteletten-Trägern meist nicht möglich ist. Ziehen Sie den Behelf-Mund-Nasen-Schutz zwischenzeitlich nicht über das Kinn und legen ihn nicht z.B. auf einem Stuhl ab, wenn Sie ihn in Kürze erneut benutzen wollen. Eine Anleitung zum selber nähen von Behelf-Mund-Nasen-Schutz stellt zum Beispiel die Stadt Essen im Internet zur Verfügung: https://media.essen.de/media/wwwessende/aemter/0115_1/pressereferat/Mund-Nasen-Schutz__Naehanleitung_2020_Feuerwehr_Essen.pdf Weitere Informationen  Aktuelle Informationen rund um Corona stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) im Internet zur Verfügung unter: https://www.infektionsschutz.de/  Informationen des Robert-Koch-Instituts (RKI) zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Allgemeinbevölkerung zum Schutz vor akuten respiratorischen Infektionen https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html