Sehr
<< Anrede >>
leider war ich nicht in der Lage, dem Rüstungsexportbericht der Bundesregierung 2020 die behördlichen Zuständigkeiten zu entnehmen. Was ich dem Bericht hingegen sehr wohl entnehme, sind folgende Zitate:
"Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik. Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außenund sicherheitspolitischer Erwägungen" (S. 6)
"Die Schaffung von Transparenz zu exportkontrollpolitischen Entscheidungen ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung" (S. 7)
"Nach den „Politischen Grundsätzen“ werden Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern nur erteilt, wenn der Endverbleib dieser Güter im Empfängerland sichergestellt ist. Vor der Erteilung einer Genehmigung werden von der Bundesregierung alle vorhandenen Informationen, insbesondere hinsichtlich eines gesicherten Endverbleibs, umfassend geprüft und bewertet. Wenn Zweifel am gesicherten Endverbleib beim Empfänger bestehen,
werden Ausfuhranträge abgelehnt" (S. 14)
Wenn Ihnen keine Informationen hinsichtlich des Endverbleibs vorliegen, bitte ich Sie um eine kurze Nachricht hinsichtlich der entsprechenden nicht ihrem Haus unterstehenden Behörde, an die ich mich zu wenden habe.
Wenn Ihnen gemäß der "Politischen Grundsätze" doch Informationen vorliegen sollten, bitte ich Sie, mir diese auf Grundlage des IFG unverzüglich, also ohne schuldhaftes Verzögern, zur Verfügung zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Felix S. Schulz
Anfragenr: 232296
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