Munitionsexporte nach Grönland

Dokumente, die Aufschluss über den Endverbleib der im Jahre 2020 genehmigten Munitionsexporte in Höhe von 4.350€ nach Grönland geben.

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  • Datum
    3. November 2021
  • Frist
    7. Dezember 2021
  • Ein:e Follower:in
Felix S. Schulz
Felix S. Schulz (Büro Heidi Reichinnek, MdB)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, die Au…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Felix S. Schulz (Büro Heidi Reichinnek, MdB)
Betreff
Munitionsexporte nach Grönland [#232296]
Datum
3. November 2021 19:23
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, die Aufschluss über den Endverbleib der im Jahre 2020 genehmigten Munitionsexporte in Höhe von 4.350€ nach Grönland geben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Felix S. Schulz Anfragenr: 232296 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232296/ Postanschrift Felix S. Schulz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Felix S. Schulz (Büro Heidi Reichinnek, MdB)
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Schulz, hiermit wird Ihnen der Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach IFG/UIG/VIG v…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Eingangsbestätigung: "Munitionsexporte nach Grönland [#232296]"
Datum
5. November 2021 14:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schulz, hiermit wird Ihnen der Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach IFG/UIG/VIG vom 3. November 2021 im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bestätigt. Für die Bearbeitung des Antrags ist das Referat VB3 - "Ausfuhrkontrolle, Rüstungsgüter" zuständig. Der Antrag wird im Rahmen der gesetzlichen Frist von einem Monat bearbeitet. Bei Verzögerungen erhalten Sie eine Zwischennachricht. Wir danken Ihnen für Ihren Antrag. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Schulz, anliegend wird Ihnen der Bescheid zu Ihrem Antrag auf Informationszugang vom 3. Novemb…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Bescheid - IFG-Antrag vom 03.11.2021 "Munitionsexporte nach Grönland [#232296]
Datum
29. November 2021 16:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schulz, anliegend wird Ihnen der Bescheid zu Ihrem Antrag auf Informationszugang vom 3. November 2021 übermittelt. Mit freundlichen Grüßen
Felix S. Schulz
Felix S. Schulz (Büro Heidi Reichinnek, MdB)
Sehr << Anrede >> leider war ich nicht in der Lage, dem Rüstungsexportbericht der Bundesregierung 202…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Felix S. Schulz (Büro Heidi Reichinnek, MdB)
Betreff
AW: Bescheid - IFG-Antrag vom 03.11.2021 "Munitionsexporte nach Grönland [#232296]
Datum
4. Dezember 2021 13:47
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> leider war ich nicht in der Lage, dem Rüstungsexportbericht der Bundesregierung 2020 die behördlichen Zuständigkeiten zu entnehmen. Was ich dem Bericht hingegen sehr wohl entnehme, sind folgende Zitate: "Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik. Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außenund sicherheitspolitischer Erwägungen" (S. 6) "Die Schaffung von Transparenz zu exportkontrollpolitischen Entscheidungen ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung" (S. 7) "Nach den „Politischen Grundsätzen“ werden Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern nur erteilt, wenn der Endverbleib dieser Güter im Empfängerland sichergestellt ist. Vor der Erteilung einer Genehmigung werden von der Bundesregierung alle vorhandenen Informationen, insbesondere hinsichtlich eines gesicherten Endverbleibs, umfassend geprüft und bewertet. Wenn Zweifel am gesicherten Endverbleib beim Empfänger bestehen, werden Ausfuhranträge abgelehnt" (S. 14) Wenn Ihnen keine Informationen hinsichtlich des Endverbleibs vorliegen, bitte ich Sie um eine kurze Nachricht hinsichtlich der entsprechenden nicht ihrem Haus unterstehenden Behörde, an die ich mich zu wenden habe. Wenn Ihnen gemäß der "Politischen Grundsätze" doch Informationen vorliegen sollten, bitte ich Sie, mir diese auf Grundlage des IFG unverzüglich, also ohne schuldhaftes Verzögern, zur Verfügung zu stellen. Mit freundlichen Grüßen Felix S. Schulz Anfragenr: 232296 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232296/

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Schulz, vielen Dank für Ihre Nachfrage zu Ihrem IFG-Bescheid. Nachrichtlich teilen wir Ihnen g…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
WG: Bescheid - IFG-Antrag vom 03.11.2021 "Munitionsexporte nach Grönland [#232296]
Datum
7. Dezember 2021 19:37
Status
Sehr geehrter Herr Schulz, vielen Dank für Ihre Nachfrage zu Ihrem IFG-Bescheid. Nachrichtlich teilen wir Ihnen gerne mit: Im Rüstungsexportbericht der Bundesregierung für das Jahr 2020 wird in Teil I auf Seite 12 auf das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle als zuständige Behörde verwiesen. Dort wird unter anderem ausgeführt: "Zuständig für die Erteilung oder Versagung von Ausfuhrgenehmigungen nach dem AWG in Verbindung mit der AWV ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des BMWi.“. Mit freundlichen Grüßen