Musikfest der Bundeswehr

Eine Aufschlüsselung der Gesamtkosten des „Musikfestes der Bundeswehr“ 2019 in Düsseldorf

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. März 2020
  • Frist
    7. April 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Aufschlüsselun…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Musikfest der Bundeswehr [#181867]
Datum
4. März 2020 13:02
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufschlüsselung der Gesamtkosten des „Musikfestes der Bundeswehr“ 2019 in Düsseldorf
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181867 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1282 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 04.03.20…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Musikfest der Bundeswehr [#181867]
Datum
6. März 2020 09:05
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1282 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 04.03.2020 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 4. März 2020 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1282 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1282 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 04.03…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Musikfest der Bundeswehr [#181867]
Datum
23. April 2020 09:19
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1282 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 04.03.2020 (s.u.) 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1282 vom 06.03.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem auf das IFG gestützten Antrags vom 4. März 2020 (Bezug 1.) kann ich Ihnen mitteilen, dass eine Auflistung der Gesamtkosten des Musikfestes der Bundeswehr 2019 derzeit noch nicht vorgenommen werden kann. Dies ist darin begründet, dass die Abrechnung noch nicht abgeschlossen ist und insbesondere noch Rückerstattungen ausstehen. Sobald mir die entsprechenden Angaben vorliegen, komme ich auf die abschließende Erledigung Ihres Anliegens zurück. Für die Überschreitung der Monatsfrist des § 7 Abs. 5 Satz 2 IFG bitte ich um Entschuldigung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1282 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 04.03…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Musikfest der Bundeswehr [#181867]
Datum
4. August 2020 13:52
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1282 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 04.03.2020 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1282 vom 06.03.2020 3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1282 vom 23.04.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 4. März 2020 (Bezug 1.). Hierzu liegt mir zwischenzeitlich die nachstehende Aufstellung vor, die ich Ihnen im Rahmen einer einfachen Auskunft (§ 10 Abs. 1 S. 2 IFG) - gebührenfrei - übersende: Ein darüber hinausgehender Informationszugang ist gegenwärtig nicht möglich. Durch eine Offenlegung wären Belange Dritter (hier: Vertragspartner der Bundeswehr) berührt. Ggf. könnten deren Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse betroffen sein. Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen darf nur gewährt werden, soweit der Betroffene eingewilligt hat (§ 6 S. 2 IFG). Nach § 8 Abs. 1 IFG gibt die Behörde einem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben kann (sog. Drittbeteiligungsverfahren). Dies ist vorliegend der Fall. Das Drittbeteiligungsverfahrens kann gegenwärtig allerdings nicht eingeleitet werden, da Sie innerhalb Ihres Antrags der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ausdrücklich widersprochen haben. Sollten Sie zum Zwecke der Durchführung des o.g. Drittbeteiligungsverfahrens nunmehr der Weitergabe Ihrer Daten zustimmen wollen, bitte ich Sie, dies eindeutig zu erklären. Zudem darf ich auf die Begründungspflicht nach § 7 Abs. 1. S. 3 IFG aufmerksam machen. Darüber hinaus weise ich darauf hin, dass ein etwaiger weiterer Informationszugang auf Grund des zu erwartenden deutlich höheren Verwaltungsaufwands, welcher sich bereits durch die Durchführung des Drittbeteiligungsverfahrens abzeichnet, nicht mehr gebührenfrei im Rahmen einer einfachen Auskunft i.S.d. § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG erfolgen kann. Es ist daher zu erwarten, dass Gebühren erhoben werden (§ 10 Abs. 1 Satz 1 IFG). Die genaue Höhe der zu entrichtenden Gebühren orientiert sich wesentlich am tatsächlich entstandenen Verwaltungsaufwand und wird zum Abschluss der Bearbeitung per Bescheid festgesetzt. Insoweit ist es nicht möglich, Ihrem Wunsch, die zu erwartenden Kosten vorab detailliert aufzuschlüsseln, nachzukommen. Um Ihnen zumindest einen groben Anhalt zu vermitteln, weise ich darauf hin, dass hier voraussichtlich der Gebührentatbestand der Nr. 1.3 Teil A der Anlage zu § 1 Abs. 1 (Gebühren- und Auslagenverzeichnis) der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung - IFGGebV) zur Anwendung kommen wird. Diese sieht eine Gebühr in Höhe von 60 bis 500 Euro vor. Vor diesem Hintergrund darf ich Sie freundlich um Mitteilung bitten, ob Sie Ihren Antrag über den o.a. Informationszugang hinaus aufrechterhalten möchten und zur Übernahme der ggf. anfallenden Gebühren bereit sind. Sollten aus Ihrer Sicht Gründe vorliegen, die zu einer Ermäßigung der Gebühr bzw. zu einer Befreiung von der Gebühr (§ 2 IFGGebV) führen könnten, rege ich an, diese ebenfalls anzugeben. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in die von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen rei…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Musikfest der Bundeswehr [#181867]
Datum
4. August 2020 15:12
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in die von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen reichen mir zum jetzigen Zeitpunkt vollkommen aus. Ich bedanke mich für Ihre Mühen und verbleibe mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181867/