Musikschule

Wieso werden an den meisten kommunalen Musikschulen die Lehrkräfte in prekären Honorarverhältnissen beschäftigt?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. Oktober 2021
  • Frist
    13. November 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Behörde für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Musikschule [#230790]
Datum
8. Oktober 2021 23:57
An
Behörde für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Wieso werden an den meisten kommunalen Musikschulen die Lehrkräfte in prekären Honorarverhältnissen beschäftigt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230790 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230790/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Kultur und Medien
Sehr Antragsteller/in die Behörde für Kultur und Medien hier nicht zuständig. Ihre Anfrage wurde an die Behörde f…
Von
Behörde für Kultur und Medien
Betreff
AW: Musikschule [#230790]
Datum
11. Oktober 2021 10:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in die Behörde für Kultur und Medien hier nicht zuständig. Ihre Anfrage wurde an die Behörde für Schule und Berufsbildung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Behörde für Kultur und Medien
Sehr Antragsteller/in ein Anspruch auf Zugang zu Informationen besteht nicht. Das Hamburgische Transparenzgeset…
Von
Behörde für Kultur und Medien
Betreff
AW: Musikschule [#230790]
Datum
18. Oktober 2021 16:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in ein Anspruch auf Zugang zu Informationen besteht nicht. Das Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG) verlangt gemäß § 11 Absatz 2, dass ein Antrag hinreichend konkrete Angaben zum Thema, zum Zeitraum, zu bestimmten Sachverhalten oder Vorfällen oder zu den Informationen, in die Einsicht genommen werden soll, enthalten muss (vgl. Gesetzesbegründung in Drucksache 20/4466, Seite 22; abrufbar unter: http://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/37021/erlass_eines_hamburgischen_transparenzgesetzes_hmbtg.pdf). Darüber hinaus muss nach dem Wortlaut des § 12 HmbTG die begehrte Information bereits bei einer Behörde in irgendeiner Form existieren, d.h. das HmbTG verpflichtet Behörden nicht, dort nicht vorhandenen Informationen auf Antrag erstmals zu generieren oder auf allgemeine Fragestellungen zu antworten. Ihre Anfrage vom 08.10.2021 erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Sie betrifft keine Informationen im Sinne von § 2 Abs. 1 HmbTG. Amtliche Informationen sind alle amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen. Sie machen nicht deutlich, auf welche konkreten Aufzeichnungen sich Ihre Anfrage beziehen könnte. Vielmehr stellen Sie eine bloße Behauptung auf (nämlich die, an den meisten kommunalen Musikschulen würden die Lehrkräfte in „prekären Honorarverhältnissen“ beschäftigt) und fragen nach der Ursache dieses von Ihnen behaupteten Zustandes. Ergänzend darf ich darauf hinweisen, dass die mit den einzelnen Lehrenden geschlossenen Verträge schon aus Datenschutzgründen nicht Gegenstand eines Anspruchs auf Zugang nach dem HmbTG sind. mit freundlichen Grüßen,