Müssen AMAZON-Echo oder ähnlichen Geräte, die auf AMAZON ALEXA basieren, nach Bekanntwerden neuster Abhörinformation gemäß § 90 TKG verboten werden?
Nach Bekanntwerden der neusten Informationen über die Funktionsweise von AMAZON ALEXA, kommen mir große Zweifel, ob derartige Geräte nicht nach § 90 TKG verboten werden müssten, weil es sich hierbei um eine verbotene Sendeanlage handelt, die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuscht und auf Grund dieser Umstände oder auf Grund seiner Funktionsweise in besonderer Weise geeignet und dazu bestimmt ist, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören.
AMAZON ALEXA gibt vor, computergesteuerte Sprachbefehle auszuführen, bzw. ausführen zu lassen. Der Käufer geht hierbei von einer ausschließlich automatisierten Ausführung von Sprachbefehlen aus. In diesem Fall wäre AMAZON ALEXA auch nach meiner Ansicht unproblematisch.
Nun ist jedoch bekanntgeworden, dass Mitarbeiter des Unternehmens Aufzeichnungen abhören und sich sogar über deren Inhalte in Foren austauschen. Der Konzern beschäftigt nach diesen Berichten Tausende menschlicher Hilfskräfte mit jeweils passenden Muttersprachen, die die Aufnahmen aus den Haushalten der AMAZON-Echo-Nutzer anhören und sie transkribieren. Die Teams säßen in den jeweiligen Sprachregionen – von den USA und Südamerika bis Osteuropa und Indien. Die Lauscharbeiter müssten demnach bis zu 1000 Audio-Clips in einer Neun-Stunden-Schicht anhören und für ALEXA in Schriftfassung bringen. Es liegt in der Natur der Sache einer verbotenen Abhöreinrichtung, dass die Zuhörer mit hoher Wahrscheinlichkeit vereinzelt sogar Straftaten live mithören. So ist es nicht verwunderlich, dass Berichte über das Abhören von Gewaltverbrechen, Missbrauch und Ähnliches bekannt geworden sind, die von den Mitarbeitern abgehört würden. Weil diese Straftaten scheinbar regelmäßig live mitgehört werden, stellt sich direkt die Frage der unterlassenen Hilfeleistung des Konzerns AMAZON, welcher den Mitarbeitern eine strikte Nichteinmischungspolitik vorgibt.
Aufgrund dieser nachträglich bekannt gewordenen Tatschen müssten AMAZON-Echo und ähnliche Geräte, die auf AMAZON ALEXA basieren, nach meiner Einschätzung gemäß § 90 TKG verboten werden. Ich erbitte um eine ausführliche juristische Begründung unter Bezugnahme des mitgeteilten Sachverhalts und bedanke mich für Ihre Mühe!
Information nicht vorhanden
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Datum14. April 2019
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17. Mai 2019
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