Musterbauordnung (MBO) und die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB)

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte teilen Sie mir mit, ob die Musterbauordnung (MBO) und die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) – nach deren Umsetzung in Landesrecht – nur für Neubauten bzw. für neu eingebaute Bauprodukte Geltung besitzen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. März 2020
  • Frist
    21. April 2020
  • 2 Follower:innen
Marion Stein
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte teilen Sie mir mit, ob die Musterbauordnu…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Marion Stein
Betreff
Musterbauordnung (MBO) und die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) [#182951]
Datum
19. März 2020 16:46
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte teilen Sie mir mit, ob die Musterbauordnung (MBO) und die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) – nach deren Umsetzung in Landesrecht – nur für Neubauten bzw. für neu eingebaute Bauprodukte Geltung besitzen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marion Stein Anfragenr: 182951 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182951 Postanschrift Marion Stein << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Sehr geehrte Frau Stein, für Ihre E-Mail-Anfrage zur Musterbauordnung und zur Muster-Verwaltungsvorschrift Techni…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Musterbauordnung (MBO) und die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) [#182951]
Datum
1. April 2020 14:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Stein, für Ihre E-Mail-Anfrage zur Musterbauordnung und zur Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen danke ich Ihnen. Sie möchten wissen, ob die Musterbauordnung (MBO) und die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) – nach deren Umsetzung in Landesrecht – nur für Neubauten bzw. für neu eingebaute Bauprodukte Geltung besitzen. Bevor ich auf Ihre Frage näher eingehe, weise ich darauf hin, dass das Bauordnungsrecht - sowohl im Hinblick auf die Gesetzgebung auch auf den Vollzug - in der alleinigen Zuständigkeit der Bundesländer liegt. Allgemein kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die Musterbauordnung (MBO) ist genau wie die einzelnen Landesbauordnungen ein Werk der Länder. Wie der Name schon sagt, dient die Musterbauordnung lediglich als Muster, an dem sich die Länder mit ihren jeweiligen Bauordnungen möglichst weitgehend orientieren sollen, aber nicht müssen. Maßgeblich für die Rechtsanwender sind allein die Regelungen in den einzelnen Landesbauordnungen. Die Bauordnungen enthalten - wie die MBO - nicht nur Vorschriften für Neubauten, sondern auch für bestehende Gebäude. Einzelheiten ergeben sich aus der konkreten Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) gilt nach ihrer Umsetzung in Landesrecht für Neubauten und für bestehende Gebäude insoweit, wie die MVV TB Vorschriften der Landesbauordnungen konkretisiert, die sich (auch) auf bestehende Gebäude beziehen. Hinsichtlich der Einzelheiten sowie im Hinblick auf den speziellen Fall der Bauprodukte müssten Sie sich an Ihre zuständige Baubehörde vor Ort oder an Ihr Landesbauministerium, das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, wenden. Mit freundlichen Grüßen

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Marion Stein
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Marion Stein Anfra…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Marion Stein
Betreff
AW: Musterbauordnung (MBO) und die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) [#182951]
Datum
3. April 2020 12:59
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Marion Stein Anfragenr: 182951 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182951