Musterverwaltungsvereinbarung Art. 46 Abs. 3 b) DSGVO (EMSA/IOSCO)

Am 29.04.2019 wurde vom BfDI folgende Pressemitteilung veröffentlicht:

"Am 24. April 2019 genehmigte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit erstmals eine multilaterale Verwaltungsvereinbarung entsprechend der Regelung des Artikels 46 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO.

Im konkreten Fall handelt es sich um eine Musterverwaltungsvereinbarung zwischen den EU Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörden, vertreten durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und ihren internationalen Partnerbehörden, vertreten durch die Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO). Zuvor hatte bereits der Europäische Datenschutzausschuss eine positive Stellungnahme zur Verwaltungsvereinbarung abgegeben.

Die Vereinbarung ist Voraussetzung für den rechtmäßigen Datenaustausch mit Finanzaufsichtsbehörden in Drittstaaten. Sie sieht geeignete Datenschutzgarantien vor und enthält durchsetzbare und wirksame Rechte der betroffenen Personen. Die datenschutzkonforme Umsetzung der Vereinbarung unterliegt der fortlaufenden Kontrolle des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit."

Quelle: https://www.bfdi.bund.de/DE/Home/Kurzmeldungen/2019/DatentransferFinanzaufsichtsbeh%C3%B6rden.html, letzter Abruf am 01.05.2019

Bitte senden Sie mir die oben bezeichnete Musterverwaltungsvereinbarung zu.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. Mai 2019
  • Frist
    4. Juni 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 29.04.2019 wurde…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Musterverwaltungsvereinbarung Art. 46 Abs. 3 b) DSGVO (EMSA/IOSCO) [#135570]
Datum
1. Mai 2019 12:58
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 29.04.2019 wurde vom BfDI folgende Pressemitteilung veröffentlicht: "Am 24. April 2019 genehmigte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit erstmals eine multilaterale Verwaltungsvereinbarung entsprechend der Regelung des Artikels 46 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO. Im konkreten Fall handelt es sich um eine Musterverwaltungsvereinbarung zwischen den EU Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörden, vertreten durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und ihren internationalen Partnerbehörden, vertreten durch die Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO). Zuvor hatte bereits der Europäische Datenschutzausschuss eine positive Stellungnahme zur Verwaltungsvereinbarung abgegeben. Die Vereinbarung ist Voraussetzung für den rechtmäßigen Datenaustausch mit Finanzaufsichtsbehörden in Drittstaaten. Sie sieht geeignete Datenschutzgarantien vor und enthält durchsetzbare und wirksame Rechte der betroffenen Personen. Die datenschutzkonforme Umsetzung der Vereinbarung unterliegt der fortlaufenden Kontrolle des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit." Quelle: https://www.bfdi.bund.de/DE/Home/Kurzmeldungen/2019/DatentransferFinanzaufsichtsbeh%C3%B6rden.html, letzter Abruf am 01.05.2019 Bitte senden Sie mir die oben bezeichnete Musterverwaltungsvereinbarung zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
7. Mai 2019 09:18
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
888,9 KB

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Rückmeldung zu meiner laufenden Anfrage. Sie dürfen …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Musterverwaltungsvereinbarung Art. 46 Abs. 3 b) DSGVO (EMSA/IOSCO) [#135570] # 15-780/002 II#0166 [#135570]
Datum
7. Mai 2019 22:10
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Rückmeldung zu meiner laufenden Anfrage. Sie dürfen gerne mein namentliches Akronym in der beschriebenen Form benutzen. Sollte der vollständige bürgerliche Name für die Bearbeitung erforderlich sein oder werden, so bitte ich Sie, dies entsprechend zu begründen und mich zu gegebenen Zeitpunkt zu informieren. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 135570 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
21. Mai 2019 07:52
Status
Anfrage abgeschlossen

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