Myasthenia gravis / Azothriopin

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Ich werde 74 und seit meinem 50sten werde ich wegen MG behandelt.
Wie komme ich in die Risikogruppe ?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Januar 2021
  • Frist
    17. Februar 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich werde 74 und se…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Myasthenia gravis / Azothriopin [#208798]
Datum
15. Januar 2021 20:05
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich werde 74 und seit meinem 50sten werde ich wegen MG behandelt. Wie komme ich in die Risikogruppe ?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208798 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208798/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 15.01.2021 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 15.01.2021
Datum
18. Januar 2021 18:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2021-019. Mit freundlichen Grüßen
Robert Koch-Institut
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre o.g. Anfrage teilen wir Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rec…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 15.01.2021 - Myasthenia gravis / Azothriopin [#208798] (Az.: 2021-019)
Datum
27. Januar 2021 12:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre o.g. Anfrage teilen wir Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig. Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist ebenfalls nicht anzuwenden, da sich Ihre Anfrage nicht auf Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 S.1 i.V.m. § 2 Nr. 1 IFG, sondern auf die Beantwortung einer konkreten Fragestellung richtet. Die von Ihnen eigereichte Anfrage wird von uns im Weiteren daher als allgemeine Bürgeranfrage bearbeitet und an das zuständige Postfach <<E-Mail-Adresse>> weitergeleitet. Allgemeine öffentlich zugänglich Informationen zum Thema Risikogruppen bei COVID-19 finden sich z.B. hier https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N… sowie unter Ziffer 15 „Risikogruppen für schwere Verläufe“ hier https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N… sowie auch im Epidemiologischen Bulletin 02/2021 auf S. 33 ff. unter „Risiko- und Indikationsgruppen für die Impfempfehlung“ hier https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Ep…. Ferner weißen wir darauf hin, dass das Robert Koch-Institut (RKI) in besonderer Verantwortung steht, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Bitte richten Sie Nachfragen zum Sachstand Ihrer Anfrage künftig an das Postfach <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Sehr geehrter Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Durchführung der Impfungen wird von den Land…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Allgemeine Bürgeranfrage - Myasthenia gravis / Azothriopin [#208798]
Datum
28. Januar 2021 13:17
Status
Sehr geehrter Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Durchführung der Impfungen wird von den Landesbehörden koordiniert. Sie können sich auf den Internetseiten Ihres Bundeslandes über eine Impfmöglichkeit in Ihrer Nähe informieren: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-bundeslaender-1745198 . Ggf. sind auch die Internetseiten der Kassenärztlichen Vereinigung Ihres Bundeslandes für Sie hilfreich. Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung informiert auf ihrer Internetseite über den aktuellen Stand: https://www.kbv.de/html/praxisnachrichten.php Es obliegt dem impfenden Arzt in Anbetracht des konkreten Erkrankungsrisikos zu entscheiden, für wen eine Impfindikation besteht. In Tabelle 1 der STIKO-Empfehlungen sind Priorisierungsstufen je nach Expositions-Risiko aufgeführt, inklusive beispielhafter Nennung von Personengruppen, auf die das zutrifft. Unabhängig davon gilt der Passus aus den Empfehlungen, dass je nach individuellem Risiko weitere Impfindikationsstellungen möglich sind. Die Umsetzung der STIKO-Empfehlungen ist Sache der Bundesländer, also föderal geregelt. Zu Einzelheiten müssten Sie sich bitte an Ihr zuständiges Gesundheitsamt oder die Landesbehörden wenden. Ausführliche Informationen zu COVID-19 und Impfung finden Sie zudem in den Antworten auf häufig gestellte Fragen unter www.rki.de/covid-19-faq-impfen. Empfehlenswert sind auch die Informationen zur Impfung unter https://www.zusammengegencorona.de/impfen Mit freundlichen Grüßen