n Begleiterlass des Innenministeriums des Landes Nordrhein – Westfahlen vom 15.07.2013 zu den geänderten Verwaltungsvorschriften des § 48 Abs. 2 OBG vom 15.07.2013
Da meine Anfrage per Mail bis heute nicht erfolgreich war und von Ihnen abgewimmelt wurde, nochmals ausdrücklich unter Bezug auf die Rechtsansprüche nach IFG, die Aufforderung, mir den Text des Begleiterlasses des Innenministeriums des Landes Nordrhein – Westfahlen vom 15.07.2013 zu den geänderten Verwaltungsvorschriften des § 48 Abs. 2 OBG vom 15.07.2013. volllständig zukommen zu lassen.
Anfrage erfolgreich
-
Datum9. Mai 2022
-
11. Juni 2022
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- Betreff
- n Begleiterlass des Innenministeriums des Landes Nordrhein – Westfahlen vom 15.07.2013 zu den geänderten Verwaltungsvorschriften des § 48 Abs. 2 OBG vom 15.07.2013 [#248609]
- Datum
- 9. Mai 2022 16:09
- An
- Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
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- << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >> - Nordrhein – Westfahlen vom 15.07.2013 zu den geänderten Verwaltungsvorschriften des § 48 Abs. 2 OBG vom 15.07.2013 [#248609]
- Datum
- 11. Mai 2022 08:28
- Status
- Warte auf Antwort
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- AW: << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >> - Nordrhein – Westfahlen vom 15.07.2013 zu den geänderten Verwaltungsvorschriften des § 48 Abs. 2 OBG vom 15.07.2013 [#248609]
- Datum
- 11. Mai 2022 11:08
- An
- Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
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- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Betreff
- AW: << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >> - Nordrhein – Westfahlen vom 15.07.2013 zu den geänderten Verwaltungsvorschriften des § 48 Abs. 2 OBG vom 15.07.2013 [#248609]
- Datum
- 12. Mai 2022 08:48
- Status
- Warte auf Antwort
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- AW: << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >> - Nordrhein – Westfahlen vom 15.07.2013 zu den geänderten Verwaltungsvorschriften des § 48 Abs. 2 OBG vom 15.07.2013 [#248609]
- Datum
- 12. Mai 2022 11:59
- An
- Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
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- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Vermittlung bei Anfrage „n Begleiterlass des Innenministeriums des Landes Nordrhein – Westfahlen vom 15.07.2013 zu den geänderten Verwaltungsvorschriften des § 48 Abs. 2 OBG vom 15.07.2013“ [#248609]
- Datum
- 12. Mai 2022 13:07
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- AW: Vermittlung bei Anfrage „n Begleiterlass des Innenministeriums des Landes Nordrhein – Westfahlen vom 15.07.2013 zu den geänderten Verwaltungsvorschriften des § 48 Abs. 2 OBG vom 15.07.2013“ [#248609]
- Datum
- 13. Mai 2022 06:57
- Status
- Warte auf Antwort
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- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 7. Juni 2022 10:23
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
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- Betreff
- AW: Ihre Anfrage „Begleiterlass des Innenministeriums des Landes Nordrhein – Westfahlen vom 15.07.2013 zu den geänderten Verwaltungsvorschriften des § 48 Abs. 2 OBG vom 15.07.2013“ [#248609]
- Datum
- 7. Juni 2022 15:10
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Ihre Anfrage „Begleiterlass des Innenministeriums des Landes Nordrhein – Westfahlen vom 15.07.2013 zu den geänderten Verwaltungsvorschriften des § 48 Abs. 2 OBG vom 15.07.2013“ [#248609]
- Datum
- 15. Juni 2022 12:16
- An
- Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
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- IFG-Antrag << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >> - Nordrhein – Westfahlen § 48 Abs. 2 OBG vom 15.07.2013 [#248609]
- Datum
- 4. Juli 2022 12:14
- Status
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