Nach §110 TKG gemeldete Betreiber von Telekommunikationsanlagen

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Eine Liste aller bei Ihnen nach §110 TKG gemeldeten Betreiber von Telekommunikationsanlagen, die technische Einrichtungen zur Umsetzung gesetzlich vorgesehener Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation vorhalten.

Eine Zusendung in elektronischer Form würde ich bevorzugen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. September 2012
  • Frist
    6. Oktober 2012
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste aller…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nach §110 TKG gemeldete Betreiber von Telekommunikationsanlagen
Datum
4. September 2012 15:34
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste aller bei Ihnen nach §110 TKG gemeldeten Betreiber von Telekommunikationsanlagen, die technische Einrichtungen zur Umsetzung gesetzlich vorgesehener Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation vorhalten. Eine Zusendung in elektronischer Form würde ich bevorzugen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 04.09.2012 übersende ich Ihnen anliegend ei…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Nach §110 TKG gemeldete Betreiber von Telekommunikationsanlagen
Datum
2. Oktober 2012 16:18
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 04.09.2012 übersende ich Ihnen anliegend eine Liste der nach § 110 TKG verpflichteten Unternehmen entsprechend Ihrem Antrag. Gebühren fallen für diese Auskunft nicht an. Mit freundlichen Grüßen