Nach dem G20-Gipfel: PIRATEN fordern Aufklärung vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Bundespresseamt)

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich möchte wissen, was am Wochenende des G20-Gipfels im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg passiert ist, ob und in welchem Umfang es zu Polizeigewalt, zur Einschränkung der Meinungs-, Versammmlungs- und Pressefreiheit kam. Neben mir fragen sich viele Mitglieder meiner Partei, der Piratenpartei Deutschland, wie es in Hamburg soweit kommen konnte und warum die Lage eskaliert ist. Deshalb bitte ich Sie nunmehr um Antworten - öffentlich und medial begleitet.

Ich bitte Sie, jede meiner Fragen so detailliert wie möglich zu beantworten. Sollten Sie einzelne Fragen nicht beantworten können, teilen Sie mir bitte mit, warum dies der Fall ist und wer diese Fragen beantworten kann. Sofern Sie einzelne Fragen zeitnaher als andere beantworten können, so senden Sie mir bitte diese Antworten vorab zu und die übrigen innerhalb der gesetzlichen Frist.

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Bitte teilen Sie mir mit, wie viele Wohnungen im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 durch Spezialeinheiten der Polizei untersucht, durchsucht, begangen und betreten worden sind.

2. Bitte teilen Sie mir mit, auf welcher rechtlichen Grundlage die jeweiligen Zutritte im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 Durchsuchungen etc. stattgefunden haben.

3. Bitte teilen Sie mir mit, auf welcher Grundlage die bewaffnete österreichische Spezialeinheit Cobra am Abend des 8. Juli 2017 unter anderem in der Feldstraße eingesetzt war.

4. Bitte teilen Sie mir mit, auf welcher rechtlichen Grundlage die Polizei auf Twitter im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 kritische Medien und Bürger blockiert hat.

5. Bitte teilen Sie mir mit, wie die Polizei es erklärt, dass es in verschiedenen Stadtteilen Hamburgs im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 zu lang anhaltenden Krawallen kam, bei denen die Täter weitgehend unbehelligt blieben.

6. Bitte teilen Sie mir mit, ob und inwieweit die Polizei von Bürgern Unterstützung bei der Eindämmung der Krawalle im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 erhalten hat?

7. Bitte teilen Sie mir mit, wann und wieviele Zivilbeamte im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg im Einsatz waren.

8. Bitte teilen Sie mir mit, wann und wo Zivilbeamte im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg Einsatz waren und welche Aufgabenstellung diese hatten.

9. Bitte teilen Sie mir mit, ob im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg Provokationen seitens Zivilbeamten gegenüber uniformierten Beamten ausgingen.

10. Bitte teilen Sie mir mit, wie viele verletzte Demonstranten und Aktivisten im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg dokumentiert wurden und um welche Art von Verletzungen es sich dabei gehandelt hat.

11. Bitte teilen Sie mir mit, wie viele verletzte Polizistinnen und Polizisten im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg dokumentiert wurden und um welche Art von Verletzungen es sich dabei gehandelt hat.

12. Bitte teilen Sie mir mit, warum die Polizei in der Nacht von Freitag, 7. Juli 2017, auf Samstag, 8. Juli 2017, Sondereinheiten eingesetzt hat und welche Sondereinheiten mit welchen Aufgaben eingesetzt wurden.

13. Bitte teilen Sie mir mit, ob es im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg einen Schießbefehl oder eine Schusswaffenfreigabe gab, wenn ja, wann, wo und in welchem Umfang.

14. Bitte teilen Sie mir mit, auf welcher Grundlage / Lagebeurteilung im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg im Einsatz eine Schusswaffenfreigabe gab.

15. Bitte teilen Sie mir mit, ob und warum die Polizei am Nachmittag des 7. Juli 2017 an den Landungsbrücken in Hamburg Tränengas oder andere Reizstoffe eingesetzt hat, die dem Wasser in den Wasserwerfern beigemischt wurden.

16. Bitte teilen Sie mir mit, ob es im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg bei angemeldeten Demonstrationen die Anweisung gegenüber Polizistinnen und Polizisten gab, Protest in jeder Form einzuschränken oder zu verhindern.

17. Bitte teilen Sie mir mit, ob es - da es eine auffällig hohe Anzahl an Kopfverletzungen bei Demonstranten und Aktivisten gab - im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg eine Einsatzanweisung gab, gezielt gegen den Kopf dieser Personen zu schlagen.

18. In der Nacht vom 6. auf den 7. Juli 2017 in Hamburg wurde jeglicher Kontakt zu den in der Gefangenensammelstelle Neuland festgesetzten Personen und Anwälten durch die Polizeibeamten vereitelt. Die Anwälte, die zu ihren Mandanten wollten, wurden immer wieder unter fadenscheinigen Gründen abgewiesen. Bitte teilen Sie mir mit, auf welcher Grundlage dieses Handeln der Polizeibeamten erfolgte.

19. Auffällig ist die überzogene Härte, mit der Beamte bei vielen Einsätzen im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg agierten. Bitte teilen Sie mir mit, ob es eine Einsatzanweisung zur hoher Härte als Abschreckung für Proteste gab.

20. Bitte teilen Sie mir mit, aufgrund welcher rechtlicher Grundlage Pressefotografen und Kamerateams in der Nacht von Freitag, 7. auf Samstag, 8. Juli 2017 keine Aufnahmen mehr machen sollten, wie beispielsweise auf Twitter seitens der Hamburger Polizei gefordert wurde.

21. Bitte teilen Sie mir mit, ob Pressevertretern in der Nacht von Freitag, 7. auf Samstag, 8. Juli 2017 Schläge angedroht wurden, wenn sie weiterarbeiten würden.

22. Bitte teilen Sie mir mit, warum die Polizei in der Nacht von Freitag, 7. auf Samstag, 8. Juli 2017 mehrfach Pfefferspray gegen klar als Journalisten erkennbare Personen angewendet hat.

23. Bitte teilen Sie mir mit, warum der Beamte eines Sondereinsatzkommandos der Polizei in der Nacht von Freitag, 7. auf Samstag, 8. Juli 2017 auf einen Pressefotografen gezielt hat.

24. Bitte teilen Sie mir mit, wie viele Journalistinnen und Journalisten im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg seitens Beamten begleitet wurden und aus welchen Gründen.

25. Bitte teilen Sie mir mit, wieviele und warum die Akkreditierung von Journalistinnen und Journalisten nach erfolgter Akkreditierung im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg widerufen bzw. abgelehnt wurde, wie viele festangestellte und wie viele freie Journalistinnen und Journalisten dies betroffen hat.

26. Datenschützer beklagen datenschutzrechtliche Verstösse beim Akkreditierungsverfahren für den G20-Gipfel. Bitte teilen Sie mir mit, in welcher Form das Akkreditierungsverfahren aufgebaut und unter welchen Kriterien Journalisten auf die sogenannte "Schwarze Liste" gesetzt wurden.

27. Bitte teilen Sie mir mit, was mit dem, über das Hinweisportal [5] eingesandten Material geschieht, und in welcher Form dieses dokumentiert wird.

28. Bitte teilen Sie mir mit, wieviele Fälle von Polizeigewalt im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg dokumentiert wurden und wie diesen nachgegangen wird.

29. Bitte teilen Sie mir mit, ob es Angaben über die genaue Befehlskette der Einsatzkräfte im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg gibt, wer wem unterstand. Wenn ja, teilen Sie mir dies bitte detailliert mit.

30. Bitte teilen Sie mir mit, wie die Kommunikation zwischen Polizeikräften und der Verwaltung der Stadt Hamburg erfolgte und welche konkreten Weisungen der Hamburger Verwaltung an die Einsatzkräfte ergingen.

Bitte beantworten Sie mir ebenfalls bereits andernorts gestellte Fragen:

31. Wie viele Akkreditierungen wurden im Nachhinein entzogen? Soweit unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte möglich, bitte unter Angabe der betroffenen Zeitung / der betroffenen Medien. [8]

32. Wie lange vor der tatsächlichen Entziehung war die Entscheidung gefasst? Warum wurden die betroffenen Journalisten nicht vorab informiert? [8]

33. Inwiefern war der Entzug der Akkreditierungen Ihrer Ansicht nach ein Einschnitt in die Pressefreiheit? Aus diesem Anlass bitte ich zudem um eine allgemeine Liste von Gründen, nach denen ein solcher Eingriff in die Pressefreiheit verhältnismäßig ist. [8]

34. Als ein möglicher Grund werden Sicherheitsbedenken angegeben. Bitte erläutern Sie, inwiefern das Ausüben einer unabhängigen journalistischen Tätigkeit einen Anlass für Sicherheitsbedenken darstellt. [8]

35. Bitte beantworten Sie mir, wie viele Ermittlungsverfahren (im Sinne des § 100a StPO) im Zusammenhang mit dem G20 Gipfel eingeleitet wurden? [9]

36. Bitte senden Sie mir zudem Unterlagen bezüglich des Einsatzes von Überwachungsmaßnahmen (wie zum Beispiel Software zur Identifizierung von Personen anhand von Bildmaterial, Überwachung der Mobilfunknetze oder anderen technischen Maßnahmen zur Überwachung) im Rahmen des G20 Gipfels in Hamburg. [9]

Quellen
[1] https://www.neues-deutschland.de/m/artikel/1057141.sie-haben-gedroht-mich-umzubringen.amp.html
[2] http://www.sueddeutsche.de/medien/pressefreiheit-journalisten-werden-offenbar-seit-zehn-jahren-beschattet-1.3584288
[3] http://www.tagesschau.de/inland/gzwanzig-journalisten-109.html
[4] http://blog.ard-hauptstadtstudio.de/schwarze-liste-bei-g20-datenschuetzer-schaar-sieht-rechtsverstoesse/
[5] https://hh.hinweisportal.de/ [keine Quelle, die Polizei veröffentlicht, das eingereichte Material sicher nicht]
[6] https://g20-doku.org/ (Uploadportal zur Dokumentation der Polizeigewalt = zentrale Quelle)
[7] https://www.metronaut.de/2017/07/g20-ich-habe-dann-doch-ein-paar-fragen-an-die-polizei-und-innensenator-grote/
[8] https://fragdenstaat.de/anfrage/entzug-von-g20-akkreditierung/
[9] https://fragdenstaat.de/anfrage/uberwachungsmanahmen-im-rahmen-des-g20-gipfel/

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. Juli 2017
  • Frist
    18. August 2017
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Ich möchte wissen, was am Wochenende des G20-Gipfels …
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nach dem G20-Gipfel: PIRATEN fordern Aufklärung vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Bundespresseamt) [#23939]
Datum
17. Juli 2017 11:52
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Ich möchte wissen, was am Wochenende des G20-Gipfels im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg passiert ist, ob und in welchem Umfang es zu Polizeigewalt, zur Einschränkung der Meinungs-, Versammmlungs- und Pressefreiheit kam. Neben mir fragen sich viele Mitglieder meiner Partei, der << Adresse entfernt >>, wie es in Hamburg soweit kommen konnte und warum die Lage eskaliert ist. Deshalb bitte ich Sie nunmehr um Antworten - öffentlich und medial begleitet. Ich bitte Sie, jede meiner Fragen so detailliert wie möglich zu beantworten. Sollten Sie einzelne Fragen nicht beantworten können, teilen Sie mir bitte mit, warum dies der Fall ist und wer diese Fragen beantworten kann. Sofern Sie einzelne Fragen zeitnaher als andere beantworten können, so senden Sie mir bitte diese Antworten vorab zu und die übrigen innerhalb der gesetzlichen Frist. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Bitte teilen Sie mir mit, wie viele Wohnungen im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 durch Spezialeinheiten der Polizei untersucht, durchsucht, begangen und betreten worden sind. 2. Bitte teilen Sie mir mit, auf welcher rechtlichen Grundlage die jeweiligen Zutritte im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 Durchsuchungen etc. stattgefunden haben. 3. Bitte teilen Sie mir mit, auf welcher Grundlage die bewaffnete österreichische Spezialeinheit Cobra am Abend des 8. Juli 2017 unter anderem in der Feldstraße eingesetzt war. 4. Bitte teilen Sie mir mit, auf welcher rechtlichen Grundlage die Polizei auf Twitter im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 kritische Medien und Bürger blockiert hat. 5. Bitte teilen Sie mir mit, wie die Polizei es erklärt, dass es in verschiedenen Stadtteilen Hamburgs im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 zu lang anhaltenden Krawallen kam, bei denen die Täter weitgehend unbehelligt blieben. 6. Bitte teilen Sie mir mit, ob und inwieweit die Polizei von Bürgern Unterstützung bei der Eindämmung der Krawalle im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 erhalten hat? 7. Bitte teilen Sie mir mit, wann und wieviele Zivilbeamte im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg im Einsatz waren. 8. Bitte teilen Sie mir mit, wann und wo Zivilbeamte im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg Einsatz waren und welche Aufgabenstellung diese hatten. 9. Bitte teilen Sie mir mit, ob im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg Provokationen seitens Zivilbeamten gegenüber uniformierten Beamten ausgingen. 10. Bitte teilen Sie mir mit, wie viele verletzte Demonstranten und Aktivisten im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg dokumentiert wurden und um welche Art von Verletzungen es sich dabei gehandelt hat. 11. Bitte teilen Sie mir mit, wie viele verletzte Polizistinnen und Polizisten im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg dokumentiert wurden und um welche Art von Verletzungen es sich dabei gehandelt hat. 12. Bitte teilen Sie mir mit, warum die Polizei in der Nacht von Freitag, 7. Juli 2017, auf Samstag, 8. Juli 2017, Sondereinheiten eingesetzt hat und welche Sondereinheiten mit welchen Aufgaben eingesetzt wurden. 13. Bitte teilen Sie mir mit, ob es im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg einen Schießbefehl oder eine Schusswaffenfreigabe gab, wenn ja, wann, wo und in welchem Umfang. 14. Bitte teilen Sie mir mit, auf welcher Grundlage / Lagebeurteilung im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg im Einsatz eine Schusswaffenfreigabe gab. 15. Bitte teilen Sie mir mit, ob und warum die Polizei am Nachmittag des 7. Juli 2017 an den Landungsbrücken in Hamburg Tränengas oder andere Reizstoffe eingesetzt hat, die dem Wasser in den Wasserwerfern beigemischt wurden. 16. Bitte teilen Sie mir mit, ob es im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg bei angemeldeten Demonstrationen die Anweisung gegenüber Polizistinnen und Polizisten gab, Protest in jeder Form einzuschränken oder zu verhindern. 17. Bitte teilen Sie mir mit, ob es - da es eine auffällig hohe Anzahl an Kopfverletzungen bei Demonstranten und Aktivisten gab - im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg eine Einsatzanweisung gab, gezielt gegen den Kopf dieser Personen zu schlagen. 18. In der Nacht vom 6. auf den 7. Juli 2017 in Hamburg wurde jeglicher Kontakt zu den in der Gefangenensammelstelle Neuland festgesetzten Personen und Anwälten durch die Polizeibeamten vereitelt. Die Anwälte, die zu ihren Mandanten wollten, wurden immer wieder unter fadenscheinigen Gründen abgewiesen. Bitte teilen Sie mir mit, auf welcher Grundlage dieses Handeln der Polizeibeamten erfolgte. 19. Auffällig ist die überzogene Härte, mit der Beamte bei vielen Einsätzen im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg agierten. Bitte teilen Sie mir mit, ob es eine Einsatzanweisung zur hoher Härte als Abschreckung für Proteste gab. 20. Bitte teilen Sie mir mit, aufgrund welcher rechtlicher Grundlage Pressefotografen und Kamerateams in der Nacht von Freitag, 7. auf Samstag, 8. Juli 2017 keine Aufnahmen mehr machen sollten, wie beispielsweise auf Twitter seitens der Hamburger Polizei gefordert wurde. 21. Bitte teilen Sie mir mit, ob Pressevertretern in der Nacht von Freitag, 7. auf Samstag, 8. Juli 2017 Schläge angedroht wurden, wenn sie weiterarbeiten würden. 22. Bitte teilen Sie mir mit, warum die Polizei in der Nacht von Freitag, 7. auf Samstag, 8. Juli 2017 mehrfach Pfefferspray gegen klar als Journalisten erkennbare Personen angewendet hat. 23. Bitte teilen Sie mir mit, warum der Beamte eines Sondereinsatzkommandos der Polizei in der Nacht von Freitag, 7. auf Samstag, 8. Juli 2017 auf einen Pressefotografen gezielt hat. 24. Bitte teilen Sie mir mit, wie viele Journalistinnen und Journalisten im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg seitens Beamten begleitet wurden und aus welchen Gründen. 25. Bitte teilen Sie mir mit, wieviele und warum die Akkreditierung von Journalistinnen und Journalisten nach erfolgter Akkreditierung im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg widerufen bzw. abgelehnt wurde, wie viele festangestellte und wie viele freie Journalistinnen und Journalisten dies betroffen hat. 26. Datenschützer beklagen datenschutzrechtliche Verstösse beim Akkreditierungsverfahren für den G20-Gipfel. Bitte teilen Sie mir mit, in welcher Form das Akkreditierungsverfahren aufgebaut und unter welchen Kriterien Journalisten auf die sogenannte "Schwarze Liste" gesetzt wurden. 27. Bitte teilen Sie mir mit, was mit dem, über das Hinweisportal [5] eingesandten Material geschieht, und in welcher Form dieses dokumentiert wird. 28. Bitte teilen Sie mir mit, wieviele Fälle von Polizeigewalt im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg dokumentiert wurden und wie diesen nachgegangen wird. 29. Bitte teilen Sie mir mit, ob es Angaben über die genaue Befehlskette der Einsatzkräfte im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg gibt, wer wem unterstand. Wenn ja, teilen Sie mir dies bitte detailliert mit. 30. Bitte teilen Sie mir mit, wie die Kommunikation zwischen Polizeikräften und der Verwaltung der Stadt Hamburg erfolgte und welche konkreten Weisungen der Hamburger Verwaltung an die Einsatzkräfte ergingen. Bitte beantworten Sie mir ebenfalls bereits andernorts gestellte Fragen: 31. Wie viele Akkreditierungen wurden im Nachhinein entzogen? Soweit unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte möglich, bitte unter Angabe der betroffenen Zeitung / der betroffenen Medien. [8] 32. Wie lange vor der tatsächlichen Entziehung war die Entscheidung gefasst? Warum wurden die betroffenen Journalisten nicht vorab informiert? [8] 33. Inwiefern war der Entzug der Akkreditierungen Ihrer Ansicht nach ein Einschnitt in die Pressefreiheit? Aus diesem Anlass bitte ich zudem um eine allgemeine Liste von Gründen, nach denen ein solcher Eingriff in die Pressefreiheit verhältnismäßig ist. [8] 34. Als ein möglicher Grund werden Sicherheitsbedenken angegeben. Bitte erläutern Sie, inwiefern das Ausüben einer unabhängigen journalistischen Tätigkeit einen Anlass für Sicherheitsbedenken darstellt. [8] 35. Bitte beantworten Sie mir, wie viele Ermittlungsverfahren (im Sinne des § 100a StPO) im Zusammenhang mit dem G20 Gipfel eingeleitet wurden? [9] 36. Bitte senden Sie mir zudem Unterlagen bezüglich des Einsatzes von Überwachungsmaßnahmen (wie zum Beispiel Software zur Identifizierung von Personen anhand von Bildmaterial, Überwachung der Mobilfunknetze oder anderen technischen Maßnahmen zur Überwachung) im Rahmen des G20 Gipfels in Hamburg. [9] Quellen [1] https://www.neues-deutschland.de/m/artikel/1057141.sie-haben-gedroht-mich-umzubringen.amp.html [2] http://www.sueddeutsche.de/medien/pressefreiheit-journalisten-werden-offenbar-seit-zehn-jahren-beschattet-1.3584288 [3] http://www.tagesschau.de/inland/gzwanzig-journalisten-109.html [4] http://blog.ard-hauptstadtstudio.de/schwarze-liste-bei-g20-datenschuetzer-schaar-sieht-rechtsverstoesse/ [5] https://hh.hinweisportal.de/ [keine Quelle, die Polizei veröffentlicht, das eingereichte Material sicher nicht] [6] https://g20-doku.org/ (Uploadportal zur Dokumentation der Polizeigewalt = zentrale Quelle) [7] https://www.metronaut.de/2017/07/g20-ich-habe-dann-doch-ein-paar-fragen-an-die-polizei-und-innensenator-grote/ [8] https://fragdenstaat.de/anfrage/entzug-von-g20-akkreditierung/ [9] https://fragdenstaat.de/anfrage/uberwachungsmanahmen-im-rahmen-des-g20-gipfel/ Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Patrick Schiffer << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Patrick Schiffer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>

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Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Sehr geehrter Herr Schiffer, auf Ihre Anfrage nach dem IFG vom 17. Juli 2017 zum G20-Gipfel teile ich Ihnen folge…
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
WG: Nach dem G20-Gipfel: PIRATEN fordern Aufklärung vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Bundespresseamt) [#23939]
Datum
1. August 2017 15:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schiffer, auf Ihre Anfrage nach dem IFG vom 17. Juli 2017 zum G20-Gipfel teile ich Ihnen folgendes mit: Zu den Fragen 25, 26 sowie 31 und 32: Zwischen Ablauf des Akkreditierungsverfahrens und Beginn des Gipfels benannten die Sicherheitsbehörden bezüglich 32 Medienvertretern Sicherheitsbedenken. Diese Bedenken mussten vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung ernstgenommen werden und hatten demnach Einfluss auf die bereits erteilten Akkreditierungen. Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung entschied daher, auf Anraten und in Absprache mit dem Bundeskriminalamt, diesen Personen die Akkreditierungen zu entziehen. Tatsächlich wurde dann neun Medienvertretern die Akkreditierung entzogen. Die übrigen 23 Medienvertreter sind im Weiteren nicht mehr am Medienzentrum erschienen. Konkrete Angaben zu den betroffenen Zeitungen/den betroffenen Medien sind aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht möglich. Denn die Nennung von Medien, insbesondere derer, die nur wenige Medienvertreter entsandt haben, könnte den unmittelbaren Rückschluss auf bestimmte bzw. bestimmbare Personen zulassen. Unter den Betroffenen waren vier freiberufliche Journalisten. Die übrigen haben sich über ein Medium angemeldet. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten Pressemitteilung des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung sowie der Pressemitteilung des Bundeskriminalamtes vom 11. Juli 2017. Im Übrigen darf ich Sie auf die Erläuterungen verweisen, die Herr Staatssekretär Seibert und die Sprecher des Bundesministeriums des Inneren auf den Regierungspressekonferenzen vom 10., 12. und 14. Juli 2017 gegeben haben. Sie finden diese auf der Webseite www.bundesregierung.de, hier unter Aktuelles/Pressekonferenzen. Zum Akkreditierungsverfahren: Grundsätzlich werden Akkreditierungen in einem zweistufigen Verfahren durchgeführt. Dazu gehören zum einen die Überprüfung der Journalisteneigenschaft und zum anderen die mit ausdrücklicher Einwilligung der Antragssteller/innen vorgenommene Sicherheitsüberprüfung. Für die Überprüfung der ersten Voraussetzung – den Nachweis der journalistischen Tätigkeit der Antragssteller – ist das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung zuständig. Für die Überprüfung der zweiten Voraussetzung – die Abwesenheit von Sicherheitsbedenken – ist das Bundeskriminalamt zuständig. Die Kriterien, die für die Entziehung der Akkreditierung beim G20-Gipfel in Hamburg maßgeblich waren, beschränkten sich ausschließlich auf Sicherheitsbedenken des Bundeskriminalamts. Das Bundeskriminalamt hat in Umsetzung der Entscheidung, die Akkreditierung in 32 Fällen zu entziehen, die Namen der betroffenen Medienvertreter an die Zugangskontrollstellen übermittelt. Daneben hat die Polizei Hamburg eine erweiterte Namensaufstellung genutzt, hinsichtlich derer wir Sie zuständigkeitshalber an das Land Hamburg verweisen. Die Entscheidung über den Entzug der Akkreditierungen traf das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung auf Anraten und in Absprache mit Bundeskriminalamt. Die Notwendigkeit einer Anhörung sowie einer Begründung entfiel nach den Grundsätzen des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes. Zu den Fragen 33 – 34: Eine Liste, wie Sie sie in Frage 33 erwähnen, liegt dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung nicht vor. Im Übrigen zielen Ihre Fragen 33 und 34 nicht auf Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 1 IFG, sondern auf eine juristische Bewertung ab bzw. enthalten selbst eine juristische Bewertung. Die restlichen Fragen betreffen allein Sachverhalte im Verantwortungsbereich der Hamburger Polizei. Das BPA verfügt hierzu über keine "amtlichen Informationen" i.S.v. § 2 Ziffer 1 IFG. Ich darf Sie insofern an die Behörde für Inneres und Sport Hamburg, Johanniswall 4, 20095 Hamburg, verweisen. Mit freundlichen Grüßen