Nachfolge P3C Orion / Aufrechterhaltung der MPA Fähigkeit in den Streitkräften

Ich möchte gerne wissen welche Schritte bis dato zur Nachfolge Planung P3C haben Sie unternommen? Wurden Unterlagen an den Haushalt weitergegeben? Wenn ja, und wenn diese nicht als geheim eingestuft sind, würde ich diese gerne sehen.
Was ist der Grund warum der Nachfolger aktuell nicht im Haushaltsplan steht? Welche Schritte sind geplant um die Nachfolge in der nächsten Haushaltssitzung durchzuboxen?

Danke für die Schnelle Rückmeldung und die kompetente Antwort.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Februar 2021
  • Frist
    24. März 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich möchte gerne wissen we…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nachfolge P3C Orion / Aufrechterhaltung der MPA Fähigkeit in den Streitkräften [#213397]
Datum
22. Februar 2021 10:42
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte gerne wissen welche Schritte bis dato zur Nachfolge Planung P3C haben Sie unternommen? Wurden Unterlagen an den Haushalt weitergegeben? Wenn ja, und wenn diese nicht als geheim eingestuft sind, würde ich diese gerne sehen. Was ist der Grund warum der Nachfolger aktuell nicht im Haushaltsplan steht? Welche Schritte sind geplant um die Nachfolge in der nächsten Haushaltssitzung durchzuboxen? Danke für die Schnelle Rückmeldung und die kompetente Antwort.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213397 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213397/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1551 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG / Nachfolge P3C Orion / Aufrechterhaltung der MPA Fähigkeit in den Streitkräften [#213397]
Datum
23. Februar 2021 14:33
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1551 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 22.02.2021 (s.u.) Seht geehrter Herr Antragsteller/in, ich bestätige den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 22. Februar 2021 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1551 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Nachfolge P3C Orion / Aufrechterhaltung der MPA…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG / Nachfolge P3C Orion / Aufrechterhaltung der MPA Fähigkeit in den Streitkräften [#213397]
Datum
31. März 2021 08:39
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Nachfolge P3C Orion / Aufrechterhaltung der MPA Fähigkeit in den Streitkräften“ vom 22.02.2021 (#213397) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213397 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213397/

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1551 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG / Nachfolge P3C Orion / Aufrechterhaltung der MPA Fähigkeit in den Streitkräften [#213397]
Datum
8. April 2021 14:22
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1551 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 22.02.2021 (s.u.) Seht geehrter Herr Antragsteller/in, ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anfrage vom 22.02.2021 (s.u.). Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen. Es hat eine Sichtung marktverfügbarer Plattformen stattgefunden, um Waffensysteme zu identifizieren, die das heutige Fähigkeitsspektrum der P-3C ORION für die Übergangszeit bestmöglich abbilden können. Eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung berücksichtigt dabei insbesondere militärische Fähigkeiten, technische Eigenschaften, Risiken, Ausgaben sowie mögliche Lieferzeitpunkte. Bislang wurden hierzu keine Unterlagen an den Haushaltsausschuss übergeben. Der Haushaltsausschuss legt die Tagesordnungen für seine Sitzungen zudem eigenständig fest. In der nächsten Ausschusssitzung ist keine Befassung mit der P-3C-Nachfolge beabsichtigt. Notwendige Haushaltsmittel haben bei der Haushaltsplanung im BMVg Berücksichtigung gefunden. Ich hoffe, dass die vorgenannten Informationen bei der Beantwortung Ihrer Fragestellung behilflich sind. Für die Bearbeitungsdauer bitte ich nochmals um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen