Nachfrage nach Klärung, ob Städtetag-BW sowie Gemeindetag-BW dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unterliegen / Vorhandene Unterlagen diesbezüglich

Ich bitte Sie um Klärung, ob der Städtetag-BW sowie der Gemeindetag-BW dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) oder anderer Transparenzgesetze unterliegen.
Bitte klären Sie auch, ob es hier Ausnahmebereiche gibt und inwieweit die Gesetze angewandt werden können (also ob komplett oder nur auf Teilbereiche).

Hintergrund meiner Anfrage:
Ich habe Rückantworten auf Anfragen nach IFG von mir erhalten, dass man dem IFG oder anderen Transparenzgesetzes nicht oder nur zum Teil unterliegen würde.

Gibt es hierzu bereits eine Einschätzung des LfdI BW?
Oder weitere Unterlagen?

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Ich bedanke mich im Voraus für die Bemühungen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. August 2020
  • Frist
    24. September 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte Sie um …
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nachfrage nach Klärung, ob Städtetag-BW sowie Gemeindetag-BW dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unterliegen / Vorhandene Unterlagen diesbezüglich [#195926]
Datum
25. August 2020 13:22
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte Sie um Klärung, ob der Städtetag-BW sowie der Gemeindetag-BW dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) oder anderer Transparenzgesetze unterliegen. Bitte klären Sie auch, ob es hier Ausnahmebereiche gibt und inwieweit die Gesetze angewandt werden können (also ob komplett oder nur auf Teilbereiche). Hintergrund meiner Anfrage: Ich habe Rückantworten auf Anfragen nach IFG von mir erhalten, dass man dem IFG oder anderen Transparenzgesetzes nicht oder nur zum Teil unterliegen würde. Gibt es hierzu bereits eine Einschätzung des LfdI BW? Oder weitere Unterlagen? Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ich bedanke mich im Voraus für die Bemühungen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 195926 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195926/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Nachfrage nach Klärung, ob Städtetag-BW sowie Gemeindetag-BW dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unterliegen / Vorhandene Unterlagen diesbezüglich [#195926]
Datum
25. August 2020 13:22
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ergänzend zu meiner Anfrage vom 25.08.2020 noch die Satzungen der beiden Organisatio…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Nachfrage nach Klärung, ob Städtetag-BW sowie Gemeindetag-BW dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unterliegen / Vorhandene Unterlagen diesbezüglich [#195926]
Datum
25. August 2020 13:27
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ergänzend zu meiner Anfrage vom 25.08.2020 noch die Satzungen der beiden Organisationen. Und hier die Anfrage in Kopie (siehe PDF in der Anlage): ============== schnipp ============== Ich bitte Sie um Klärung, ob der Städtetag-BW sowie der Gemeindetag-BW dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) oder anderer Transparenzgesetze unterliegen. Bitte klären Sie auch, ob es hier Ausnahmebereiche gibt und inwieweit die Gesetze angewandt werden können (also ob komplett oder nur auf Teilbereiche). Hintergrund meiner Anfrage: Ich habe Rückantworten auf Anfragen nach IFG von mir erhalten, dass man dem IFG oder anderen Transparenzgesetzes nicht oder nur zum Teil unterliegen würde. Gibt es hierzu bereits eine Einschätzung des LfdI BW? Oder weitere Unterlagen? Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ich bedanke mich im Voraus für die Bemühungen. ============== schnipp ============== ... Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - satzungen_staedtetag-bw_und_gemeindetag-bw_im_pdf-portfolio_format.pdf Anfragenr: 195926 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195926/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Nachfrage nach Klärung, ob Städtetag-BW sowie Ge…
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Betreff
AW: Automatische Antwort: Nachfrage nach Klärung, ob Städtetag-BW sowie Gemeindetag-BW dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unterliegen / Vorhandene Unterlagen diesbezüglich [#195926]
Datum
24. September 2020 14:33
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Nachfrage nach Klärung, ob Städtetag-BW sowie Gemeindetag-BW dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unterliegen / Vorhandene Unterlagen diesbezüglich“ vom 25.08.2020 (#195926) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 195926 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195926/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Automatische Antwort: Nachfrage nach Klärung, ob Städtetag-BW sowie Gemeindetag-BW dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unterliegen / Vorhandene Unterlagen diesbezüglich [#195926]
Datum
24. September 2020 14:33
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bad…
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Nachfrage nach Klärung, ob Städtetag-BW sowie Gemeindetag-BW dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unterliegen / Vorhandene Unterlagen diesbezüglich“ [#195926] [#195926]
Datum
24. September 2020 14:34
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/195926/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Frist ohne Antwort abgelaufen ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 195926.pdf - 2020-08-25_3-satzungen_staedtetag-bw_und_gemeindetag-bw_im_pdf-portfolio_format.pdf Anfragenr: 195926 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195926/

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