Nachfrage zu social media

- Was genau ist Sinn und Zweck Ihres/Ihrer Social Media Auftritte/s?
- Erreichen Sie signifikant mehr Nutzer über Ihre/n Social Media Auftritt/e?
- Welchen Aufwand verursacht/en Ihr/e Social Media Auftritt/e?
- Wie hoch sind die damit verbundenen Kosten?
- Warum werden manche Social Media Plattformen seid jeher von Ihnen nicht genutzt/warum sind Sie nur auf einigen wenigen Plattformen vertreten? (Z. B. das Fediverse (siehe hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Fediverse und hier: https://anoxinon.media/blog/fediversewasistdas/ )
- Nutzer die sich aus Datenschutzgründen gegen Facebook, Google und Co entscheiden bleiben von Ihrem Social Media Angebot mehr oder minder gänzlich ausgeschlossen. Ist dieses in Ihrem Sinne? Und wenn nein, warum ändern Sie nichts an der Situation?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. Juli 2019
  • Frist
    27. August 2019
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Was genau ist Sin…
An Erstes Deutsches Fernsehen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nachfrage zu social media [#159594]
Datum
23. Juli 2019 13:49
An
Erstes Deutsches Fernsehen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Was genau ist Sinn und Zweck Ihres/Ihrer Social Media Auftritte/s? - Erreichen Sie signifikant mehr Nutzer über Ihre/n Social Media Auftritt/e? - Welchen Aufwand verursacht/en Ihr/e Social Media Auftritt/e? - Wie hoch sind die damit verbundenen Kosten? - Warum werden manche Social Media Plattformen seid jeher von Ihnen nicht genutzt/warum sind Sie nur auf einigen wenigen Plattformen vertreten? (Z. B. das Fediverse (siehe hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Fediverse und hier: https://anoxinon.media/blog/fediversewasistdas/ ) - Nutzer die sich aus Datenschutzgründen gegen Facebook, Google und Co entscheiden bleiben von Ihrem Social Media Angebot mehr oder minder gänzlich ausgeschlossen. Ist dieses in Ihrem Sinne? Und wenn nein, warum ändern Sie nichts an der Situation?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Erstes Deutsches Fernsehen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre e-mail und Ihr Interesse am Ersten Deutschen Fernsehen. Wir h…
Von
Erstes Deutsches Fernsehen
Betreff
AW: Nachfrage zu social media [#159594]
Datum
24. Juli 2019 13:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre e-mail und Ihr Interesse am Ersten Deutschen Fernsehen. Wir haben Ihre Email vom 23. Juli erhalten. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass eine Verpflichtung zu einer Auskunft nicht besteht. Als Telekommunikationsmedium mit gesetzlich geregelter Bestands- und Entwicklungsgarantie kann das ARD-Gemeinschaftsprogramm nicht mehr auf die Nutzung der Sozialen Medien verzichten. Andernfalls würde eine große Zielgruppe von der Kommunikation ausgeschlossen. Dabei kann die ARD aus Kapazitätsgründen nicht alle Plattformen bespielen, sondern muss ihr Engagement auf die nutzerInnenstärksten beschränken. Wenn Sie über Social Media mit dem Ersten kommunizieren wollen, sind Sie jedoch nicht auf Drittplattformen angewiesen. Sie können auch ohne Registrierung bei fast allen Sendungen die Videos kommentieren. Leider kann diese Möglichkeit nicht für ausnahmslos alle Sendungen zur Verfügung gestellt werden, weil stets gewährleistet sein muss, dass die Kommentare redaktionell betreut werden können und damit die sogenannte „Netiquette“ eingehalten wird. Auch die Zuschauerredaktion hat bereits in Ihrem Sinn eine Möglichkeit installiert, mit den Userinnen und Usern auf den eigenen Seiten in Kontakt zu treten: http://www.daserste.de/specials/service/zuschauerredaktiondaserste-100.html Grundsätzlich ist es auch den ARD-Programmverantwortlichen ein Anliegen, die Kommunikation mit dem Publikum ohne Inanspruchnahme von Drittplattformen weiter zu intensivieren. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre sehr schnelle Reaktion. Auch wenn keine Pflicht zur Informati…
An Erstes Deutsches Fernsehen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nachfrage zu social media [#159594]
Datum
28. Juli 2019 13:31
An
Erstes Deutsches Fernsehen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre sehr schnelle Reaktion. Auch wenn keine Pflicht zur Information bestehen sollte, würde ich mich sehr freuen, wenn Sie mir dennoch etwas detailliertere Informationen zu meinen Fragen geben können. Zudem möchte ich noch einmal verdeutlichen, das es mir unter Anderem auch um erweiterte Inhalte geht, die leider nur auf z.B. Instagram zu finden sind (als Beispiel möchte ich den extra3 Instagram Account aufzeigen). Wenn man sich als Nutzer gegen diese Plattform entscheidet bekommt man solche Inhalte leider nicht mit. Ich danke für Ihre Antwort. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 159594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Erstes Deutsches Fernsehen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre neuerliche Nachricht. Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, n…
Von
Erstes Deutsches Fernsehen
Betreff
AW: Nachfrage zu social media [#159594]
Datum
29. Juli 2019 16:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre neuerliche Nachricht. Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, nutzen die ARD-MitarbeiterInnen auch die Kommunikationswege über die sozialen Medien, um sicherzustellen, dass niemand von der Teilhabe ausgeschlossen wird. Dabei kann die ARD aus Kapazitätsgründen nicht alle Plattformen bespielen, sondern muss ihr Engagement auf die nutzerInnenstärksten beschränken. Die ARD-Programmverantwortlichen gehen davon aus, dass mit der Kommunikation via Social Media unter anderem die Zukunftsfähigkeit der ARD-Angebote gestärkt werden kann. Das Bundesverfassungsgericht geht sogar davon aus, dass durch die Entwicklung der Sozialen Medien die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die demokratische Gesellschaft weiter gewachsen ist. Nähere Informationen dazu finden Sie zum Beispiel im ARD-Telemedienbericht: https://www.daserste.de/specials/ueber-uns/ard-leitlinien-2018-2019-100.html. Wie aber auch bereits erwähnt, können Sie mit uns über Social Media in Kontakt treten, ohne sich bei einer ausländischen Drittplattform registrieren zu müssen. Auf den Seiten der Sendungen des Ersten haben Sie in den meisten Fällen die Möglichkeit, unter den Videos Ihren Kommentar abzugeben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in wie schon in meiner letzten E-Mail erwähnt würde ich mich über eine detailliertere …
An Erstes Deutsches Fernsehen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nachfrage zu social media [#159594]
Datum
4. August 2019 10:29
An
Erstes Deutsches Fernsehen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in wie schon in meiner letzten E-Mail erwähnt würde ich mich über eine detailliertere Auskunft Ihrerseits freuen. Zudem möchte ich noch auf einen Punkt hinweisen. Und zwar gab es in der Vergangenheit immer wieder Fälle die z.B. mangelnden Datenschutz bei u.a. Facebook bekannt machten. Ich persönlich kann nicht nachvollziehen, wie Sie auf der einen Seite für diese Dienste aktiv werben (indem Sie z.B. in Sendungen einladen via u.a. Facebook weiter zu diskutieren usw. und durch die Platzierung von Verlinkungen auf Ihrer Webseite zu genannten Diensten) und auf der anderen Seite berichten, was an eben diesen Diensten problematisch ist. Zudem haben Sie vor einiger Zeit eine Anleitung verfasst, in der erklärt wird, wie man u.a. seinen Facebook Account löschen kann (siehe hier: https://www.tagesschau.de/inland/social-media-account-loeschen-101.html ). Ich persönlich würde mir wünschen, das Sie konsequent bei solchen Angelegenheiten sind, und solchen Plattformen die mit unseren Daten machen was sie wollen und jegliche Vorschriften missachten nicht länger propagieren und damit fördern. Eine klare Stellungnahme Ihrerseits, in der Sie Ihre Nutzer informieren wäre wünschenswert. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 159594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Erstes Deutsches Fernsehen
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Von
Erstes Deutsches Fernsehen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
4. August 2019 10:29
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.