Nachfrage zum geplanten Wohnungsbau Schulgelände Ballerstaedtweg

zum Thema Wohnungsbau auf dem Schulgelände Ballerstaedtweg habe ich ein paar Nachfragen zum aktuellen Stand.

Wurde das Teilstück des Schulgeländes Ballerstaedtweg bereits abgetrennt und an den Investor verkauft? Wer ist der Investor?

Wurde der Bebauungsplan für das Gebiet bereits geändert? Wann wird der Bebauungsplan öffentlich gemacht?

Wie viele Wohnungen in welcher Größe werden auf dem Gelände entstehen? Wie hoch ist der Anteil an gefördertem Wohnraum?

Wann wird mit der Realisierung der für die Schule geplanten Ausgleichsmassnahmen begonnen?

Über ein Antwort von Ihnen würde ich mich freuen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. Mai 2014
  • Frist
    24. Juni 2014
  • 0 Follower:innen
Michael Kahnt
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
Michael Kahnt
Betreff
Nachfrage zum geplanten Wohnungsbau Schulgelände Ballerstaedtweg [#6469]
Datum
22. Mai 2014 08:57
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
zum Thema Wohnungsbau auf dem Schulgelände Ballerstaedtweg habe ich ein paar Nachfragen zum aktuellen Stand. Wurde das Teilstück des Schulgeländes Ballerstaedtweg bereits abgetrennt und an den Investor verkauft? Wer ist der Investor? Wurde der Bebauungsplan für das Gebiet bereits geändert? Wann wird der Bebauungsplan öffentlich gemacht? Wie viele Wohnungen in welcher Größe werden auf dem Gelände entstehen? Wie hoch ist der Anteil an gefördertem Wohnraum? Wann wird mit der Realisierung der für die Schule geplanten Ausgleichsmassnahmen begonnen? Über ein Antwort von Ihnen würde ich mich freuen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Michael Kahnt <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Michael Kahnt
Michael Kahnt
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Nachfrage zum geplanten Wohnungsbau Schul…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
Michael Kahnt
Betreff
AW: Nachfrage zum geplanten Wohnungsbau Schulgelände Ballerstaedtweg [#6469]
Datum
24. Juni 2014 06:01
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Nachfrage zum geplanten Wohnungsbau Schulgelände Ballerstaedtweg" vom 22.05.2014 (#6469) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Michael Kahnt Anfragenr: 6469 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Kahnt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Michael Kahnt
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Nachfrage zum geplanten Wohnungsbau Schul…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
Michael Kahnt
Betreff
AW: AW: Nachfrage zum geplanten Wohnungsbau Schulgelände Ballerstaedtweg [#6469]
Datum
8. Juli 2014 11:29
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Nachfrage zum geplanten Wohnungsbau Schulgelände Ballerstaedtweg" vom 22.05.2014 (#6469) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Michael Kahnt Anfragenr: 6469 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Kahnt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Behörde für Schule und Berufsbildung
Sehr geehrter Herr Kahnt, für die Beantwortung Ihrer Anfrage hat sich das LIG (Landesbetrieb Immobilienmanagemen…
Von
Behörde für Schule und Berufsbildung
Betreff
AW: AW: Nachfrage zum geplanten Wohnungsbau Schulgelände Ballerstaedtweg [#6469]
Datum
9. Juli 2014 10:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kahnt, für die Beantwortung Ihrer Anfrage hat sich das LIG (Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen) zuständig erklärt. Bitte wenden Sie sich für Nachfragen an die folgende Adresse: LIG (Landesbetrieb Immobilien+Grundstücke / FB 4 Kommunikation / Gremiendienst <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Behörde für Schule und Berufsbildung
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 22.05.2014 Sehr geehrter He…
Von
Behörde für Schule und Berufsbildung
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 22.05.2014
Datum
9. Juli 2014 11:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kahnt, vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem HmbTG vom 22.05.2014, hier eingegangen am 09.07.2014. Für die Beantwortung Ihrer Nachfrage ist der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) zuständig. In Ihrer Anfrage begehren Sie Informationen zum Wohnungsbau auf dem Schulgelände Ballerstaedtweg. Der LIG hat am 09.05.2014 eine inhaltlich identische Anfrage von Ihnen erhalten und diese bereits mit Mail vom 05.06.2014, 10:31 Uhr beantwortet. Dieser Stellungnahme ist nichts hinzuzufügen, wir betrachten die Anfrage somit als abgeschlossen. Hinweis: Sollten Sie der Auffassung sein, dass Ihrem Informationsanspruch nicht hinlänglich nachgekommen wurde oder dass Sie von der auskunftspflichtigen Stelle eine unzulängliche Antwort erhalten haben, können Sie den Hamburgischen Beauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit anrufen (§ 14 Abs. 1 S. 1 HmbTG). Mit freundlichen Grüßen