Nachfrage zur Baugenehmigung

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte stellen Sie mir die zu N/WBZ/04415/2015 gehörenden Anlagen:

2 / 3 Lageplan Abstandsflächen
2 / 4 Grundriss UG / TG
2 / 5 Grundriss / Erdgeschoss
2 / 6 Grundriss / 1.Obergeschoss
2 / 7 Grundriss / 2. Obergeschoss
2 / 8 Grundriss / Staffelgeschoss
2 / 9 Dachaufsicht
2 / 10 Schnitt A-A
2 / 11 Schnitt B-B
2 / 12 Ansicht Nord, Süd
2 / 13 Ansicht Ost, West / Haus A
2 / 14 Ansicht Ost, West / Haus B
2 / 15 Ansicht Ost, West / Haus C
2 / 30 Brandschutzkonzept
2 / 32 Baumbestandsplan

in elektronischer Form zur Verfügung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    3. November 2016
  • Frist
    6. Dezember 2016
  • 0 Follower:innen
Michael Kahnt
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte stellen Sie mir di…
An Bezirksamt Hamburg-Nord Details
Von
Michael Kahnt
Betreff
Nachfrage zur Baugenehmigung [#18896]
Datum
3. November 2016 10:32
An
Bezirksamt Hamburg-Nord
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte stellen Sie mir die zu N/WBZ/04415/2015 gehörenden Anlagen: 2 / 3 Lageplan Abstandsflächen 2 / 4 Grundriss UG / TG 2 / 5 Grundriss / Erdgeschoss 2 / 6 Grundriss / 1.Obergeschoss 2 / 7 Grundriss / 2. Obergeschoss 2 / 8 Grundriss / Staffelgeschoss 2 / 9 Dachaufsicht 2 / 10 Schnitt A-A 2 / 11 Schnitt B-B 2 / 12 Ansicht Nord, Süd 2 / 13 Ansicht Ost, West / Haus A 2 / 14 Ansicht Ost, West / Haus B 2 / 15 Ansicht Ost, West / Haus C 2 / 30 Brandschutzkonzept 2 / 32 Baumbestandsplan in elektronischer Form zur Verfügung. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Michael Kahnt <<E-Mail-Adresse>>
Michael Kahnt
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nachfrage zur Baugenehmigung“ vom 03.11.2016 (…
An Bezirksamt Hamburg-Nord Details
Von
Michael Kahnt
Betreff
AW: Nachfrage zur Baugenehmigung [#18896]
Datum
6. Dezember 2016 10:15
An
Bezirksamt Hamburg-Nord
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nachfrage zur Baugenehmigung“ vom 03.11.2016 (#18896) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Michael Kahnt Anfragenr: 18896 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Michael Kahnt
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nachfrage zur Baugenehmigung“ vom 03.11.2016 (…
An Bezirksamt Hamburg-Nord Details
Von
Michael Kahnt
Betreff
AW: AW: Nachfrage zur Baugenehmigung [#18896]
Datum
4. Januar 2017 12:54
An
Bezirksamt Hamburg-Nord
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nachfrage zur Baugenehmigung“ vom 03.11.2016 (#18896) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 30 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Michael Kahnt Anfragenr: 18896 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksamt Hamburg-Nord
Sehr geehrter Herr Kahnt, Ihr Antrag auf Gewährung von Zugang zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparenz…
Von
Bezirksamt Hamburg-Nord
Betreff
AW: Nachfrage zur Baugenehmigung [#18896]
Datum
6. Januar 2017 14:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kahnt, Ihr Antrag auf Gewährung von Zugang zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) wird durch das Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt geprüft. Dies erreichen Sie unter der Telefonnummer 040 42804 6810. Bitte beachten Sie, dass sich der Informationszugang verzögern kann, sofern personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse tangiert sind, da ggf. betroffene Dritte informiert und um Stellungnahme gebeten werden müssen. Abschließend weise ich darauf hin, dass die Gewährung von Zugang zu Informationen nach § 13 (4) HmbTG gebührenpflichtig ist. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von dem mit dem Informationszugang verbundenen Verwaltungsaufwand. Hierzu kann Ihnen ggf. der o. g. Ansprechpartner Auskunft geben. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Hamburg-Nord
Sehr geehrter Herr Kahnt, ich beziehe mich auf die ihnen übersandte Eingangsmitteilung. Auch die von ihnen erbete…
Von
Bezirksamt Hamburg-Nord
Betreff
WG: AW: Nachfrage zur Baugenehmigung [#18896]
Datum
9. Januar 2017 11:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kahnt, ich beziehe mich auf die ihnen übersandte Eingangsmitteilung. Auch die von ihnen erbetenen Informationen zum Aktenzeichen N/WBZ/04415/2015 liegen in elektronischer Form nicht vor. Insofern kann eine Zurverfügungstellung auch hier nur in Papierform erfolgen. Pläne größer Din A3 können wir ihnen zudem nur gestückelt zur Verfügung stellen. Bei der Zurverfügungstellung von Informationen handelt es sich um eine gebührenpflichtige Amtshandlung nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Gebührengesetz, die nach der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO) abzurechnen sind. Sollten sie den Umfang der erbetenen Informationen nicht deutlich reduzieren, rechnen sie in diesem Fall bitte mit der Höchstgebühr zuzüglich der Kosten für die Kopien. Im Gegensatz zu dem Abstandsflächenplan haben die meisten anderen Pläne ein Format von DIN A0. Bei einer Reduzierung ihres Antrages ausschließlich auf den Abstandsflächenplan rechnen sie bitte mit einer Gebühr zwischen 34,50 und 46 Euro. Wenn absehbar ist, dass Gebühren zu erheben sind, so darf der Antrag nicht über ein Pseudonym gestellt werden. Stattdessen muss er von einer natürlichen oder juristischen Person gestellt werden, der ein Gebührenbescheid zugestellt werden kann. Bereits nach Eingang ihres Antrages vom 03.11.2016 sind sie gebeten worden, ihren Antrag mit ihrer Unterschrift und Anschrift einzureichen. Dem sind sie bisher nicht nachgekommen. Ich möchte sie daher bitten, ihren Antrag unter Angabe ihrer Adresse erneut einzureichen und im Original zu unterschreiben. Die Gebühr für die Zurverfügungstellung der Informationen könnten sie alternativ auch vor Ort mit ihrer Girocard bezahlen, so dass sie mir ihre Adresse nicht preisgeben müssten. Mit freundlichen Grüßen

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Michael Kahnt
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit zieh ich meinen Antrag aus Kostengründen zurück. Mit freundlichen Grüßen …
An Bezirksamt Hamburg-Nord Details
Von
Michael Kahnt
Betreff
AW: WG: AW: Nachfrage zur Baugenehmigung [#18896]
Datum
9. Januar 2017 12:09
An
Bezirksamt Hamburg-Nord
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit zieh ich meinen Antrag aus Kostengründen zurück. Mit freundlichen Grüßen Michael Kahnt Anfragenr: 18896 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>