Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr
geehrteAntragsteller/in
bitte senden Sie mir Folgendes
zu:
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider haben Sie meine direkte E-Mail Anfrage vom 04.10.2020 nicht beantwortet, so dass ich diese hier erneut und nunmehr öffentlich stellen möchte:
Ich nehme Bezug auf die Beschilderung im Rahmen der StVO "Halten und Parken" in der Borchener Straße/Ecke Mälzerstraße und bitte Sie um eine kurze Auskunft, da mir diese in Kombination mit der dortigen Fahrbahnmarkierung sehr widersprüchlich erscheinen.
Die Schilder mit Zeichen 286-10, 286-20 und 286-30, sowie das StVO-Zeichen 299 als Fahrbahnmarkierung (Grenzmarkierung für ein Haltverbot), können meiner Ansicht nach nicht gleichzeitig gelten, wenn das Zeichen 299 bereits ein generelles Haltverbot vorgibt. Durch die o.g. kombinierten Zeichen 286 wird wiederum ein beschränktes Haltverbot gewährt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 199819
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Antragsteller/in Antragsteller/in
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