Nachfrage zur Beschilderung Borchener Str./Ecke Mälzer Str. in 33098 Paderborn

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider haben Sie meine direkte E-Mail Anfrage vom 04.10.2020 nicht beantwortet, so dass ich diese hier erneut und nunmehr öffentlich stellen möchte:

Ich nehme Bezug auf die Beschilderung im Rahmen der StVO "Halten und Parken" in der Borchener Straße/Ecke Mälzerstraße und bitte Sie um eine kurze Auskunft, da mir diese in Kombination mit der dortigen Fahrbahnmarkierung sehr widersprüchlich erscheinen.

Die Schilder mit Zeichen 286-10, 286-20 und 286-30, sowie das StVO-Zeichen 299 als Fahrbahnmarkierung (Grenzmarkierung für ein Haltverbot), können meiner Ansicht nach nicht gleichzeitig gelten, wenn das Zeichen 299 bereits ein generelles Haltverbot vorgibt. Durch die o.g. kombinierten Zeichen 286 wird wiederum ein beschränktes Haltverbot gewährt.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Oktober 2020
  • Frist
    10. November 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
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Betreff
Nachfrage zur Beschilderung Borchener Str./Ecke Mälzer Str. in 33098 Paderborn [#199819]
Datum
8. Oktober 2020 14:10
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
Warte auf Antwort Nachricht wurde nicht gesendet
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, leider haben Sie meine direkte E-Mail Anfrage vom 04.10.2020 nicht beantwortet, so dass ich diese hier erneut und nunmehr öffentlich stellen möchte: Ich nehme Bezug auf die Beschilderung im Rahmen der StVO "Halten und Parken" in der Borchener Straße/Ecke Mälzerstraße und bitte Sie um eine kurze Auskunft, da mir diese in Kombination mit der dortigen Fahrbahnmarkierung sehr widersprüchlich erscheinen. Die Schilder mit Zeichen 286-10, 286-20 und 286-30, sowie das StVO-Zeichen 299 als Fahrbahnmarkierung (Grenzmarkierung für ein Haltverbot), können meiner Ansicht nach nicht gleichzeitig gelten, wenn das Zeichen 299 bereits ein generelles Haltverbot vorgibt. Durch die o.g. kombinierten Zeichen 286 wird wiederum ein beschränktes Haltverbot gewährt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199819 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199819/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Nachfrage zur Beschilderung Borchener Str./Ecke …
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
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Betreff
AW: Nachfrage zur Beschilderung Borchener Str./Ecke Mälzer Str. in 33098 Paderborn [#199819]
Datum
10. November 2020 12:10
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Nachfrage zur Beschilderung Borchener Str./Ecke Mälzer Str. in 33098 Paderborn“ vom 08.10.2020 (#199819) wurde von Ihnen bereits per E-Mail beantwortet. Wann wird die zugesagte Entfernung der Grenzmarkierung (VZ 299) denn voraussichtlich erledigt sein? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199819 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199819/
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Nachfrage zur Beschilderung Borchener Str./Ecke Mälzer Str. in 33098 Paderborn“ [#199819] [#199819]
Datum
7. Januar 2021 19:49
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/199819/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde trotz direkte Anfrage, wann konkret die falsche Beschilderung bzw. Grenzmarkierung dort korrigiert bzw. entfernt wird, bis heute nicht beantwortet hat Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 199819.pdf Anfragenr: 199819 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199819/

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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Nachfrage zur Beschilderung Borchener Str./Ecke…
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Nachfrage zur Beschilderung Borchener Str./Ecke Mälzer Str. in 33098 Paderborn“ [#199819] [#199819]
Datum
12. Mai 2021 07:52
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Nachfrage zur Beschilderung Borchener Str./Ecke Mälzer Str. in 33098 Paderborn“ vom 08.10.2020 (#199819) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 184 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199819 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199819/