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Nachhaltigkeit

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Gibt es im Bundesministerium der Verteidigung eine Order auf Papier so gut wie möglich zu verzichten?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. August 2018
  • Frist
    11. September 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gibt es im Bunde…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nachhaltigkeit [#32713]
Datum
8. August 2018 10:06
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gibt es im Bundesministerium der Verteidigung eine Order auf Papier so gut wie möglich zu verzichten? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-859 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 08.08.201…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Nachhaltigkeit [#32713]
Datum
16. August 2018 10:37
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-859 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 08.08.2018 (s.u.) Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags vom 8. August 2018 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-859 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-859 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 08.08.…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Nachhaltigkeit [#32713]
Datum
6. September 2018 09:18
Status
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-859 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 08.08.2018 (s.u.) 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-859 vom 16.08.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 8. August 2018 (Bezug 1.) beantworte ich wie folgt: Gemäß Regierungsprogramm Digitale Verwaltung 2020 (vgl. u.a.: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsmodernisierung/digitale-verwaltung/digitale-verwaltung-artikel.html ) wird seit 2014 in den Bundesbehörden eine weitgehende Ablösung der papiergebundenen Kommunikation ressortintern, ressortübergreifend wie auch mit Kunden, Partnern und privaten wie auch juristischen Personen realisiert. Mit der laufenden Modernisierung und dem Ausbau der elektronischen Verwaltungsarbeit im Geschäftsbereich BMVg werden papiergebundene Verwaltung und Kommunikation, wo immer möglich und sinnvoll, erheblich reduziert. In der aktuellen ergänzenden Geschäftsordnung BMVg ist geregelt, dass für die interne schriftliche Kommunikation das E-Mail-Verfahren anzuwenden ist. Eine Weitergabe eines Vorgangs als Papier bedarf zwingender sachlicher oder technischer Gründe. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.