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Nachhaltigkeit

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Gibt es im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung eine Order auf Papier so gut wie möglich zu verzichten?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. August 2018
  • Frist
    11. September 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gibt es im Bunde…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nachhaltigkeit [#32716]
Datum
8. August 2018 10:08
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gibt es im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung eine Order auf Papier so gut wie möglich zu verzichten? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Sehr geehrtAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage an das Bundesministerium für wirtschaftliche…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
AW: Anfrage unter Bezugnahme auf das IFG / hier: Nachhaltigkeit [#32716]
Datum
14. August 2018 18:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage an das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), in der Sie sich nach unserem Umgang mit der Ressource Papier erkundigen. Das BMZ hat sich im Jahr 2012 für die Einführung eines Umweltmanagementsystems nach der EU-Verordnung (EMAS) entschieden. EMAS wurde 2014 offiziell eingeführt und ist ein freiwilliges Instrument der Europäischen Union. Dieser Verordnung gemäß hat das BMZ eine betriebliche Umweltleitlinie als interne Umweltpolitik und allgemeine Strategie entwickelt. Sie legt den Handlungsrahmen für ein dauerhaft umweltgerechtes Handeln fest, auch im Rahmen der Verwaltungstätigkeit. Sie beschreibt die allgemeine Selbstverpflichtung zur Verbesserung der Umweltsituation, zur Einhaltung der Umweltrechtsvorschriften und warum dem BMZ der Umweltschutz wichtig ist. Darin ist auch festgelegt, dass das BMZ bestrebt ist, den Ressourcenverbrauch kontinuierlich zu verringern. Das gilt für alle vom BMZ verwendeten Ressourcen, selbstverständlich auch für die Ressource Papier. Für die vom BMZ verwendeten Ressourcen gibt es keine Priorisierung – sie sind alle als wichtig und als wesentlich zu bewerten. Auf Basis der offiziellen Umweltleitlinien, die in den Umwelterklärungen des BMZ dokumentiert sind, werden ständig neue Maßnahmen entwickelt, um den Ressourcenverbrauch und damit auch den Papierverbrauch weiter zu reduzieren. Die elektronische Dokumentation sowie ein Druckerkonzept unterstützen das Ziel der Papiereinsparung. Durch die Umstellung auf einhundertprozentiges Recyclingpapier im Verwaltungshandeln ist das BMZ auf einem guten Weg. Wo immer das BMZ auf Papier verzichten kann, wird es diesen Weg gehen. So ist unter anderem der Pressespiegel auf eine elektronische Form umgestellt worden. Das BMZ ist ständig bestrebt, weitere Maßnahmen zur Papiereinsparung zu entwickeln. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.