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Nachhaltigkeit

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Gibt es im Bundesministerium für Gesundheit eine Order auf Papier so gut wie möglich zu verzichten?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. August 2018
  • Frist
    11. September 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gibt es im Bunde…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nachhaltigkeit [#32705]
Datum
8. August 2018 09:57
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gibt es im Bundesministerium für Gesundheit eine Order auf Papier so gut wie möglich zu verzichten? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, dass es im Bundesministerium für Gesundheit (…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Nachhaltigkeit [#32705]
Datum
9. August 2018 10:38
Status
Anfrage abgeschlossen
image003.jpg
1,6 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, dass es im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) keine generelle Order gibt, auf Papier möglichst zu verzichten. Im Rahmen der Nachhaltigkeit nutzt das BMG allerdings nur umweltfreundliches Papier ( Blauer Engel ). Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrtAntragsteller/in im Nachgang zu meiner gestrigen Mail noch einige ergänzende Mitteilungen: Auch wenn e…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Nachhaltigkeit [#32705]
Datum
10. August 2018 17:12
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
1,6 KB
image004.jpg
1,6 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in im Nachgang zu meiner gestrigen Mail noch einige ergänzende Mitteilungen: Auch wenn es keine generelle Anweisung im BMG gibt, auf Papier möglichst zu verzichten, hat BMG gleichwohl zahlreiche Maßnahmen ergriffen, die dem wichtigen Anliegen dienen, Papier einzusparen. So wurde etwa ein elektronisches Zu- und Weiterleitungsverfahren eingeführt. Vorlagen werden i.d.R. bis Abteilungsleitungsebene in ausschließlich elektronischer Form erstellt. Ferner wurden viele papiergebundene Antragsverfahren auf elektronische Form umgestellt. So laufen etwa Urlaubsanträge, Abwesenheitsanzeigen, Mitteilungen über Teamvereinbarungen etc. digitalisiert. Bis zum 1.1.2020 soll die elektronische Verwaltungsarbeit ("E-Akte") eingeführt werden. Die Drucker sind automatisch auf zweiseitiges Drucken voreingestellt. Im Zuge der Einführung von Etagendruckern wurden die Arbeitsplatzdrucker in den Büros deutlich verringert. Bei der im BMG zunehmend in Anspruch genommenen mobilen Arbeit ist Drucken nicht möglich. Dies sind nur einige Beispiele. Mit freundlichen Grüßen
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