Nachhaltigkeitskonzept für die Aktienanlage der Sondervermögen des Bundes

Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Anja Hajduk, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 19/6247) geht hervor, dass die vom Anlageausschuss für die vier Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Bundes“, „Versorgungsfonds des Bundes“, „Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit“ und „Vorsorgefonds der sozialen Pflegeversicherung“ am 16. 6. 2016 eingesetzte "Arbeitsgruppe zur Fortentwicklung der Anlagerichtlinien" ein Nachhaltigkeitskonzept für die Aktienanlage der Sondervermögen des Bundes erarbeitet hat. Dieses Konzept wurde dem Anlageausschuss übergeben, der es am 15.11.2018 zur Kenntnis nahm.

Ich bitte Sie, mir das oben genannte Nachhaltigkeitskonzept zu übersenden. Idealerweise als PDF an <<email address>> und ansonsten gerne auch per Post an: Philippe Diaz, Pistoriusstraße 118A, 13086 Berlin.
Ich gehe davon aus, das hierfür keinerlei Kosten anfallen. Falls doch, dann können Sie gerne bis zu 60€ in Rechnung stellen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. Januar 2019
  • Frist
    12. Februar 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aus der Antwort …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nachhaltigkeitskonzept für die Aktienanlage der Sondervermögen des Bundes [#35701]
Datum
10. Januar 2019 10:20
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Anja Hajduk, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 19/6247) geht hervor, dass die vom Anlageausschuss für die vier Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Bundes“, „Versorgungsfonds des Bundes“, „Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit“ und „Vorsorgefonds der sozialen Pflegeversicherung“ am 16. 6. 2016 eingesetzte "Arbeitsgruppe zur Fortentwicklung der Anlagerichtlinien" ein Nachhaltigkeitskonzept für die Aktienanlage der Sondervermögen des Bundes erarbeitet hat. Dieses Konzept wurde dem Anlageausschuss übergeben, der es am 15.11.2018 zur Kenntnis nahm. Ich bitte Sie, mir das oben genannte Nachhaltigkeitskonzept zu übersenden. Idealerweise als PDF an <<E-Mail-Adresse>> und ansonsten gerne auch per Post an: Philippe Diaz, Pistoriusstraße 118A, 13086 Berlin. Ich gehe davon aus, das hierfür keinerlei Kosten anfallen. Falls doch, dann können Sie gerne bis zu 60€ in Rechnung stellen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz
Datum
24. Januar 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,6 MB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Nachhaltigkeitskonzept für die Aktienanlage der Sondervermögen des Bundes“ [#35701] [#35701]
Datum
3. Februar 2019 13:36
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/35700/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich nicht sehe, inwiefern durch die Veröffentlichung des Nachhaltigkeitskonzeptes fiskalische Interessen des Bundes gefährdet werden könnten. Die Veröffentlichung grundsätzlicher Anlagerichtlinien und ihrer Ausprägungen, bspw. Ausschlusskriterien, greift nicht in den Wettbewerb ein. Sie können bei einem öffentlichen Investor und den Versorgungsrücklagen des Bundes in Abwägung zum öffentlichen Interesse nicht als Geschäftsgeheimnis betrachtet werden. Namen konkreter Fonds oder Aktienpakete können geschwärzt werden, wenn für nötig erachtet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 35701.pdf - 2019-01-24_1-antwortschreiben-bmi-auf-anfrage-uber-frag-den-staat-vom-100119-seite-1.jpeg - 2019-01-24_1-antwortschreiben-bmi-auf-anfrage-uber-frag-den-staat-vom-100119-seite-2.jpeg Anfragenr: 35701 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht abgelehnt, weil ich nicht sehe, …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Widerspruch: Anfrage „Nachhaltigkeitskonzept für die Aktienanlage der Sondervermögen des Bundes“ [#35701] [#35701]
Datum
3. Februar 2019 13:54
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht abgelehnt, weil ich nicht sehe, inwiefern durch die Veröffentlichung des Nachhaltigkeitskonzeptes fiskalische Interessen des Bundes gefährdet werden könnten. Die Veröffentlichung grundsätzlicher Anlagerichtlinien und ihrer Ausprägungen, bspw. Ausschlusskriterien, greift nicht in den Wettbewerb ein. Sie können bei einem öffentlichen Investor und den Versorgungsrücklagen des Bundes in Abwägung zum öffentlichen Interesse nicht als Geschäftsgeheimnis betrachtet werden. Namen konkreter Fonds oder Aktienpakete können geschwärzt werden, wenn für nötig erachtet. Deshalb erhebe ich hiermit Widerspruch gegenüber der Ablehnung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - antwortschreiben-bmi-auf-anfrage-uber-frag-den-staat-vom-100119-seite-1.jpeg - antwortschreiben-bmi-auf-anfrage-uber-frag-den-staat-vom-100119-seite-2.jpeg Anfragenr: 35701 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Z II 4-13002/4#1825 Sehr geehrtAntragsteller/in ich weise darauf hin, dass ein Widerspruch gegen den Bescheid nic…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Anfrage „Nachhaltigkeitskonzept für die Aktienanlage der Sondervermögen des Bundes“ [#35701] [#35701]
Datum
4. Februar 2019 09:00
Status
Warte auf Antwort
Z II 4-13002/4#1825 Sehr geehrtAntragsteller/in ich weise darauf hin, dass ein Widerspruch gegen den Bescheid nicht per einfacher Mail erhoben werden kann und verweise insoweit auf die Rechtsbehelfsbelehrung in dem Bescheid. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-720/002 II#0249 Sehr geehrtAntrags…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage »Nachhaltigkeitskonzept für die Aktienanlage der Sondervermögen des Bundes« [#35701] # 15-720/002 II#0249
Datum
20. Februar 2019 15:07
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
703,7 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-720/002 II#0249 Sehr geehrtAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz
Datum
6. März 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz
Datum
21. März 2019
Status
Warte auf Antwort

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
27. März 2020 10:04
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.