Nachheizungen zur Reduzierung des Stickoxidausstoßes bei Bussen der Hamburger Hochbahn AG
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie aus dem Luftreinhalteplan der Stadt Hamburg zu entnehmen ist, verursachen Linienbusse in Hamburg einen besonders hohen Anteil der anfallenden Stickoxidemissionen. Zwar ist ein Großteil der Busflotte der Hamburger Hochbahn mit CRT, SCR oder SCRT-Systemen ausgestattet, die das Potenzial hätten, den Stickoxidausstoß zu verringern. Jedoch wirken diese Systeme nur stickoxidreduzierend, wenn ein Mindestmaß an Wärme durch den Fahrbetrieb erreicht wird. Beim häufigen Anfahren und Halten, wie im innerstädtischen Busbetrieb üblich, springen die Stickoxid-Reinigungsanlage hingegen nicht an (https://www.tno.nl/media3442/nox_pm_emissions_mercedes_citaro_euro_vi_bus_tno_2014_r11307.pdf). Daher wird das Harnstoffmittel AdBlue dann nicht in die Abgase eingespritzt, die hohen Stickoxid-Konzentrationen bleiben und die realen Emissionen entsprechen in der Folge nicht den gesetztlichen Vorgaben (z.B. Euro VI).
Theoretisch kann diesem Problem dadurch abgeholfen werden, dass eine so genannte „Nachheizung“ eingebaut wird.
Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie bitten, mir mitzuteilen
a) wie viele der dieselbetriebenen Busse der Hamburger Hochbahn AG über eine so genannte "Nachheizung" verfügen, die sicher stellt, dass die eingesetzten Stickoxidminderungssysteme auch bei geringen Betriebstemperaturen funktionieren,
b) wie viel AdBlue durch die dieselbetriebenen Busse der Hamburger Hochbahn in den Jahren 2013, 2014 und 2015 jeweils insgesamt verbraucht wurden und
c) wie viele Kilometer die dieselbetriebene Busflotte der Hamburger Hochbahn in den Jahren 2013, 2014 und 2015 jeweils insgesamt zurück gelegt hat.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.
Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
-
Datum28. April 2016
-
31. Mai 2016
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!