Nachheizungen zur Reduzierung des Stickoxidausstoßes bei Bussen der Hamburger Hochbahn AG

Anfrage an: Hamburger Hochbahn AG

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie aus dem Luftreinhalteplan der Stadt Hamburg zu entnehmen ist, verursachen Linienbusse in Hamburg einen besonders hohen Anteil der anfallenden Stickoxidemissionen. Zwar ist ein Großteil der Busflotte der Hamburger Hochbahn mit CRT, SCR oder SCRT-Systemen ausgestattet, die das Potenzial hätten, den Stickoxidausstoß zu verringern. Jedoch wirken diese Systeme nur stickoxidreduzierend, wenn ein Mindestmaß an Wärme durch den Fahrbetrieb erreicht wird. Beim häufigen Anfahren und Halten, wie im innerstädtischen Busbetrieb üblich, springen die Stickoxid-Reinigungsanlage hingegen nicht an (https://www.tno.nl/media3442/nox_pm_emissions_mercedes_citaro_euro_vi_bus_tno_2014_r11307.pdf). Daher wird das Harnstoffmittel AdBlue dann nicht in die Abgase eingespritzt, die hohen Stickoxid-Konzentrationen bleiben und die realen Emissionen entsprechen in der Folge nicht den gesetztlichen Vorgaben (z.B. Euro VI).

Theoretisch kann diesem Problem dadurch abgeholfen werden, dass eine so genannte „Nachheizung“ eingebaut wird.

Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie bitten, mir mitzuteilen

a) wie viele der dieselbetriebenen Busse der Hamburger Hochbahn AG über eine so genannte "Nachheizung" verfügen, die sicher stellt, dass die eingesetzten Stickoxidminderungssysteme auch bei geringen Betriebstemperaturen funktionieren,

b) wie viel AdBlue durch die dieselbetriebenen Busse der Hamburger Hochbahn in den Jahren 2013, 2014 und 2015 jeweils insgesamt verbraucht wurden und

c) wie viele Kilometer die dieselbetriebene Busflotte der Hamburger Hochbahn in den Jahren 2013, 2014 und 2015 jeweils insgesamt zurück gelegt hat.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.

Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. April 2016
  • Frist
    31. Mai 2016
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, wie aus dem Luftreinhalt…
An Hamburger Hochbahn AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nachheizungen zur Reduzierung des Stickoxidausstoßes bei Bussen der Hamburger Hochbahn AG [#16546]
Datum
28. April 2016 13:31
An
Hamburger Hochbahn AG
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, wie aus dem Luftreinhalteplan der Stadt Hamburg zu entnehmen ist, verursachen Linienbusse in Hamburg einen besonders hohen Anteil der anfallenden Stickoxidemissionen. Zwar ist ein Großteil der Busflotte der Hamburger Hochbahn mit CRT, SCR oder SCRT-Systemen ausgestattet, die das Potenzial hätten, den Stickoxidausstoß zu verringern. Jedoch wirken diese Systeme nur stickoxidreduzierend, wenn ein Mindestmaß an Wärme durch den Fahrbetrieb erreicht wird. Beim häufigen Anfahren und Halten, wie im innerstädtischen Busbetrieb üblich, springen die Stickoxid-Reinigungsanlage hingegen nicht an (https://www.tno.nl/media3442/nox_pm_emissions_mercedes_citaro_euro_vi_bus_tno_2014_r11307.pdf). Daher wird das Harnstoffmittel AdBlue dann nicht in die Abgase eingespritzt, die hohen Stickoxid-Konzentrationen bleiben und die realen Emissionen entsprechen in der Folge nicht den gesetztlichen Vorgaben (z.B. Euro VI). Theoretisch kann diesem Problem dadurch abgeholfen werden, dass eine so genannte „Nachheizung“ eingebaut wird. Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie bitten, mir mitzuteilen a) wie viele der dieselbetriebenen Busse der Hamburger Hochbahn AG über eine so genannte "Nachheizung" verfügen, die sicher stellt, dass die eingesetzten Stickoxidminderungssysteme auch bei geringen Betriebstemperaturen funktionieren, b) wie viel AdBlue durch die dieselbetriebenen Busse der Hamburger Hochbahn in den Jahren 2013, 2014 und 2015 jeweils insgesamt verbraucht wurden und c) wie viele Kilometer die dieselbetriebene Busflotte der Hamburger Hochbahn in den Jahren 2013, 2014 und 2015 jeweils insgesamt zurück gelegt hat. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Hamburger Hochbahn AG
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist hier eingegangen und wird bearbeitet. Wir werden auf die Sache zurü…
Von
Hamburger Hochbahn AG
Betreff
AW: Nachheizungen zur Reduzierung des Stickoxidausstoßes bei Bussen der Hamburger Hochbahn AG [#16546]
Datum
28. April 2016 14:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist hier eingegangen und wird bearbeitet. Wir werden auf die Sache zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen
Hamburger Hochbahn AG
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihren Antrag vom 28.04.2016 kommen wir zurück. Nach dem Wortlaut des § 2 Abs. 3 …
Von
Hamburger Hochbahn AG
Betreff
AW: Nachheizungen zur Reduzierung des Stickoxidausstoßes bei Bussen der Hamburger Hochbahn AG [#16546]
Datum
27. Mai 2016 11:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihren Antrag vom 28.04.2016 kommen wir zurück. Nach dem Wortlaut des § 2 Abs. 3 des HmbTG sind juristische Personen des Privatrechts nur auskunftspflichtig, "soweit sie öffentliche Aufgaben, insbesondere solche der Daseinsvorsorge, wahrnehmen oder öffentliche Dienstleistungen erbringen." Zweifellos nimmt die HOCHBAHN öffentliche Aufgaben wahr und erbringt öffentliche Dienstleistungen. Die von Ihnen begehrten Informationen betreffen jedoch keine derartige Aufgabe oder Dienstleistung. Zu Buchst. a) Ihres Antrages: Wieviele dieselbetriebene Busse der HOCHBAHN über eine so genannte Nachheizung verfügen, betrifft den Bürger nicht unmittelbar. Die Ausrüstung der Busse mit Nachheizungen ist vielmehr eine rein betriebliche und unternehmerische Ermessensentscheidung, die keiner Informationspflicht nach dem HmbTG unterliegt. Zu Buchst. b) Ihres Antrages: Gleiches gilt für die von Ihnen erbetene Auskunft über den jährlichen Verbrauch von AdBlue durch die dieselbetriebenen Busse der HOCHBAHN. Diese Angabe betrifft den Bürger ebenfalls nicht unmittelbar. Es handelt sich vielmehr um einen rein gesamtbetrieblichen Verbrauchswert, der der Informationspflicht nach dem HmbTG nicht unterliegt. Zu Buchst. c) Ihres Antrages: Auch hier besteht keine Informationspflicht nach dem HmbTG, weil die Gesamtlaufleistung der dieselbetriebenen Busse der HOCHBAHN den Bürger nicht unmittelbar betrifft. Die von Ihnen erbetene Auskunft ist jedoch ohnehin öffentlich einsehbar. Wir erteilen Ihnen daher insoweit ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz zur Sach- und Rechtslage wie folgt Auskunft: Die dieselbetriebenen Busse (einschließlich Hybridbusse) der HOCHBAHN haben zwischen 2013 und 2015 jeweils die folgenden Gesamtlaufleistungen in km zurückgelegt: 2013: 44.885.135 km, 2014: 45.528.079 km, 2015: 46.082.715 km. Diese Auskunft erfolgt gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Rückmeldung. Gegen den Bescheid erhebe ich hiermit Widerspru…
An Hamburger Hochbahn AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Nachheizungen zur Reduzierung des Stickoxidausstoßes bei Bussen der Hamburger Hochbahn AG [#16546]
Datum
28. Mai 2016 04:42
An
Hamburger Hochbahn AG
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Rückmeldung. Gegen den Bescheid erhebe ich hiermit Widerspruch und bitte Sie, diesen durch die zuständige Widerspruchsbehörde prüfen zu lassen. Ich gehe davon aus, dass sowohl das Thema Nachheizungen als auch das Thema Verbrauch von AdBlue sehr wohl die Bürger der Stadt direkt betrifft. Denn so emittieren Bussen im Stadtverkehr, wenn Sie langsam fahren, deutlich mehr Stickoxide als im Labor angenommen und überschreiten daher die gesetzlichen Vorgaben (z.B. Euro V oder VI) deutlich, was in der Konsequenz zu stärkeren Umweltbelastungen und für die Bürger der Stadt zu schweren gesundheitlichen Konsequenzen, ggf. sogar mit Todesfolge, führt. So schreibt z.B. das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen mit Blick auf die durch die Hochbahn häufig genutzten Mercedes-Citaro-Busse (http://www.lanuv.nrw.de/uploads/tx_commercedownloads/30020.pdf auf Seite 36): "Die zu höheren Geschwindigkeiten niedriger werdenden Emissionen sind über den größeren Leistungsbedarf, die damit höher werdenden Temperaturen im System und dem somit höheren Wirkungsgrad erklärbar. Auffällig sind die deutlich höheren NOx-Emissionen des Mercedes Gelenkbusses mit SCR-System im Vergleich zu den beiden anderen Bussen mit AGR-Technik. Ursache hierfür sind die verkehrstechnischen Besonderheiten des Busbetriebes in Hagen. Die Busse fahren sehr oft und sehr langsam durch Fußgängerzonen und verkehrsberuhigte Gebiete (Zone 30) (vgl. hierzu Abbildung 22 und Abbildung 23). Dadurch kühlt die Abgasanlage aus, die Abgastemperatur am SCR-Katalysator sinkt unter die Temperaturgrenze für die Harnstoffeindüsung (ca. 220°C) ab. Folglich erfolgt keine Harnstoffeindüsung und der Motor emittiert seine NOx-Rohemission, die bei dem verbrauchsoptimierten Motor relativ hoch sind. Wie in Kapitel 3.2.1 bereits beschrieben, erfolgt ein dauerhaft hoher NOx-Umsatz mit wässriger Harnstofflösung erst ab einer Abgastemperatur von 250°C. Betrachtet man in der Abbildung 31 die kumulierte Häufigkeitsverteilung der Abgastemperatur bei dem Gelenkbus mit SCRTechnik, ist zu beobachten, dass die Abgastemperatur nach SCR-Katalysator rund 78 % der Betriebszeit unterhalb 250°C liegt." Insofern werden die Bürger der Stadt, wenn die gesetzlichen Vorgaben im Realbetrieb nicht eingehalten werden, gesundheitschädlichen Emissionen in besonders starken Ausmaß ausgesetzt (was diese, wie ich unterstellen würde, durchaus direkt betrifft). Eine Nachheizung könnte helfen, das Temperaturniveau unabhängig von der Geschindigkeit zu erreichen. Daher stellt sich die Frage: Wird ein solches Verfahren seitens der Hochbahn eingesetzt um die Bürger der Stadt vor Emissionen zu schützen oder nimmt die Hochbahn gesundheitliche Schädigungen, mit möglicher Todesfolge, der Hamburger Bevölkerung billigend in Kauf (z.B. aus ökonomischen Gründen)? Um abzuschätzen, ob, und falls ja, wie sehr die Emissionsbelastung durch die Busse der Hochbahn im Realbetrieb von den gesetzlichen Vorgaben abweicht, kann man die Fahrleistung in Relation zum Vebrauch des AdBlue setzen. Hier gibt es Standardwerte, die zeigen, wie hoch der Verbrauch pro Kilometer sein müsste, wenn die Emissionsreduktion funktioniert. Wird weniger AdBlue verbraucht, ist davon auszugehen, dass die Abgasreduktion nicht richtig funktioniert und die Busse im Realbetrieb mehr Stickoxid emittieren als unter Laborbedingungen angenommen. Insofern kommt hier auch nicht nur das HmbTG zum sondern auch das UIG bzw. das HmbUIG zum tragen. Ich bitte Sie daher den Widerspruch durch die zuständige Widerspruchsbehörde prüfen zu lassen. Bitte senden Sie mir eine Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16546 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Hamburger Hochbahn AG
AUTO: Dr. Ulrich Mischke ist außer Haus (Rückkehr am 20.06.2016) Ich werde ab 28.05.2016 nicht im Büro sein. I…
Von
Hamburger Hochbahn AG
Betreff
AUTO: Dr. Ulrich Mischke ist außer Haus (Rückkehr am 20.06.2016)
Datum
28. Mai 2016 04:44
Status
Warte auf Antwort
Ich werde ab 28.05.2016 nicht im Büro sein. Ich kehre zurück am 20.06.2016. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an Herrn Lehmann-Korn (Tel. 040 / 3288 - 2807). Hinweis: Dies ist eine automatische Antwort auf Ihre Nachricht "AW: AW: Nachheizungen zur Reduzierung des Stickoxidausstoßes bei Bussen der Hamburger Hochbahn AG [#16546]" gesendet am 28.05.2016 04:42:35. Diese ist die einzige Benachrichtigung, die Sie empfangen werden, während diese Person abwesend ist.
Hamburger Hochbahn AG
Ihr Widerspruch Sehr geehrtAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf den hier am 28.05.2016 eingegangenen Widerspruch…
Von
Hamburger Hochbahn AG
Betreff
Ihr Widerspruch
Datum
31. Mai 2016 16:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf den hier am 28.05.2016 eingegangenen Widerspruch gegen den auf Ihren Antrag auf Informationsgewährung nach Maßgabe des HmbTG hin ergangenen Bescheid der HOCHBAHN. Über den Widerspruch wird zu gegebener Zeit durch Widerspruchsbescheid entschieden werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Widerspruch [#16546] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Eingangsbestätigung. Mit freund…
An Hamburger Hochbahn AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Widerspruch [#16546]
Datum
31. Mai 2016 16:39
An
Hamburger Hochbahn AG
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16546 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Eingabe zu Umweltdaten bei der Hamburger Hochbahn
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Eingabe zu Umweltdaten bei der Hamburger Hochbahn
Datum
3. Juni 2016
Status
Warte auf Antwort
Hamburger Hochbahn AG
Abhilfe des Widerspruchs
Von
Hamburger Hochbahn AG
Via
Briefpost
Betreff
Abhilfe des Widerspruchs
Datum
20. Juni 2016
Status
Anfrage abgeschlossen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Eingabe zu Umweltdaten bei der Hamburger Hochbahn [#16546] Sehr geehrte Damen und Herren, wie ich zwisch…
An Hamburger Hochbahn AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Eingabe zu Umweltdaten bei der Hamburger Hochbahn [#16546]
Datum
21. Juni 2016 14:14
An
Hamburger Hochbahn AG
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, wie ich zwischenzeitlich feststellen konnte, wurden meine Fragen im Rahmen einer schriftlichen kleinen Anfrage an den Hamburger Senat (Drucksache 21/4721) am 10.06.2016 vollumfänglich beantwortet. Entsprechend liegen die gewünschten Informationen nunmehr öffentlich vor. Aus diesem Grunde nehme ich meinen Widerspruch zurück. Ein entsprechendes Schreiben habe ich Ihnen auch postalisch übersandt. Damit ist diese Anfrage für mich abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16546 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>