Nachlasssachen in Zeiten der Corona-Pandemie
Anfrage an:
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Warum ist bei Nachlasssachen in Zeiten der Corona-Pandemie wegen einer Erbausschlagung immer noch persönliches Erscheinen beim zuständigen Gericht oder einem Notar erforderlich? Es gibt doch gerade Ausgangsbeschränkungen und man soll persönliche Kontakte möglichst minimieren. Fristverlängerungen bzw. Fristaussetzungen für Erbausschlagungen wären in der jetzigen Situation ebenfalls mehr als angebracht. Warum also gibt es sie nicht?
Anfrage erfolgreich
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Datum27. April 2020
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29. Mai 2020
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