Nachnutzung der Abituraufgaben

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beantworten Sie mir folgende Fragen:

- Mit welchen Verlagen gibt es laufende Verträge zur Nachnutzung der Abituraufgaben Baden-Württembergs?
- Welche Vergütung erhielt das Land Baden Württemberg dafür in den Jahren 2017 bis 2020?

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- laufende Verträge mit diesen Verlagen

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. Januar 2021
  • Frist
    2. März 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beantworten Sie mir folgende Fragen: - Mit wel…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nachnutzung der Abituraufgaben [#209613]
Datum
26. Januar 2021 00:37
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beantworten Sie mir folgende Fragen: - Mit welchen Verlagen gibt es laufende Verträge zur Nachnutzung der Abituraufgaben Baden-Württembergs? - Welche Vergütung erhielt das Land Baden Württemberg dafür in den Jahren 2017 bis 2020? Bitte senden Sie mir Folgendes zu: - laufende Verträge mit diesen Verlagen Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209613 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209613/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Ihr Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG - Anfragenr.: 209613 Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 26. Januar 2021 haben…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
Ihr Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG - Anfragenr.: 209613
Datum
1. März 2021 10:00
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 26. Januar 2021 haben Sie sich mit einem Aktenauskunftsersuchen an das Kultusministerium gewandt und bitten um Beantwortung der Fragen, mit welchen Verlagen es laufende Verträge zur Nachnutzung der Abituraufgaben Baden-Württembergs gibt und welche Vergütung das Land hierfür in den Jahren 2017 bis 2020 erhielt. Die von Ihnen begehrte Information unterfällt nicht dem Begriff der Umweltinformation im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG. Das Umweltinformationsgesetz gilt zudem nicht für Stellen des Landes Baden-Württemberg (vgl. § 1 Abs. 2). Es handelt sich ferner nicht um Informationen im Sinne des § 2 Abs. 1 S. 1 Verbraucherinformationsgesetz - VIG. Ein Auskunftsanspruch kann sich daher allenfalls aus § 1 Abs. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) ergeben. Danach haben Antragsberechtigte nach Maßgabe des LIFG gegenüber den informationspflichtigen Stellen einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Gemäß § 3 Nummer 3 LIFG sind amtliche Informationen im Sinne des genannten Gesetzes jede bei einer informationspflichtigen Stelle bereits vorhandene, amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, außer Entwürfen und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen. Beim Kultusministerium sind keine Ihrem Antrag auf Aktenauskunft entsprechenden amtlichen Informationen vorhanden. Die Zuständigkeit liegt insoweit beim Regierungspräsidium Stuttgart. Mit freundlichen Grüßen