Nachnutzungskonzept

Anfrage an: Senatskanzlei Hamburg

Nachnutzungskonzept für das Programm DigitalFirst
wie es auf der Referenzseite von PD (https://www.pd-g.de/projekte/projekt/programm-digitalfirst-der-senatskanzlei-der-freien-und-hansestadt-hamburg) benannt ist

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. Juni 2021
  • Frist
    23. Juli 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bit…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nachnutzungskonzept [#223816]
Datum
21. Juni 2021 17:01
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Nachnutzungskonzept für das Programm DigitalFirst wie es auf der Referenzseite von PD (https://www.pd-g.de/projekte/projekt/programm-digitalfirst-der-senatskanzlei-der-freien-und-hansestadt-hamburg) benannt ist
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223816 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223816/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatskanzlei Hamburg
Sehr geehrte(r) Anfragesteller/in,  wir nehmen Bezug auf Ihren Auskunftsantrag. Derzeit erreicht uns eine große …
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
WG: [EXTERN]-Nachnutzungskonzept [#223816]
Datum
14. Juli 2021 10:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte(r) Anfragesteller/in,  wir nehmen Bezug auf Ihren Auskunftsantrag. Derzeit erreicht uns eine große Anzahl paralleler Anfragen, die unsere Ressourcen in teils erheblichem Maße binden. Zudem ist eine intensive Prüfung der Zugänglichmachung der von Ihnen gewünschten Informationen erforderlich. Daher werden wir Ihre Anfrage vermutlich nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist beantworten können. Gem. § 13 Abs. 5 HmbTG verlängern wir die Frist zur Bearbeitung Ihrer Anfrage um einen Monat. Dennoch werden wir so bald wie möglich auf Ihre Anfrage zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen
Senatskanzlei Hamburg
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre Auskunftsanfrage vom 21. Juni 2021. Das Nachnutzungskonzept, das a…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
WG: [EXTERN]-Nachnutzungskonzept [#223816]
Datum
30. Juli 2021 14:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre Auskunftsanfrage vom 21. Juni 2021. Das Nachnutzungskonzept, das auf der von Ihnen genannten Referenzseite von PD erwähnt ist, entspricht dem Konzept, das Gegenstand der Anfrage Nr. 223738 ist. Die FHH wird kein eigenständiges Nachnutzungskonzept entwickeln. Sollte ein solches Konzept für die Nutzung von Bund und Ländern vorliegen, wird dieses auch von der FHH genutzt werden. Die dienstspezifische Nach- bzw. Mitnutzung von EfA-Leistungen wird im Anbindungskonzept beschrieben. Anbindungskonzepte werden in den OZG-Umsetzungsprojekten erstellt und nach derzeitiger Planung auf der OZG-Informationsplattform (https://informationsplattform.ozg-umsetzung.de/iNG/app/intro) zu gegebener Zeit bereitgestellt. Lizenz- und haftungsrechtliche Fragen der Nach- bzw. Mitnutzung sind Gegenstand der Verträge, die für den Austausch von EfA-Leistungen auf der Grundlage des sog. FIT-Stores erstellt wurden. Informationen hierzu sind unter https://www.fitko.de/fitstore zu finden. Soweit Ihr Antrag abgelehnt wird, ist gemäß § 13 Absatz 2 HmbTG ein rechtsmittelfähiger schriftlicher Bescheid erforderlich. Wir bitten daher zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrages um eine zustellfähige Postanschrift von Ihnen. Mit einer Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Email vom 30.07.2021. In der Tat zielen die beiden Anfragen a…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nachnutzungskonzept [#223816]
Datum
30. Juli 2021 18:50
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Email vom 30.07.2021. In der Tat zielen die beiden Anfragen auf einen ähnlichen Sachverhalt ab. Wie ich festgestellt habe, hat PD zwischenzeitlich auch die Referenzseite geändert. Ich gehe davon aus, dass der Hintergrund meine Anfrage ist. In der ursprünglichen Fassung war ausdrücklich von einem Konzept die Rede. Dies würde jedoch bedeuten, dass hierfür entsprechende Dokumente vorliegen müßten; mindestens Vorentwürfe, wenn die Arbeit der PD so nicht abgenommen wurden. Daraus folgt jedoch die Frage, was PD in diesem Zusammenhang getan hatte. Immerhin waren danach, bei einer korrekten Interpretation, hier Personen beschäftigt. Mindestens im Dezember 2020 (https://fragdenstaat.de/anfrage/beratereinsatz/#nachricht-572064) wurden hierfür auch 65,5 Stunden durch PD abgerechnet. Ich würde mich freuen, wenn Sie diese Diskrepanz auflösen könnten. Darüber hinaus wäre ich auch daran interessiert, welche Kommunikation mit PD erfolgte, nachdem dort offenbar die Referenzseite verändert wurde. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223816 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223816/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Nachnutzungskonzept“ [#223816]
Datum
30. August 2021 02:59
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/223816/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet- Die Aussagen der Senatskanzlei vom 30.7.2021 sind nicht korrekt. Auf der Referenzseite der PD wurde klar von einem Nachnutzungskonzept gesprochen und dies geht auch aus den Abrechnungen der PD hervor. Dies ist auch sachlogisch, da zwar auf Bundesebene ein generelles Nachnutzungskonzept entwickelt werden kann, dieses jedoch durch die Hamburgische Verwaltung auf die Hamburger Verhältnisse umzusetzen ist. Hier müßte beispielsweise eine klare Ansage von StR Pörksen als IT-Staatsrat zur generellen Nachnutzung erfolgt sein, was der Bund bereits aus Gründen der staatsrechtlichen Autonomie gar nicht für Hamburg machen kann. Auf meine Nachfrage vom 30.7.2021 hat die Senatskanzlei nicht mehr geantwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 223816.pdf Anfragenr: 223816 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223816/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 30.8.2021 ist bei uns eingegangen. Ihre Eingabe wird hier unter dem Aktenze…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage wg. Nachnutzungskonzept (I3/2726/2021)
Datum
8. September 2021 15:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 30.8.2021 ist bei uns eingegangen. Ihre Eingabe wird hier unter dem Aktenzeichen I3/2726/2021 geführt und bearbeitet. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Schriftwechsel mit unserer Dienststelle an. Aufgrund der Vielzahl der hier eingehenden Anfragen und Beschwerden müssen wir Sie leider um Geduld bitten. Bis zum Abschluss einer Überprüfung kann erfahrungsgemäß einige Zeit vergehen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Sobald wir Ihnen in dieser Angelegenheit etwas zu berichten haben, kommen wir unaufgefordert auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre Eingabe vom 30.8.2021. Sie haben mitgeteilt, S…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage wg. Nachnutzungskonzept (I3/2726/2021)
Datum
20. März 2023 09:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre Eingabe vom 30.8.2021. Sie haben mitgeteilt, Sie hätten bei der Senatskanzlei Zugang beantragt zu einem Nachnutzungskonzept für das Programm „Digital First“, das als Referenz auf der Website des Beratungsunternehmens „PD“ genannt sei. Die Senatskanzlei hat den Antrag abgelehnt mit der Begründung, dass die FHH kein eigenständiges Nachnutzungskonzept entwickele. Teils würden Anbindungskonzepte spezifisch für die einzelnen Dienste entwickelt. Lizenz- und haftungsrechtliche Fragen seien in Verträgen geregelt, die im Zusammenhang mit dem sogenannten „FIT-Store“ abgeschlossen würden. Das halten Sie für nicht glaubhaft und verweisen darauf, dass in den Stundenabrechnungen von PD der Posten „Nachnutzungskonzept“ auftauche. Das Bundeskonzept könne nicht ohne weiteres übernommen werden, es bedürfe einer hamburgischen Entscheidung. Die Senatskanzlei hat mir auf meine Rückfrage erläutert, dass PD in Bezug auf die einzelnen Dienste im Hinblick auf die Nachnutzung beraten und dies entsprechend abgerechnet habe. Es sei aber kein übergreifendes Nachnutzungskonzept für alle Dienste entstanden. Ich habe keine Anhaltspunkte, um diese Angabe weiter in Zweifel zu ziehen. Ich gehe daher davon aus, dass tatsächlich kein Dokument im Sinne Ihrer Anfrage existiert. Ich werde Ihre Eingabe daher schließen. Mit freundlichen Grüßen