Nachprüfungen Wirschaftsgymnasium

die Nachprüfungen des Abiturs am Beruflichen Gymnasium für das Fach Volks- und Betriebswirtschaftslehre vom Zeitraum 2012/13-2014/15.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. Februar 2016
  • Frist
    30. März 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Nachprüfun…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nachprüfungen Wirschaftsgymnasium [#15864]
Datum
28. Februar 2016 20:30
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Nachprüfungen des Abiturs am Beruflichen Gymnasium für das Fach Volks- und Betriebswirtschaftslehre vom Zeitraum 2012/13-2014/15.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Nachprüfungen Wirschaftsgymnasium" v…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nachprüfungen Wirschaftsgymnasium [#15864]
Datum
2. April 2016 12:53
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Nachprüfungen Wirschaftsgymnasium" vom 28.02.2016 (#15864) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15864 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, bei der Sie um die gebührenfreie Übersendung von Nach…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
WG: Antragsteller/in Antragsteller/in / Nachprüfungen Wirschaftsgymnasium [#15864]
Datum
4. April 2016 12:36
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
2,7 KB
image002.jpg
1,9 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, bei der Sie um die gebührenfreie Übersendung von Nachprüfungen des Abiturs am Beruflichen Gymnasium für das Fach Volks- und Betriebswirtschaftslehre vom Zeitraum 2012/13-2014/15 bitten. Hierbei verweisen Sie auf folgende Rechtsvorschriften: § 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG). Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften sind jedoch nicht einschlägig, sodass keine Rechtsgrundlage besteht, aufgrund der wir Ihrem Anliegen entsprechen können. Auch das Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) greift hier nicht. Gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 2 LIFG gilt dieses Gesetz nicht gegenüber Schulen sowie Ausbildungs- und Prüfungsbehörden, soweit Prüfungen betroffen sind. In der Gesetzesbegründung wird unter anderem ausgeführt, dass keine Ausforschung von Prüfungsunterlagen (wozu auch Prüfungsaufgaben gehören) und von Prüfungsergebnissen ermöglicht werden soll. Darüber hinaus dürfen frühere Prüfungsaufgaben aus urheberrechtlichen Gründen (wegen Fremdinhalten und übertragenen Verwertungsrechten) nicht zur Verfügung gestellt werden. Sammlungen von Prüfungsaufgaben können jedoch bei den Schulbuchverlagen erworben werden. Möglich ist aber, dass Lehrkräfte in Abschlussklassen frühere Prüfungsaufgaben im Unterricht zur konkreten Prüfungsvorbereitung benutzen. Die Schülerinnen und Schüler sind in diesem Fall darüber zu informieren, dass diese Prüfungsaufgaben urheberrechtlich geschützt sind und daher nicht weiter verbreitet werden dürfen. Mit freundlichen Grüßen