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Nachrichtendienstliche Überwachung im Fall Wirecard AG / Ermittlung Financial Times

Hat die BaFin im Bezug zu den Ermittlungen der Wirecard AG gegen die Financial Times
1. Nachrichtendienstliche Mittel zur Überwachtung - wie etwa: Computersabotage durch den BND, Abhören von Telefonaten, Amtshilfe durch weitere Geheimdienste - angeordnet, beantragt oder hatte die BaFin Kenntnis von etwaigen Anträgen der Staatsanwaltschat München I?
2. Amtshilfegesuche etwa von OeNB, FMA, FINMA oder einer anderen Finanzaufsichtsbehörde der Europäischen, deutschsprachigen Bankenaufsichtsbehörden erhalten?
3. Falls ja: Auf Grundlage welcher konkreter Paragraphen des KWG (https://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/) wurde die entsprechende Inlandsspionage von Journalisten angeordnet, akzeptiert, billigend in Kauf genommen?

Als Dokumentennummer habe ich WA 23-FR 6180-2021/0002 zur Hand.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. März 2021
  • Frist
    24. April 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hat die BaFin im Bezug zu de…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nachrichtendienstliche Überwachung im Fall Wirecard AG / Ermittlung Financial Times [#216230]
Datum
22. März 2021 06:17
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hat die BaFin im Bezug zu den Ermittlungen der Wirecard AG gegen die Financial Times 1. Nachrichtendienstliche Mittel zur Überwachtung - wie etwa: Computersabotage durch den BND, Abhören von Telefonaten, Amtshilfe durch weitere Geheimdienste - angeordnet, beantragt oder hatte die BaFin Kenntnis von etwaigen Anträgen der Staatsanwaltschat München I? 2. Amtshilfegesuche etwa von OeNB, FMA, FINMA oder einer anderen Finanzaufsichtsbehörde der Europäischen, deutschsprachigen Bankenaufsichtsbehörden erhalten? 3. Falls ja: Auf Grundlage welcher konkreter Paragraphen des KWG (https://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/) wurde die entsprechende Inlandsspionage von Journalisten angeordnet, akzeptiert, billigend in Kauf genommen? Als Dokumentennummer habe ich WA [geschwärzt] zur Hand. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 216230 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
WG: Ihr Antrag vom 22.03.2021 Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 22.03.2021 und übersende …
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
WG: Ihr Antrag vom 22.03.2021
Datum
19. April 2021 13:02
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
885,9 KB
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 22.03.2021 und übersende Ihnen anbei mein Schreiben vom heutigen Tag. Mit freundlichen Grüßen
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