Nachtdienste in Altenheimen
In einer leider undatierten „Handreichung“ aus Ihrem Haus mit der Überschrift:
„Nachtbesetzung in stationären Pflegeeinrichtungen. Hinweise zur personellen Besetzung der Nachtdienste nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG NRW) in Einrichtungen der Altenpflege (SGB XI)“
(URL.: https://fragdenstaat.de/files/foi/78334/HandreichungNachtdienstinPflegeheimen_final.pdf)
wird der Anspruch formuliert: „Notfälle können gleichzeitig bei mehreren
Personen auftreten. Um auf diese Situationen angemessen reagieren zu können,
muss ausreichend Fachpersonal vorhanden sein. “
Würden Sie mir bitte eine datierte Version dieses Dokuments zur Verfügung stellen.
Ist dieses Dokument 2018 noch gültig?
Ist dem Ministerium bekannt, ob die Einrichtungen der Altenpflege regelmäßig nachzuweisen haben, dass dieser Anspruch erfüllt wird?
Wie und von welcher Stelle wird das kontrolliert?
Wird erhoben, wie viele Verstöße es gegen die Forderung in der Nacht „ausreichend Fachpersonal“ zu organisieren, gibt?
Ist dem Ministerium bekannt, welche Möglichkeiten Heimbeiräte und betriebliche Interessenvertreten haben, um – im Konfliktfall auch gegen eine Einrichtungsleitung – Informationen zu nächtlichen Besetzung zu erlagen und Verbesserungen zu erwirken?
Anfrage eingeschlafen
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Datum17. Februar 2018
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23. März 2018
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