Nächtliche Raserei und Ruhestörung durch laute Kraftfahrzeuge in Solingen

Was unternimmt und wird die Polizei Wuppertal, bzw in diesem Fall der Bereich Solingen gegen die nächtlichen Rennen, Raserei und den lauten Motorenlärm einiger Fahrer unternehmen, die nachts vor allem auf und um die Viehbachtalstraße unterwegs sind, aber auch nicht nur dort sondern im gesamten Stadtgebiet mit überlauten Motoren die Abend- und Nachtruhe stören.

Im gesamten Raum Aufderhöhe kann man diese Raserei nachts hören und verfolgen wie anscheinend Rennen oder Vergleiche von Autos auf der oben genannten Straße vorgenommen werden.

In den Presseberichten oder Zeitungen kann ich keine Maßnahmen gegen die spätabendlichen und nächtlichen Aktionen finden, daher meine Anfrage.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. August 2019
  • Frist
    28. September 2019
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Polizeipräsidium Wuppertal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nächtliche Raserei und Ruhestörung durch laute Kraftfahrzeuge in Solingen [#164948]
Datum
26. August 2019 10:16
An
Polizeipräsidium Wuppertal
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Was unternimmt und wird die Polizei Wuppertal, bzw in diesem Fall der Bereich Solingen gegen die nächtlichen Rennen, Raserei und den lauten Motorenlärm einiger Fahrer unternehmen, die nachts vor allem auf und um die Viehbachtalstraße unterwegs sind, aber auch nicht nur dort sondern im gesamten Stadtgebiet mit überlauten Motoren die Abend- und Nachtruhe stören. Im gesamten Raum Aufderhöhe kann man diese Raserei nachts hören und verfolgen wie anscheinend Rennen oder Vergleiche von Autos auf der oben genannten Straße vorgenommen werden. In den Presseberichten oder Zeitungen kann ich keine Maßnahmen gegen die spätabendlichen und nächtlichen Aktionen finden, daher meine Anfrage.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Wuppertal
Sehr [geschwärzt], [geschwärzt], Ihre Nachricht ist beim Polizeipräsidium Wuppertal eingegangen und wird umgehend …
Von
Polizeipräsidium Wuppertal
Betreff
Automatische Antwort: Nächtliche Raserei und Ruhestörung durch laute Kraftfahrzeuge in Solingen [#164948]
Datum
26. August 2019 17:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], [geschwärzt], Ihre Nachricht ist beim Polizeipräsidium Wuppertal eingegangen und wird umgehend an die sachbearbeitende Dienststelle weitergeleitet. Von dort erhalten Sie (nach Bearbeitung Ihres Anliegens) weiteren Bescheid. Mit freundlichen Grüßen Polizeipräsidium Wuppertal [geschwärzt] [geschwärzt]
Polizeipräsidium Wuppertal
Raserei und Ruhestörung Sehr [geschwärzt], ich bestätige den Empfang Ihrer Anfrage. Ich hoffe, Ihnen baldmöglich…
Von
Polizeipräsidium Wuppertal
Betreff
Raserei und Ruhestörung
Datum
28. August 2019 14:06
Status
Warte auf Antwort
image001.png
20,3 KB


Sehr [geschwärzt], ich bestätige den Empfang Ihrer Anfrage. Ich hoffe, Ihnen baldmöglichst ausreichend Auskunft über die von Ihnen angefragten Vorkommnisse geben zu können. Mit freundlichem Gruß [geschwärzt] [geschwärzt] Datenschutzbeauftragter Polizeipräsidium Wuppertal [[geschwärzt]]

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Polizeipräsidium Wuppertal
Ihre Anfrage nach dem IFG - Nächtliche Raserei und Ruhestörung in Solingen Sehr geehrteAntragsteller/in die Poliz…
Von
Polizeipräsidium Wuppertal
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG - Nächtliche Raserei und Ruhestörung in Solingen
Datum
17. September 2019 08:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die Polizei in Solingen führte im Frühjahr und im Sommer 2019 bereits mehrere gezielte Verkehrseinsätze, teilweise bis in die Nachtstunden, gegen die von Ihnen vermutete Szene durch. Im Ergebnis ist allerdings festzustellen, dass sich im Bereich der Stadt Solingen eine solche Szene bisher nicht gebildet hat, auch wenn einzelne getunte/lautstarke Fahrzeuge immer wieder zu beobachten sind. Gleichwohl werden regelmäßig weitere Einsätze obiger Art vorgeplant und durchgeführt. Unabhängig von den Maßnahmen gegen Raser und Poser steht gerade die Geschwindigkeitsüberwachung auf der Viehbachtalstraße hier in besonderem Fokus. Grundsätzlich ist die Problematik der Raser und Poser landesweit bekannt. Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Wuppertal werden bereits seit 2016 regelmäßig Kontrollaktionen in Bezug auf diese Zielgruppe durchgeführt, zuletzt vom 23.08. bis 25.08.19. In den letzten Jahren haben teils über mehrere Tage durchgeführte polizeiliche Kontrollen von Angehörigen der Raser- und Poser-Szene an deren Treffpunkten zu einer massiven Verunsicherung und temporären Verdrängung geführt. Die örtlichen Medien berichteten ausführlich darüber. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass sich die Polizei an das geltende Recht halten muss. Insbesondere die sogenannten Klappenauspuffanlagen sind häufig legal bzw. sogar ab Werk verbaut. Zudem ist es teilweise sehr schwierig, repressiv wirksame Maßnahmen gegen einzelne Raser zu ergreifen, da die jeweiligen Verstöße beweissicher festgestellt werden müssen. Nichtdestrotz schreitet die Polizei immer dann konsequent ein, wenn sie derartige Verstöße feststellt. Ich versichere Ihnen, dass die Problematik der Raser und Ruhestörungen durch überlaute Kraftfahrzeuge insbesondere auf Grund der erheblichen Beeinträchtigungen für die Allgemeinheit weiterhin im Fokus der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit steht. Mit freundlichen Grüßen