Nächtliche Tempo 30 Geschwindigkeitsbegrenzung in der Kommune Ringschnait an der B312

Anfrage an: Landratsamt Biberach

An der B312 in Ringschnait gibt es eine nächtliche Tempo 30 Geschwindigkeitsbegrenzung.

(1) Bitte nennen Sie die mir Rechtsgrundlagen/Beschlüsse.
(2) Insbesondere erbitte ich um die zugrundegelegten Lärmpegel (mit allen Parametern wie z.B. zugrundgelegte Abstände zur Strasse, Strassenzustand etc) sowohl für
(2a) die Tages- und
(2b) die Nachtzeit.
Dies bitte an mindestens 3 Stellen d.h. zu Beginn, am Ende und in der Mitte.
Auch bitte ich mir mitteilen welche zulässigen Lärmpegel hier zugrundegelegt wurden. Auf Basis dieser Daten würde ich die Werte sollte ich in der Lage sein es nachzurechnen. Diese Information erbitte ich auch für den Fall dass diese Werte nicht der Grund für die Entscheidung war.

(3) Weshalb ist diese Tempo 30 Zone nur an einem Teil der Ortsdurchfahrt erfolgt ?

(4) Sodann erbitte ich mir mitzuteilen an welchen Stellen in der Ortschaft, mit welchen Begründungen und wie viele stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen angebracht wurden. Hierzu bitte die Entscheidungsgrundlagen (Beschlüsse).

Ich betrachte dies als eine einfache Anfrage für welche keine Kosten anfallen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. April 2016
  • Frist
    26. Mai 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: An der B312 in…
An Landratsamt Biberach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nächtliche Tempo 30 Geschwindigkeitsbegrenzung in der Kommune Ringschnait an der B312 [#16526]
Datum
26. April 2016 23:02
An
Landratsamt Biberach
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
An der B312 in Ringschnait gibt es eine nächtliche Tempo 30 Geschwindigkeitsbegrenzung. (1) Bitte nennen Sie die mir Rechtsgrundlagen/Beschlüsse. (2) Insbesondere erbitte ich um die zugrundegelegten Lärmpegel (mit allen Parametern wie z.B. zugrundgelegte Abstände zur Strasse, Strassenzustand etc) sowohl für (2a) die Tages- und (2b) die Nachtzeit. Dies bitte an mindestens 3 Stellen d.h. zu Beginn, am Ende und in der Mitte. Auch bitte ich mir mitteilen welche zulässigen Lärmpegel hier zugrundegelegt wurden. Auf Basis dieser Daten würde ich die Werte sollte ich in der Lage sein es nachzurechnen. Diese Information erbitte ich auch für den Fall dass diese Werte nicht der Grund für die Entscheidung war. (3) Weshalb ist diese Tempo 30 Zone nur an einem Teil der Ortsdurchfahrt erfolgt ? (4) Sodann erbitte ich mir mitzuteilen an welchen Stellen in der Ortschaft, mit welchen Begründungen und wie viele stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen angebracht wurden. Hierzu bitte die Entscheidungsgrundlagen (Beschlüsse). Ich betrachte dies als eine einfache Anfrage für welche keine Kosten anfallen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Biberach
Liebe Anja, anbei eine Anfrage nach dem LIFG/LUIG/VIG von Herrn Antragsteller/in, Otterswang zuständigkeitshalber…
Von
Landratsamt Biberach
Betreff
WG: Nächtliche Tempo 30 Geschwindigkeitsbegrenzung in der Kommune Ringschnait an der B312 [#16526]
Datum
4. Mai 2016 14:48
Status
Warte auf Antwort
Liebe Anja, anbei eine Anfrage nach dem LIFG/LUIG/VIG von Herrn Antragsteller/in, Otterswang zuständigkeitshalber mit der Bitte um weitere Veranlassung. Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Biberach
Anfrage zur Geschwindigkeitsbegrenzung in Ringschnait Eine Antwort über die von Ihnen angegebene Adresse eignet si…
Von
Landratsamt Biberach
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage zur Geschwindigkeitsbegrenzung in Ringschnait
Datum
20. Mai 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
Eine Antwort über die von Ihnen angegebene Adresse eignet sich nicht, da dieses Internetportal die Antworten veröffentlicht. Zu Ihren Fragen: (1) (2) EU- Umgebungslärmrichtlinie mit der Umsetzung in Deutsches Recht Der Lärmaktionsplan (LAP) ist unter folgender Adresse ins Internet eingestellt und kann heruntergeladen werden: https://biberach-riss.de/Bürger-Rat-Verwaltung/Bürger/Planen-Bauen- Wohnen/Stadtentwicklung/Lärmaktionsplan-Fassung-vom-Februar-2015.php? object=tx|2215.1&ModID=7&FID=2940.337.1&NavID=2215.148&La=1 Darin sind auch exemplarisch pro Lärmschwerpunkt einige Lärmpegel an den Gebäuden aufgeführt. Die Ausgangsbedingungen, wie Geschwindigkeit, Verkehrsbelastung sind ebenfalls im LAP zu finden. Die Berechnung erfolgte nach EU-Norm durch das Ingenieurbüro Brenner. Auch das Verfahren, mögliche Maßnahmen und die Abwägung dazu sind ab S. 39 beschrieben. Der Gemeinderat der Stadt Biberach hat diesen LAP in der vorliegenden Fassung 2015 beschlossen. Nach Beschlussfassung durch den GR wurde der Antrag zur Umsetzung für das Regierungspräsidium aufbereitet. Hierfür musste nochmals detailliert jede Fassadenseite in 1 dB(A) – Schritten entsprechend EU-Norm errechnet und auf deutsches Recht umgerechnet werden. Die Anzahl der Einwohner wurde aktualisiert und auf die vorliegenden Gebäudeseiten aufgeteilt. Anschließend wurden die Betroffenen ermittelt. Dies wurde für die beschlossenen Maßnahmen (im Lärmschwerpunkt Ringschnait für die Umfahrung, eine Belagssanierung bzw. die Geschwindigkeitsreduzierung) aufgestellt. Diese Unterlagen unterliegen dem Datenschutz, da Rückschlüsse auf einzelne Personen in Gebäuden gezogen werden können. Im westlichen Abschnitt von Ringschnait liegen die bewohnten Gebäude weiter vom Straßenrand entfernt, es gibt weniger Bewohner und die Geschwindigkeit liegt aufgrund der starken Kurven bereits bei 30-40 km/h. Das bedeutet es liegen erheblich weniger Betroffene vor, für die die Grenzwerte von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts überschritten werden. Folglich hat die Stadt in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium den Antrag nur auf eine nächtliche Beschränkung im östlichen Straßenabschnitt gestellt. Der Antrag wurde in dieser Form vom Regierungspräsidium genehmigt. Auf Grund des Lärmaktionsplanes wurden keine Geschwindigkeitsmessanlagen aufgestellt. In Ringschnait steht seit einigen Jahren eine Geschwindigkeitsmessanlage, die bereits zur Einhaltung der 50 km/h von der Stadt installiert wurde. Die Entscheidung zur Aufstellung wurde von der unteren Verkehrsbehörde (entspricht dem städtischen Ordnungsamt) in Abstimmung mit der städtischen Verkehrsschau getroffen.